Außenwirtschafts- und Zolldokumente
Carnet ATA/CPD online beantragen (eCarnet)
Sie benötigen ein Carnet für die vorübergehende Verwendung im Drittland? Dieses können Sie ab sofort ausschließlich elektronisch beantragen unter www.e-ata.de/potsdam. Das Carnet senden wir Ihnen per Post zu oder Sie vereinbaren einen Termin zur Abholung und melden sich dann am Empfang der IHK Potsdam.
Der nächste kostenfreie Online-Carnet-Workshop findet am 15.11.2024 von 11-12 Uhr statt. Bitte melden Sie sich an unter:Carnet-Workshop online
Damit bei Import, Export, Wiedereinfuhr oder -ausfuhr am Zoll alles reibungslos abläuft, können Sie ein spezielles Passierscheinheft - eine Art Reisepass für Waren zur vorübergehenden Verwendung - nutzen. Dieses Dokument wird von der IHK Potsdam ausgegeben.
Hier erklären wir, wann Sie ein solches Carnet A.T.A brauchen, wie Sie eines bekommen und welche Vorteile es mit sich bringt. Außerdem geben wir praktische Hinweise zur Beantragung des Carnets unter www.e-ata.de/potsdam
FAQ: Die häufigsten Fragen zum Thema
- Was ist ein Carnet A.T.A.?
Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft, dass der Vereinfachung der Zollformaliäten bei der vorübergehenden Verwendung bestimmter Waren im Ausland dient. Dies sind Messegüter, Berufsausrüstung sowie Warenmuster. Länderspezifisch kann es allerdings Einschränkungen oder Erweiterungen geben. Die Besonderheiten der einzelnen Carnetländer erfragen Sie bitte bei der IHK Potsdam.
- Was für Vorteile bringt ein Carnet A.T.A.?
Eine Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Transitländern entfällt. Carnets bieten zusätzlich den Vorteil einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr.
- Wer stellt Carnets A.T.A. aus?
In Deutschland hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) die Funktion des Zollbürgen übernommen und die Industrie- und Handelskammern zur Ausstellung von Carnets A.T.A. ermächtigt. Das damit verbundene Risiko, das die DIHK in dieser Funktion trägt, ist durch einen Rückversicherungsvertrag bei der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA abgedeckt.
- Wer kann ein Carnet A.T.A. beantragen?
Alle natürlichen Personen, Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bezirk der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Welche Kosten entstehen?
Mit der Einführung der elektronischen Carnetantragstellung wurde eine Änderung des Gebührentarifes durch die Vollversammlung der IHK Potsdam beschlossen, welche mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger Gültigkeit erlangte. Die Ausstellungsgebühren belaufen sich jetzt auf 75,00 € für Mitglieder und 84,00 € für Nichtmitglieder.
- ATA-Vordruck inklusive einer kompletten Reise: 3,36 Euro, zusätzliche Einlageblätter: je 0,43 bzw. 0,45 Euro. Der CPD-Vordruck kostet 19,50 Euro. Die Preise gelten jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
- IHK-Ausstellungsgebühr: 75,00 Euro für Mitglieder der IHK Potsdam und 84,00 Euro für Nichtmitglieder der IHK Potsdam
- ggf. entstehen weitere Kosten laut Gebührentarif der IHK Potsdam beispielsweise für die Ergänzung bestehender Carnets
- ICC-Entgelt (ICC= International Chamber of Commerce): 12,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (ab 1. Januar 2023). Das ICC-Entgelt und die Umsatzsteuer werden monatlich an die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) weitergeleitet, welcher die 12,00 € an die ICC und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt. Sie können die Umsatzsteuer im Rahmen Ihrer Vorsteueranmeldung geltend machen, da diese im Namen und auf Rechnung der DIHK erhoben wird.
- Versicherungsentgelt (deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland) je nach Warenwert. Bitte beachten Sie die Erhöhung des Versicherungsentgeltes zum 01.01.2025.
WarenwertVersicherungsentgeltseit 2015Versicherungsentgeltab 01.01.2025bis 9.999,99 Euro37 Euro46 Euro10.000 - 24.999,99 Euro63 Euro79 Euro25.000 - 49.999,99 Euro110 Euro138 Euro50.000 - 149.999,99 Euro210 Euro250 Euro150.000 - 299.999,99 Euro380 Euro455 Euro300.000 - 499.999,99 Euro630 Euro750 Eurofür jede weiteren 500.000 Euro420 Euro500 Euro
- Was deckt die Versicherung ab?
