Förderprogramm der beruflichen Bildung
Fit for Work – Chance Ausbildung
Die Bayerische Staatsregierung wird auch in diesem Jahr mit der Ausbildungsinitiative Fit for Work, die Teil der „Bayerischen Allianz für starke Ausbildung in Bayern“ ist, gezielt die Ausbildungschancen von Jugendlichen unterstützen, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
Die Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds wird sich unmittelbar an die Ausbildungsbetriebe wenden. Antragsberechtigt werden sein:
Ausbildungsbetriebe (keine Beschränkung auf KMU), mit Sitz oder im Handelsregister eingetragener Niederlassung in Bayern,
Ausbildungsbetriebe (keine Beschränkung auf KMU), mit Sitz oder im Handelsregister eingetragener Niederlassung in Bayern,
- die einen Ausbildungsvertrag für eine betriebliche (duale) Berufsausbildung
- in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abschließen.
Welche Ausbildungsverhältnisse werden gefördert?
Gefördert werden Ausbildungsverhältnisse mit Jugendlichen, deren Chancen auf dem Ausbildungsstellenmarkt durch persönliche, bildungsmäßige oder soziale Umstände verringert sind. Die neuen Förderhinweise werden dazu klare Hinweise geben und die förderfähige Zielgruppe benennen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Kosten der vom Betrieb geschuldeten Ausbildungsvergütung.
Wie hoch wird die Förderung sein und sind weiteren Voraussetzungen zu beachten?
Die Höhe der Förderung und die weiteren Fördervoraussetzungen werden mit den neuen Förderkonditionen geregelt.
Die neuen Förderhinweise und den Antrag finden Sie beim Bayerischen Sozialministerium.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bewilligungsbehörde
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstraße 2
95447 Bayreuth
Telefon 0921 605-3388, E-Mail esf@zbfs.bayern.de
Zentrum Bayern Familie und Soziales
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95447 Bayreuth
Telefon 0921 605-3388, E-Mail esf@zbfs.bayern.de