BQFG
Anerkennung bundesrechtlich geregelter Berufsabschlüsse
Seit dem 01.04.2012 haben gemäß § 4 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) alle Personen mit einem im Ausland erworbenen staatlich anerkannten Berufsabschluss einen Anspruch darauf, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss verglichen wird.
Hierfür muss ein Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 879 KB) auf Gleichwertigkeitsprüfung gestellt werden. Nach Beendigung des Verfahrens erhält der Antragsteller einen offiziellen Bescheid, dass der ausländische Berufsabschluss dem deutschen Berufsabschluss ganz – oder in Teilen oder nicht – entspricht. Der Antragsteller kann sich mit diesem Bescheid auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben und so seine Chancen bei der Jobsuche erhöhen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Namensänderung) in Farbkopie
- Lebenslauf
- Nachweis der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation (Ausbildungszeugnis inklusive Fächerliste) in Farbkopie
- Nachweis über einschlägige Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher) in Farbkopie
- Sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Kurse, Umschulungen, weitere Ausbildungen) in Farbkopie
- Inhalte der Ausbildung (insbesondere Rahmenlehrplan) in Kopie
- Nachweis, dass der Antragsteller in Deutschland arbeiten will (z.B. Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern, Antrag auf Einreisevisum)
-> entfällt bei Antragstellern mit Wohnsitz innerhalb EU/EWR
Alle fremdsprachigen Unterlagen (Ausnahme: englischsprachige Dokumente) sind in der Regel ins Deutsche zu übersetzen. Übersetzungen sind von Dolmetschern oder Übersetzern anzufertigen, die im In- oder Ausland öffentlich bestellt oder beeidigt sind. In Einzelfällen kann auf Übersetzungen verzichtet werden, z.B. wenn Mitarbeitende der IHK FOSA die entsprechende Sprache selbst beherrschen. Zusätzliche, hier nicht genannte Dokumente können im Einzelfall im Laufe des Anerkennungsverfahrens von der IHK FOSA nachgefordert werden. Dies erfolgt in der Regel aufgrund landesspezifischer Besonderheiten.
Wer ist zuständig für die Gleichwertigkeitsprüfung?
Für IHK - Berufe wurde eine zentrale Antragstelle geschaffen, die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg. Die IHK FOSA nimmt die Anträge entgegen, führt die Gleichwertigkeitsprüfungen durch und stellt die Bescheide aus. Ebenfalls erhalten Sie dort weitere Informationen sowie Dokumente zur Berufsanerkennung und auch die Gebührenordnung.
Für IHK - Berufe wurde eine zentrale Antragstelle geschaffen, die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg. Die IHK FOSA nimmt die Anträge entgegen, führt die Gleichwertigkeitsprüfungen durch und stellt die Bescheide aus. Ebenfalls erhalten Sie dort weitere Informationen sowie Dokumente zur Berufsanerkennung und auch die Gebührenordnung.
Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim bietet Ihnen eine individuelle Beratung zu Ihrer Gleichwertigkeitsprüfung an. Sie unterstützt Sie bei der Antragsstellung und der Festlegung des Referenzberufes. Die Beratung durch die IHK ist kostenlos.