In jedem Vertragsstaat haftet ein "Bürgender Verband" für die Bezahlung etwaiger Einfuhrabgaben. In Deutschland ist dies die Deutsche Industrie- und Handelskammer.Die Industrie- und Handelskammern sind berechtigt, in ihrem Namen Carnets auszugeben. Um das damit verbundene Risiko abzudecken, wurde mit der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA eine Rückversicherung abgeschlossen. Hieraus resultiert auch die Einschaltung und das Mitspracherecht der Euler Hermes beim Carnet-Verfahren.Das an Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA abgeführte Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen. Es deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Ware im Ausland.
- Welche Länder sind am Carnet A.T.A.-Verfahren beteiligt?
In mehr als 40 Staaten außerhalb der Europäischen Union können Waren unter Deckung eines Carnet A.T.A. verwendet werden.Vor dem Ausfüllen eines Carnet A.T.A.-Antrags prüfen Sie die speziellen Anforderungen des Empfangslandes! Detaillierte Informationen zu den landesspezifischen Besonderheiten erhalten Sie von Ihrer IHK.
Länder
und ISO-
CodeSprache Transit-
blätterBerufs-
aus-
rüstungAusstel-
lungen /
MessenWaren-
musterAlbanien (AL) 2 - + + + Algerien (DZ) 3, arabisch - + + - Andorra (AD) 2, 3, spanisch - + + + Australien (AU)
Rücksprache mit IHK!2 - +keine Kfz+ + Königreich Bahrain 2 - - + - Belarus/
Weißrussland (BY)
Bis auf Weiteres ausgesetzt!2, 4, russisch
HS-Positionen
6stellig- + + + Bosnien und Herzegowina (BA) 2, 4 - + + + Brasilien (BR)WICHTIG: seit 01.01.2022 bis auf Weiteres keine Carnets mehr möglich
2, 4 - + + - Chile (CL) 2, 4 - +
keine Kfz+
keine Kfz+
keine KFZVolksrepublik China (CN)
Rücksprache mit IHK!2, 4 4 Blätter + +
kurze WA-
Frist bei Kfz+ Elfenbeinküste/
Côte d'Ivoire (CI)2, 3 - + + + Französische Departements
(französisches Zollgebiet) (FR)3 empfohlen
4 Blätter+ + + Gibraltar (GI) 2 zwingend
4 Blätter+ + + Großbritannien (GB)
Zollgebiet einschließlich Guernsey, Isle of Man,
Jersey2 + + + Hongkong (HK) 2 zwingend
4 Blätter+ + - Indien (IN)
Rücksprache mit IHK!2 empfohlen
4 Blätter+
(nur
bestimmte
Berufs-
ausrüstung,
bei der IHK
zu erfragen)+
(nur
bestimmte
Messen,
bei der IHK
zu erfragen)- Indonesien (ID) 2, 4 - + + - Iran (IR)
Bis auf Weiteres ausgesetzt!
Vorübergehende Einfuhr ohne Carnet möglich.2,
arabisch (Farsi)- + + + Island (IS) 2, 4, dänisch,
norwegisch,
schwedisch- + + + Israel (IL)
Rücksprache mit IHK!1, 2, 3, 4,
arabisch- + + + Japan (JP)
Rücksprache mit IHK!2, 4 - + + + Kanada (CA) 2, 3 - + (N) - + Kanaren,
Ceuta, Melilla
(Spanisches
Zollgebiet) (ES)2, 3, 4,
portugiesischempfohlen
4 Blätter+ + + Kasachstan (KZ) 1, 2, 4, russisch - + + + Katar (QA)
Rücksprache mit IHK!2, 4 - - + - Libanon (LB)
Rücksprache mit IHK!2, arabisch - + + - Macau (MO) 2, chinesisch - +(N) + + (N) Madagaskar 3 - + + + Malaysia (MY) 2, 4 - + + + Marokko (MA) 2, 3 - + + + Mauritius (MU) 2, 3 - + + - Nord-Mazedonien (MK) 2, 4 - + + + Mexiko (MX)
Rücksprache mit IHK!2, 3, 4 - + + + Moldawien (MD) 2, 3, 4, russisch - + + + Mongolei (MN) 2 - +
keine Kfz+ - Montenegro (ME) 2, 3, 4 - + + + Neuseeland (NZ) 2, 3 - + + + Norwegen (NO) 1, 2, 3, 4,
dänisch,
schwedisch- + + + Pakistan (PK) 2 - + + - Peru (PE) seit 01.04.2024 2, 4 - + + - Philippinen (PH)
seit 15.7.20242 - + + + Russland (RU)
Bis auf Weiteres ausgesetzt!4
HS-Positionen
6-stelligMinimum
8 Blätter+ + + Saudi-Arabien (SA) 2, 4 + + + - Schweiz (CH) 1, 3,
italienischMessen
4 Blätter+ (N) + + Senegal (SN) 3 - + (N) + (N) + (N) Serbien (CS) außer
Kosovo/Metohija1, 2, 3, 4 4 Blätter + + + Singapur (SG) 2 (N) (N) (N) Sri Lanka (LK) 2 - + + + Südafrika (ZA)
Rücksprache mit IHK!2,
afrikaansempfohlen4 Blätter+ + + (N) Südkorea (KR) 2, 4 empfohlen
4 Blätter+ + + Thailand (TH) 2, 4 - + + + Türkei (TR)
Rücksprache mit IHK!1, 2, 3, 4 empfohlen
4 Blätter+ + + Tunesien (TN) 3,
arabisch- + + - Taiwan (TW)
Carnet CPD2,
chinesisch- + + + Ukraine (UA)
Bis auf Weiteres ausgesetzt!2, 4,
russisch- + + + USA (US) 2 - + - + Vereinigte Arabische Emirate (AE)
Rücksprache mit IHK!2, arabisch - - + - Vietnam (VN) 2 - + - + = Abkommen gilt; - = Abkommen gilt nicht; N= Nationales Abkommen, bitte IHK fragen.
