EU-Lieferkettengesetz
Bitte keine Sonderwege!
Positionspapier der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg zur Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes (CSDDD) in deutsches Recht
Potsdam, 20. September 2024 – Die Brandenburger Wirtschaft fordert die Bundesregierung auf, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bis zur Umsetzung der EU-Regelung in deutsches Recht ganz auszusetzen, um weitere Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen gegenüber Unternehmen im EU-Binnenmarkt auszuschließen. Deshalb hat die Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg klare Positionen und Forderungen formuliert, die von deren Fachausschüssen Außenwirtschaft vorbereitet wurden.
Potsdams IHK-Präsidentin Ina Hänsel sagt im Namen der drei IHKs: „Es darf keine Sonderwege im deutschen Recht im Vergleich zu den EU-Vorgaben geben. Deshalb sind Alleingänge des Bundes bei der Umsetzung der EU-Regelung zum Schaden der Wettbewerbsfähigkeit deutscher und damit auch Brandenburger Unternehmen zu vermeiden. Das seit dem 1. Januar 2023 gültige Gesetz führt bereits heute zu einem empfindlichen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.“
Gerade kleine und mittlere Unternehmen würden zunehmend gezwungen sein, ihre Einkaufsstrategien insbesondere bei Produkten mit hoher Fertigungstiefe zu ändern. Schier unmögliche Nachweise bei Geschäften mit nicht EU-Ländern bedeuteten negative Auswirkungen auf bestehende Lieferketten und eine zunehmende Konzentration auf europäische Lieferanten. Damit werde keinesfalls erreicht, dass mit nationalen Missständen in den so genannten Drittstaaten aufgeräumt werde. „Im Gegenteil“, so Ina Hänsel, „es besteht nun die Gefahr, dass die Armutsfalle der Entwicklungsländer noch verstärkt wird, da sich europäische Unternehmen weiter zurückziehen werden.“ Was ebenfalls nicht ginge, das sei eine vorgesehene praxisuntaugliche zivilrechtliche Haftung.
Das Positionspapier der IHKs ging nun an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg, an das Ministerium für Finanzen und Europa des Landes Brandenburg, an die Bundestagsabgeordneten des Landes Brandenburg, an die Europaabgeordneten des Landes Brandenburg sowie an die Deutsche Industrie- und Handelskammer, Büro Brüssel.