Sachverständige
Sachverständigenausschuss
Der Sachverständigenausschuss unterstützt die IHK bei der Feststellung der Bestellungsvoraussetzungen gemäß § 3 der Sachverständigenordnung. Er prüft zunächst, ob aus seiner Sicht Qualifikation und persönliche Eignung eines Antragstellers/einer Antragstellerin gewährleistet sind. Die Stellungnahme des Ausschusses ist für die IHK eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Frage, ob und wie ein Antrag auf öffentliche Bestellung weiterverfolgt wird. Erst wenn das Votum des Sachverständigenausschusses positiv ausfällt, schließt sich in der Regel die weitere Überprüfung der besonderen Sachkunde durch ein Fachgremium an. Der Sachverständigenausschuss wird zum Teil auch bei Beschwerden über bereits bestellte Sachverständige eingeschaltet sowie, wenn die Frage des Widerrufs oder der Rücknahme der öffentlichen Bestellung im Raum steht.
© carsten baubkus
Mitglieder des Sachverständigenausschusses
Vorsitzende
Elke Hänicke-Hurlin
öbuv Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
Potsdam
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Rainer Ahlberg
öbuv Sachverständiger für Bäckereimaschienen, Backöfen u.a.
Berlin |
Matthias Birkner
öbuv Sachverständiger für Telekommunikationsanlagen
Großbeeren
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Holger Borgwardt
öbuv Sachverständiger für Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen
Potsdam
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Alexander Braunsdorf
öbuv Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung
Potsdam |
Hans-Gert Gieseler
öbuv Sachverständiger für Industriefußböden
Brieselang |
Olaf Neidel
öbuv Sachverständiger für Geschwindigkeits- und Abstandsmessung u.a.
Perleberg |
Max Spittel
öbuv Sachverständiger für Straßenverkehrsunfälle
Brandenburg an der Havel
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