Rechtsgrundlagen

Compliance-Richtlinie der IHK Potsdam

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Potsdam (IHK) hat am 13.04.2016 gemäß
§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Satz 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 254 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I, S. 1474), folgende Compliance Richtlinie beschlossen:

Grundsätze


Die Industrie- und Handelskammer Potsdam ist die Selbstverwaltungskörperschaft der gewerblichen Wirtschaft des westlichen Teils Brandenburgs. Als solche ist sie zur objektiven und unabhängigen Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verpflichtet.

Die IHK Potsdam ist das Sprachrohr der Wirtschaft ihres Bezirkes und nimmt das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahr. Dabei berücksichtigt sie die wirtschaftlichen Interessen einzelner Gewerbezweige oder Betriebe abwägend und ausgleichend. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist sie zugleich Trägerin hoheitlicher Aufgaben. Der Auftrag der IHK Potsdam ist durch die gesetzliche Mitgliedschaft gesichert.

Die IHK Potsdam orientiert sich am Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns. Sie ist zur Gesetzestreue, Objektivität und Unabhängigkeit von Einzelinteressen verpflichtet. Das Bekenntnis zu diesen Grundsätzen verbindet die Ehrenamtsträger und die Mitarbeiter der IHK Potsdam gleichermaßen. Alle ehrenamtlich in der IHK tätigen Personen (Ehrenamt) und alle hauptamtlich für die IHK tätigen Mitarbeiter (Hauptamt) sind verpflichtet, sich an diese Grundsätze zu halten. Gemeinsam haben sie die Verantwortung für das Ansehen der IHK Potsdam und der vertretenen Mitgliedsunternehmen. Die Compliance-Richtlinie der IHK Potsdam ist eine der Grundlagen, um das notwendige Vertrauen für unsere Aufgabenwahrnehmung gegenüber Unternehmen, Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit zu erhalten.

Compliance bedeutet die Einhaltung aller gesetzlichen Verpflichtungen, einschließlich der Regelungen der Satzung, weiterer interner Regeln und Qualitätsstandards sowie die Wahrung von Anstand und Sitte des ehrbaren Kaufmanns. Dies bildet die Grundlage für alle Handlungen der IHK Potsdam, unabhängig davon, ob sie als Hoheitsträgerin, als Vertreterin des wirtschaftlichen Gesamtinteresses, zur Förderung der Wirtschaft, als Arbeitgeberin oder als Geschäftspartnerin tätig wird.

Verstöße hiergegen werden nicht toleriert und – soweit erforderlich – sanktioniert. Präsidentin, Präsidium, Vollversammlung, Hauptgeschäftsführer und die Führungskräfte der IHK Potsdam tragen die Verantwortung dafür, dass die Grundsätze in ihren Verantwortungsbereichen eingehalten werden.

Verantwortung für das Ansehen der IHK Potsdam


Alle ehrenamtlich Tätigen und alle Mitarbeiter der IHK achten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben auf das Ansehen und die Stellung der IHK Potsdam. Insbesondere werden Name und Stellung der IHK Potsdam – auch durch Dritte - nicht missbräuchlich verwendet. Glaubwürdigkeit, Kompetenz und Vertrauen kommen bei der Aufgabenwahrnehmung in allen Bereichen hohe Bedeutung zu. Mitarbeiter und die für die IHK ehrenamtlich Tätigen achten bei der Ausübung ihrer Aufgaben auf die Übereinstimmung des eigenen Handelns mit den von der Vollversammlung der IHK Potsdam beschlossenen Positionen und Forderungen.

Bei allen öffentlichen Äußerungen der Kammer sind die in der Satzung und der Geschäftsordnung festgelegten Zuständigkeiten strikt einzuhalten. Die Ausschussvorsitzenden sind berechtigt, sich in Abstimmung mit dem Hauptgeschäftsführer im Namen der IHK oder als Ausschuss der IHK gegenüber Dritten oder der Öffentlichkeit zu äußern, soweit sich die Äußerungen im Rahmen der bestehenden Positionen der IHK halten. Öffentliche Äußerungen unterliegen dem Gebot der Sachlichkeit. Polemisch überspitzte oder emotionale Aussagen sind ebenso unzulässig wie Äußerungen zu parteipolitischen Fragen. Bei umstrittenen Themen von grundsätzlicher Bedeutung sind auch Minderheitenpositionen darzustellen.

Das Auftreten von Ehrenamt und Hauptamt muss dem besonderen Auftrag und der Stellung der IHK Rechnung tragen. Eine Vermischung von geschäftlichen oder privaten Interessen mit den Interessen der IHK ist unzulässig. Die Wahrnehmung von Aufgaben der IHK darf nicht zur Erwirkung wirtschaftlicher Vorteile für private Zwecke eingesetzt werden. Gleiches gilt für die Nutzung des IHK-Logos.

Die IHK ist zu strikter parteipolitischer Neutralität verpflichtet. Ehrenamtlich wie hauptamtlich für die IHK Tätige haben diesen Grundsatz insbesondere bei Kontakten mit politisch Verantwortlichen und Medien zu beachten. Zwischen privatem parteipolitischen Engagement und einer Tätigkeit für die IHK ist deutlich zu trennen.

