Beitrag

Bestandteile des Beitrags

Der Beitrag besteht aus zwei Teilen, dem Grundbeitrag und ggf. einer Umlage.

Grundbeitrag
Der Beitrag besteht aus zwei Teilen, dem Grundbeitrag und ggf. einer Umlage. Der Grundbeitrag ist bei nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragenen Gewerbetreibenden nach der Höhe Ihres Gewerbeertrages/Gewinns gestaffelt. Bei im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden ist der Umsatz die Bemessungsgrundlage des Grundbeitrages. Die Höhe der Grundbeiträge wird jährlich durch die Vollversammlung beschlossen
Der Grundbeitrag ist nur einmal zu zahlen, auch wenn das Unternehmen im Bezirk mehrere Betriebsstätten unterhält.
Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, und deren Gewerbeertrag/Gewinn weniger als 5.200,-- Euro beträgt, sind von der Beitragspflicht befreit.
Bei Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, wird stets ein Grundbeitrag auf der Grundlage der jeweils gültigen Wirtschaftssatzung erhoben.
Das gilt auch, wenn das Unternehmen ruht, liquidiert wird, das Gewerbe abgemeldet hat oder einen Gewerbeertrag bzw. Zerlegungsanteil von 0,-- Euro hat.

Umlage und Freibetrag

Die Höhe der Umlage wird ebenfalls jährlich von der Vollversammlung in der Wirtschaftssatzung festgelegt und ist für alle Unternehmen einheitlich.
Die Umlage ist ein prozentualer Anteil Ihres Gewerbeertrages, hilfsweise Gewinns aus Gewerbebetrieb. Der Hebesatz wird mit der Wirtschaftssatzung für jedes Beitragsjahr festgelegt.
Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag/Gewinn bei der Berechnung der Umlage um den Freibetrag von 15.340 – gekürzt.

Dieser Freibetrag gilt nur für die Berechnung der Umlage, nicht für den Grundbeitrag.