Duale Ausbildung

Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Der Ausbildungsnachweis eines Azubis dokumentiert die vermittelten Ausbildungsinhalte. Ihr Azubi trägt dort die betrieblichen Tätigkeiten, Unterweisungsthemen, Lehrgespräche und die Inhalte des Berufsschulunterrichts ein. Dadurch wird der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung für alle Beteiligten in einfacher Form sichtbar gemacht. Es kann sowohl als Tages- oder Wochenbericht verwendet werden.
Sollten in Ihrem Unternehmen konzernspezifische Ausbildungsnachweise verwendet werden, bitten wir um vorherige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen IHK-Ausbildungsberater.


Prüfungsanmeldung und Kontrolle des Ausbildungsnachweises

Die Kontrolle des schriftlich oder elektronisch geführten Ausbildungsnachweises erfolgt digital und im Bedarfsfall nach Aufforderung durch die IHK und muss somit nicht mehr in der schriftlichen/praktischen/mündlichen Prüfung vorgelegt werden. Der Ausbildungsnachweis ist zukünftig im Azubi-Infocenter als PDF hochzuladen. Die Login-Daten für das Azubi-Infocenter hat jeder Auszubildende per Post erhalten. Neue Azubis erhalten diese mit der Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages.

Ein Upload des Ausbildungsnachweises ist nur noch im Azubi-Infocenter möglich. Die bloße Mitteilung von Online-Zugängen, Passwörtern o.ä. wird nicht akzeptiert. Sollte das Berichtsheft in Papier Form geführt worden sein, muss dieses zum hochladen eingescannt werden. Sollten Umschüler/-innen durch ihren Umschulungsbetrieb von der Führung des Ausbildungsnachweises freigestellt worden sein, so laden diese eine entsprechende Freistellungserklärung anstelle des Ausbildungsnachweises hoch. Ein Muster steht unter “weitere Informationen” als Download bereit.

Hinweis zum Berichtsheft-Upload

© IHK Regensburg

Wenn die Prüfungsanmeldung per Post erhalten wird, muss der Azubi sich im Azubi-Infocenter einloggen und das Berichtsheft über „Nachweise einreichen“ hochladen.
Wenn die Online Prüfungsanmeldung freigeschaltet ist, muss der Azubi diese nach der Bearbeitung durch den Ausbildungsbetrieb kontrollieren, direkt in der Anmeldung unter „Nachweise“ das Berichtsheft hochladen und die “Anmeldung weitergeben”.
Achtung, der Dateiname darf keine Sonderzeichen enthalten.

Bei Fragen zur Prüfungszulassung finden Sie hier den richtigen Ansprechpartner: Reguläre Zulassung zur Abschlussprüfung

Häufig gestellte Fragen - FAQs

  • Ab wann gilt die Regelung für die digitale Berichtshefteinreichung?
    Abschlussprüfung Teil 2 ab den Winterprüfungen 2022
    Abschlussprüfung Teil 1 / Zwischenprüfung ab Herbst 2023
  • Muss sich der Auszubildende im Infocenter Azubi registrieren?
    Ja. Sonst ist kein Hochladen des Ausbildungsnachweises möglich.
  • Bis wann soll das Berichtsheft für die Prüfung hochgeladen werden?
    Das Berichtsheft muss innerhalb der Anmeldefrist bis zur Abschlussprüfung hochgeladen werden.
    Anmeldefrist:
    Prüfung
    Anmeldefrist
    Abschlussprüfung Teil 1 / Zwischenprüfung Frühjahr
    15. November
    Kaufmännische Abschlussprüfung Sommer
    31. Januar
    Technische Abschlussprüfung Sommer
    15. Februar
    Abschlussprüfung Teil 1 / Zwischenprüfung Herbst
    15. Mai
    Kaufmännisch + Technische Abschlussprüfung Winter
    15. August
  • Sind digitale Unterschriften gültig?
    Ja, digitale Unterschriften sind gültig.
  • Wird eine Unterschrift des Ausbilders noch benötigt?
    Ja. Der Ausbildungsnachweis soll weiterhin mindestens monatlich vom Ausbilder kontrolliert werden. Die Unterschriften können entweder direkt auf dem Ausbildungsnachweis oder auf einem Deckblatt, in dem die ordnungsgemäße Führung des Ausbildungsnachweises bestätigt wird, geleistet werden.
  • Was muss zu den jeweiligen Prüfungen hochgeladen werden?
    Bis zum Anmeldeschluss für die Prüfung muss das Berichtsheft für den Zeitraum von Ausbildungsbeginn bis zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses bzw. kurze Zeit vorher hochgeladen werden.
  • Ist eine Weiterführung nach der digitalen Einreichung des Berichtshefts notwendig?
    Ja, das Berichtsheft wird bis zum Ende der Ausbildung weitergeführt, muss aber nicht erneut nach der Prüfungszulassung vorgelegt werden.
    Die Ausbildung endet mit Bestehen der Prüfung oder mit dem Ende des Ausbildungsvertrags.
  • Können handschriftlich geführte Ausbildungsnachweise weiterhin geführt werden?
    Ja. Der Ausbildungsnachweis kann anschließend gescannt und in einer PDF-Datei von max. 50 MB hochgeladen werden. Falls Sie keinen Scanner besitzen, können Sie sich alternativ eine “Scan-App” auf Ihr Smartphone laden.
    Wir empfehlen, das Berichtsheft nur noch digital zu führen, so ersparen Sie sich das Scannen.
  • Wie „groß“ darf die in ein PDF umgewandelte Datei für den Ausbildungsnachweis maximal sein, damit der Upload fehlerfrei funktioniert?
    Max. 20 MB pro Datei! Insgesamt max. 50 MB!
  • Welches Dateiformat muss der Ausbildungsnachweis haben, wenn ich ihn „Hochladen“ möchte?
    Der Ausbildungsnachweis muss als PDF-Datei vorliegen. Bitte ggf. vor dem Hochladen als PDF umwandeln. Tipps zur Erstellung von PDF Dateien finden Sie im Internet.
  • Kann ich meinen Ausbildungsnachweis in mehreren PDF-Dateien übertragen?
    Ein Ausbildungsnachweis soll immer in einer einzigen Datei oder in so wenig Dateien wie möglich ausgeliefert werden.