Merkblatt: Rechtstipps
Ausgleich und Entschädigung bei Baustellen erhalten
Straßenbauarbeiten gehören zum täglichen Erscheinungsbild. Während sie für private Anlieger mit Unannehmlichkeiten verbunden sind, können sie für gewerbliche Anlieger mitunter existenzbedrohende Auswirkungen haben. Denn Lärm, Schmutz, gesperrte Straßen und umgeleitete Kundenströme wirken sich leider direkt auf den Umsatz aus.
Straßenbauarbeiten lassen sich nicht vermeiden, aber man kann den Umfang der Beeinträchtigung durchaus beeinflussen. In unserem Merkblatt „Baustelle – Was nun?“ (PDF) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB)erhalten Sie Hinweise und Tipps wie Sie als Gewerbetreibender mit einer Baustelle umgehen können. Erste Informationen zu aktuellen Bautätigkeiten finden Sie auf der Seite des Landes Brandenburg.
Einseitige Sperrung der Zepellinstrasse: Gewerbetreibende und Anwohner kritisieren höhere Lärm- und Abgas-Belastung durch Staus.
© e.sonnenschein/ihk potsdam
Vor der Bauphase
Informieren Sie sich! Je genauer Sie wissen, was, wann und wo gebaut wird, desto besser können Sie sich auf die Situation einstellen. Haben Sie genügend Rücklagen gebildet, um mit dem Umsatzrückgang fertig zu werden? Berücksichtigen Sie die Bauphasen – beispielsweise bei Warenbestellungen und Urlaubsplanung. Sind Sie weiterhin für Kunden und Lieferanten erreichbar?
Informieren Sie die Verantwortlichen über sich abzeichnende Schwierigkeiten. Manches kann schon im Vorfeld der Bauarbeiten bei der Planung berücksichtigt werden. Schließen Sie sich hierzu am besten mit anderen Betroffenen zusammen. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vermieter/Verpächter, wenn Sie größere Umsatzeinbußen erwarten.
Während der Bauphase
Eine Baustelle ist immer auch ein Zeichen, dass etwas neuer wird. Vermitteln Sie das Ihren Kunden und wecken Sie Verständnis für Unannehmlichkeiten.
Bleiben Sie in konstruktivem Kontakt mit Ihren Ansprechpartnern (Baustellenmanagement oder Kommune) und bemühen Sie sich um Lösungsfindungen, seien Sie kompromissbereit. Achten Sie darauf, dass Ihre Kunden und Lieferanten auf Absperrungen, Umleitungen und Parkmöglichkeiten hingewiesen werden.
Mit gezielten Marketing- und Rabattaktionen können Sie Kunden trotz Baustelle in Ihr Geschäft locken. Durch ein umfassendes Baustellenmarketing können Sie die Auswirkungen der Baumaßnahme mitunter deutlich abmildern. Hierzu sollten Sie sich bereits vor Beginn der Bauarbeiten mit dem Baulastträger und allen Betroffenen an einen Tisch setzen.
Nähere Informationen, Best Practice-Beispiele und Checklisten finden Sie in den Publikationen der Baden-Württembergischen IHKs (PDF) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2424 KB) und der IHK Nürnberg (PDF).
Ausgleichs- und Entschädigungsmöglichkeiten
Im Blick auf die Beeinträchtigungen durch Straßenbauarbeiten stellt sich häufig die Frage, inwieweit ein Anspruch auf Ausgleichs- oder Entschädigungszahlungen besteht. Hier kommen grundsätzlich drei Wege in Betracht:
- Grundsteuererlass
- Entschädigung
- Miet-/Pachtminderung oder Vertragskündigung
Zum Grundsteuererlass finden Sie Hinweise in unserem Merkblatt „Baustelle – Was nun?" (PDF) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB). Eine Darstellung zu Entschädigungsansprüchen sowie Informationen zur Miet- bzw. Pachtminderung oder Vertragskündigung finden Sie in unserem Merkblatt „Entschädigungsansprüche bei Straßenbauarbeiten“ (PDF) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 168 KB).