Berufsbildung ohne Grenzen

Auslandsaufenthalte während der betrieblichen Ausbildung

Es ist einfacher geworden, Teile der beruflichen Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Dies kann bereits im Ausbildungsvertrag vereinbart werden. Damit kann den künftigen Fachkräften internationales Know-how vermittelt werden. Die Gesamtlänge kann bis zu einem Viertel der Gesamtausbildungszeit betragen.

Was muss geregelt werden?

Wichtig ist, dass der Auszubildende für die Zeit des Auslandsaufenthalts eine Befreiung von der Berufsschulpflicht beantragt, hierauf besteht ein Anspruch. Der Azubi muss im Ausland keine vergleichbare Berufsschule besuchen, er kann die Ausbildung auch ausschließlich im Betrieb fortsetzen. Den versäumten Berufsschulstoff muss er allerdings "privat" nachholen.
Ist der vorgesehene Auslandsaufenthalt schon bei Vertragsabschluss bekannt, kann dies bereits im Ausbildungsvertrag unter Ziffer D aufgenommen werden. Spätere Entscheidungen für einen Auslandsaufenthalt müssen durch eine gemeinsame Vertragsänderung vereinbart werden.
Für Auslandsaufenthalte über vier Wochen ist außerdem ein gesonderter Ausbildungsplan für den Auslandsaufenthalt mit der IHK abzustimmen, damit sichergestellt ist, dass die wesentlichen Ausbildungsinhalte vermittelt werden. Der Plan kann auch ein spezieller Vertrag zwischen dem Ausbildenden und dem aufnehmenden Betrieb sein; darin werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten, aber auch Ausbildungsinhalte festgelegt.
In der Europäischen Union gibt es vielfache Unterstützung für die Organisation und Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes zu Ausbildungszwecken. Eine Recherche im Internet lohnt sich.

Wo findet man Informationen?

Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Agentur für Arbeit informiert über Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im europäischen Ausland.
Die Deut­sche Ge­sell­schaft für In­ter­na­ti­o­nale Zu­sam­men­ar­beit (GIZ) ist ein weiterer Ansprechpartner für berufliche Bildung im Ausland.
Eine gute Übersicht über die verschiedenen Wege ins Ausland bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die IBS informiert seit über 25 Jahren über Programme der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Ausland. Als zentrale deutsche Serviceeinrichtung im Auftrag und mit finanzieller Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ebnet die IBS jährlich zahlreichen Interessierten den Weg ins Ausland.
Ein Auslandsaufenthalt kann fester Bestandteil der Lehre sein, ohne dass sich dadurch die Ausbildung verlängert.

Wer berät Azubis und Unternehmen?

Praktische Unterstützung erhalten Unternehmen, Azubis und Fachkräfte von den Mobilitätsberatern "Berufsbildung ohne Grenzen". Dabei handelt es sich um ein Beraternetzwerk der Handwerks- und Industrie- und Handelskammern rund um Auslandsaufenthalte während der beruflichen Bildung.