Verhalten bei Entscheidungen


Die Wahrnehmung von Aufgaben für und durch die IHK Potsdam sowie die Entscheidungsfindung erfolgen ohne Beeinflussung durch sachfremde Kriterien. Persönliche Interessen oder eigene Vorteile dürfen bei der Entscheidungsfindung keine Rolle spielen.

Hoheitliche Tätigkeiten


Die Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten erfolgt unter Bindung an Recht und Gesetz. Entscheidungen werden unbeeinflusst von persönlichen Interessen getroffen.

Vertretung des Gesamtinteresses


Die IHK beachtet bei der Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft die Interessen großer, mittlerer und kleinerer Unternehmen gleichermaßen. Die Interessen der einzelnen Branchen werden abwägend und ausgleichend berücksichtigt. Das Gesamtinteresse ist damit weder die Summe von Einzelinteressen noch der kleinste gemeinsame Nenner, sondern ein gewichtetes Ergebnis. Seine Ermittlung zu Fragen von grundsätzlicher Bedeutung obliegt primär der Vollversammlung und wird in der Regel durch das Hauptamt und die Ausschüsse vorbereitet. Bei der Ermittlung des Gesamtinteresses haben persönliche oder eigene unmittelbare oder mittelbare Vor- und Nachteile zurückzustehen.

Die IHK als Dienstleisterin für Ihre Mitglieder


Das Angebot der IHK Potsdam steht allen Mitgliedern gleichermaßen zur Verfügung. Die IHK Potsdam achtet hierbei in besonderem Maß auf die Wahrung von Neutralität und fairem Wettbewerb. Werden Serviceleistungen unter Einbeziehung Dritter angeboten, so darf keine überschießende Eigenwerbung des Dritten erfolgen.

Die IHK als Geschäftspartnerin


Bei der Vergabe von Aufträgen hat die IHK ihrer besonderen Stellung als Körperschaft des öffentlichen Rechts und den hierfür geltenden Bestimmungen Rechnung zu tragen. Die Vergabe von Aufträgen erfolgt nach objektiven und nachvollziehbaren Kriterien unter Beachtung eines hohen Maßes an Transparenz. Bei der Vergabe von Aufträgen darf keine unsachgemäße Bevorzugung insbesondere von Ehrenamtsträgern, Mitarbeitern oder deren Angehörigen erfolgen (Näheres regeln die Beschaffungsrichtlinien der IHK Potsdam).

Die IHK als Arbeitgeberin

Die Beziehungen zwischen Vorgesetzten, Kollegen und Mitarbeitern sowie zwischen Ehrenamt und Hauptamt sollen von Professionalität, gegenseitigem Respekt, Wertschätzung und Fairness geleitet werden. Die IHK Potsdam respektiert und schützt die Würde ihrer Mitarbeiter. Diskriminierungen gleich welcher Art oder aus welchem Anlass werden sanktioniert. Führungskräfte nehmen ihre Vorbildfunktion wahr. Sie fördern im gegenseitigen Vertrauen Eigeninitiative und Verantwortlichkeit ihrer Mitarbeiter. Fort- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter sind für die IHK selbstverständlich.

Verhältnis zwischen Ehrenamt und Hauptamt


Ehrenamt und Hauptamt der IHK arbeiten vertrauensvoll zusammen. Die Präsidentin ist oberste ehrenamtliche Repräsentantin der IHK Potsdam und stellt die ordnungsgemäße Arbeit der Vollversammlung sicher. Der Hauptgeschäftsführer ist oberster hauptamtlicher Repräsentant. Er führt die Geschäfte der IHK Potsdam und ist für die ordnungsgemäße Erfüllung der Kammeraufgaben verantwortlich. Er allein ist Dienstvorgesetzter aller hauptamtlichen Mitarbeiter.

Verhalten gegenüber Politik, Geschäftspartnern und Dritten


Die ehrenamtlich Tätigen und die Mitarbeiter der IHK Potsdam nehmen ihre Aufgaben und Funktionen nur mit fairen Mitteln im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wahr. Geschenke und sonstige Vorteile außerhalb allgemeinüblicher Aufmerksamkeiten werden weder gewährt noch angenommen. Sponsoringbeiträge für Aktivitäten der IHK werden nur nach sorgfältiger Prüfung angenommen. Den Grundsätzen der Wettbewerbsneutralität und der unbeeinflussten Entscheidungsfindung widmet die IHK dabei besondere Aufmerksamkeit. Entsprechendes gilt für Sponsoring, Zuwendungen oder sonstige Unterstützungsbeiträge, die die IHK ihrerseits Dritten gewährt. Die Wahrnehmung von Aufgaben der IHK erfolgt nicht zur Erwirkung wirtschaftlicher Vorteile für private oder persönliche Zwecke. Bei Zuwendungen und sonstiger Unterstützung von Organisationen, etwa durch Mitgliedschaften, werden die Grundsätze uneigennützigen Handelns beachtet.

