Wirtschaftskriminalität

Warnung vor falschen Abmahnungen

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität warnt vor Abmahnungen, die insbesondere Gastronomen wegen angeblich fehlender Eintragung in das Verpackungsregister erhalten.
Aktuell werden vermehrt Abmahnungen wegen Verstoßes gegen die Registrierungspflicht im LUCID-Verpackungsregister gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) verschickt.
Bei den aktuell grassierenden Abmahnungen bestehen allerdings Zweifel an der Abmahnbefugnis des Versenders, da es sich um einen Versicherungsvermittler handelt, der nicht in einem Wettbewerbsverhältnis mit Gastronomiebetrieben steht.
Die Unterlassungserklärung sollte daher nicht ungeprüft abgegeben und in der Folge auch keine Zahlungen geleistet werden.
Adressaten sind insbesondere Gastronomiebetriebe. Abgemahnte Unternehmen sollten auf jeden Fall prüfen, ob sie ihre Pflichten nach dem VerpackG erfüllen und ggf. ausstehende Registrierungen vor nehmen.