Duale Ausbildung
Wenn die Prüfungsanmeldung per Post erhalten wird, muss der Azubi sich im Azubi-Infocenter einloggen und das Berichtsheft über „Nachweise einreichen“ hochladen.
Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)
Der Ausbildungsnachweis eines Azubis dokumentiert die vermittelten Ausbildungsinhalte. Ihr Azubi trägt dort die betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen, Lehrgespräche und die Inhalte des Berufsschulunterrichts ein. Dadurch wird der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten in einfacher Form sichtbar gemacht. Es kann sowohl als Tages- oder Wochenbericht verwendet werden.
Sollten in Ihrem Unternehmen konzernspezifische Ausbildungsnachweise verwendet werden, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen IHK-Ausbildungsberater.
Prüfungsanmeldung und Kontrolle des Ausbildungsnachweises
Die Kontrolle des schriftlich oder elektronisch geführten Ausbildungsnachweises erfolgt digital und im Bedarfsfall nach Aufforderung durch die IHK und muss somit nicht mehr in der schriftlichen/praktischen/mündlichen Prüfung vorgelegt werden. Der Ausbildungsnachweis ist zukünftig im Azubi-Infocenter als PDF hochzuladen. Die Login-Daten für das Azubi-Infocenter hat jeder Auszubildende per Post erhalten. Neue Azubis erhalten diese mit der Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages.
Ein Upload des Ausbildungsnachweises ist nur noch im Azubi-Infocenter möglich. Die bloße Mitteilung von Online-Zugängen, Passwörtern o.ä. wird nicht akzeptiert. Sollte das Berichtsheft in Papier Form geführt worden sein, muss dieses zum hochladen eingescannt werden. Sollten Umschüler/-innen durch ihren Umschulungsbetrieb von der Führung des Ausbildungsnachweises freigestellt worden sein, so laden diese eine entsprechende Freistellungserklärung anstelle des Ausbildungsnachweises hoch. Ein Muster steht unter “weitere Informationen” als Download bereit.
Ein Upload des Ausbildungsnachweises ist nur noch im Azubi-Infocenter möglich. Die bloße Mitteilung von Online-Zugängen, Passwörtern o.ä. wird nicht akzeptiert. Sollte das Berichtsheft in Papier Form geführt worden sein, muss dieses zum hochladen eingescannt werden. Sollten Umschüler/-innen durch ihren Umschulungsbetrieb von der Führung des Ausbildungsnachweises freigestellt worden sein, so laden diese eine entsprechende Freistellungserklärung anstelle des Ausbildungsnachweises hoch. Ein Muster steht unter “weitere Informationen” als Download bereit.
Hinweis zum Berichtsheft-Upload
Wenn die Prüfungsanmeldung per Post erhalten wird, muss der Azubi sich im Azubi-Infocenter einloggen und das Berichtsheft über „Nachweise einreichen“ hochladen.
Wenn die Online Prüfungsanmeldung freigeschaltet ist, muss der Azubi diese nach der Bearbeitung durch den Ausbildungsbetrieb kontrollieren, direkt in der Anmeldung unter „Nachweise“ das Berichtsheft hochladen und die “Anmeldung weitergeben”.
Achtung, der Dateiname darf keine Sonderzeichen enthalten.
Bei Fragen zur Prüfungszulassung finden Sie hier den richtigen Ansprechpartner: Reguläre Zulassung zur Abschlussprüfung
Häufig gestellte Fragen - FAQs
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