Finanzen und Umgang mit Mitteln der Mitglieder


Die IHK ist Treuhänderin der Mittel ihrer Mitglieder. Der Umgang erfolgt unter Beachtung von Recht und Gesetz. Mittel werden nur im Rahmen der Aufgabenstellung und im Interesse der Gesamtwirtschaft eingesetzt. Hierbei werden die Grundsätze sparsamen und wirtschaftlichen Mitteleinsatzes eingehalten. Die Festlegung von Gebühren (Hoheitsakte) und Entgelten folgt grundsätzlich dem Prinzip der Kostendeckung unter Beachtung des gesetzlichen Auftrags der IHK. Die Kontrolle und Überwachung der Finanzen erfolgt durch die Vollversammlung.

Vertraulichkeit


Die IHK bekennt sich im Rahmen der Gesetze zur Vertraulichkeit aller schützenswerten Informationen und bei ihr vorhandenen Daten. Sie nimmt diese Verantwortung unter besonderer Beachtung des Steuergeheimnisses (Beitragsdaten), des Datenschutzes sowie des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen und sonstigen betrieblichen Belange wahr. Bei der elektronischen Datenverarbeitung gewährleistet sie einen dem Stand der Technik entsprechenden Schutz vor unberechtigten Zugriffen. Sie ergreift Maßnahmen, dass keine Informationen unbefugt in die Öffentlichkeit und Medien gelangen. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt für Mitarbeiter und für die IHK tätigen Ehrenamtsträger über das Bestehen des Arbeitsverhältnisses bzw. der Geltungsdauer des Amtes hinaus.

Wettbewerb


Die IHK bekennt sich zu den Regeln eines fairen Wettbewerbs. Dies gilt für die eigene Teilnahme am Wettbewerb gleichermaßen wie für die Wahrnehmung der ihr übertragenen Aufgabenstellung als Hüterin des Wettbewerbs unter ihren Mitgliedsunternehmen. Eigene wirtschaftliche Betätigungen der IHK erfolgen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und verfolgen hierbei keine eigenwirtschaftlichen Ziele. Die IHK setzt sich bei der Wahrung des Wettbewerbs insbesondere durch die bei ihr eingerichteten Schlichtungsstellen für kooperative Lösungen ein. Wettbewerbsverstöße verfolgt sie im Gesamtinteresse der Wirtschaft unparteilich und ohne Beeinflussung von persönlichen oder einzelunternehmerischen Interessen.


Information, Meldung und Überwachung


Die ehrenamtlich für die IHK Tätigen sowie die Mitarbeiter werden über die Regelungen dieser Compliance-Richtlinie informiert, z. B. durch Schulungen. Präsidentin, Hauptgeschäftsführer und die Führungskräfte sind für die Einhaltung der in dieser Richtlinie enthaltenen Regelungen in ihrem jeweiligen Bereich verantwortlich. Alle Mitarbeiter und die für die IHK ehrenamtlich Tätigen haben das Recht, Verstöße gegen diese Compliance-Richtlinie anzuzeigen. Dies kann gegenüber dem Vorgesetzten oder jedem Mitglied der Geschäftsführung geschehen. Verstöße werden untersucht und soweit erforderlich sanktioniert. Für Mitarbeiter und Ehrenamtsträger werden Beauftragte benannt, die Hinweise auf Verstöße entgegennehmen. Die Präsidentin oder der Hauptgeschäftsführer gehen jedem dieser Hinweise in angemessener Weise nach und ergreifen gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen. Die Präsidentin oder der Hauptgeschäftsführer berichten dazu unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte einmal im Jahr der Vollversammlung.
Die Compliance-Richtlinie wird konkretisiert und ergänzt durch entsprechende Dienstanweisungen, Vereinbarungen und sonstige Maßnahmen.
Die vorstehende Richtlinie wird hiermit ausgefertigt und im Organ der Industrie- und Handelskammer Potsdam veröffentlicht.
Potsdam, 13. April 2016
gez. Beate Fernengel gez. Prof. Dr. Dr. Mario Tobias
Präsidentin Hauptgeschäftsführer

Erste Adresse bei Compliance-Verstößen
Diese Compliance-Richtlinie richtet sich an alle in der IHK Potsdam ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Personen. Sowohl Mitgliedsunternehmer, Ehrenamtsvertreter als auch Mitarbeiter der IHK können bei Hinweisen auf Verstöße gegen die Compliance-Richtlinie zu der neutralen, externen Ombudsperson Kontakt aufnehmen. Sie nimmt Hinweise entgegen und prüft diese. Hinweise können natürlich auch anonym gegeben werden.

Ombudsperson der IHK Potsdam ist:
Rechtsanwältin Dr. Kathrin J. Niewiarra
c/o Rechtsanwälte Elke Schaefer
Philippistraße 11
14059 Berlin

Tel: +49 (030) 887 19 49 16
E-Mail: ihk-potsdam@vertrauenssachen.de