Sprachen: 1= deutsch, 2= englisch, 3= französisch, 4= Landessprache*) Obwohl oft mehrere Sprachen zulässig sind, kann jederzeit eine Übersetzung von der ausländischen Zollbehörde gefordert werden. Es empfiehlt sich daher, immer eine internationale übliche Handelssprache, z.B. Englisch, bei der Ausstellung des Carnets zu verwenden, um Grenzprobleme zu vermeiden.**) Französische Departements inkl. Réunion, Franz. Guayana, Martinique, Guadaloupe***) Südafrika inkl. Botswana, Lesotho, Namibia, Swasiland.Welche Sprache im Einzelfall verwendet werden sollte, ob nationale Einschränkungen beim Verwendungszweck des Carnets bestehen oder wie viele Blätter einzuheften sind, teilt Ihnen gerne Ihre IHK mit.Besonderheit Carnet für die Türkei: Es wird eine von der IHK beglaubigte und vom Konsulat überbeglaubigte Vollmacht verlangt. Bitte setzen Sie sich dazu rechtzeitig mit Ihrer IHK in Verbindung!
Besonderheit Carnet C.P.D. für Taiwan: Die vorübergehende Ausfuhr von Waren nach Taiwan kann nur mit dem Carnet C.P.D. erfolgen. - Wie lange ist ein Carnet A.T.A. gültig?
Das Carnet ist grundsätzlich ein Jahr gültig. Innerhalb dieser Zeit sind beliebig viele Ausfuhren der im Carnet bezeichneten Waren möglich. Bitte prüfen Sie vor Antritt einer bzw. mehrerer beabsichtigter Reisen, ob das Carnet genügend Blätter enthält. Es ist zu empfehlen, immer je ein zusätzliches Einfuhr und Wiederausfuhrblatt bzw. Transitblätter als Reserve einzufügen. Bitte stellen Sie das Carnet mit gelben, weißen und blauen Einlegeblättern (Einfuhr-, Ausfuhr-, Transitblätter) in der Reihenfolge der beabsichtigten Verwendung zusammen.Gemäß Ratsverordnung der EG wird jede Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft sowie Wiedereinfuhr in die EG kontrolliert. Für derartige Abfertigungen befinden sich jeweils gelbe Aus- und Wiedereinfuhrblätter im Carnet. Bei mehreren Reisen sind auch zusätzliche gelbe Blätter einzulegen. Die weißen Einlegeblätter sind für die Abfertigungen zur vorübergehenden Einfuhr und anschließender Wiederausfuhr im Zielland bestimmt.Blaue Transitblätter sind immer für die Durchfuhr eines Landes bzw. für die Anweisung zu Messe- oder Binnenzollämtern erforderlich. Für eine Transitabfertigung werden zwei Blätter gebraucht. Deshalb werden diese paarweise ausgestellt. Sofern im Einzelfall nicht genau feststeht, über welche Länder der Versand stattfindet, ist es ratsam, dem Carnet ein oder zwei Blattpaare mehr einzufügen.
- Wie ist ein Carnet zu beantragen?
Welche technischen Voraussetzungen gibt es?
Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD online zu beantragen?- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
(Wichtig ist, einen aktuellen Browser von bspw. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari zu nutzen. Der Internet Explorer eignet sich eher nicht.) - Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de/potsdam)
Wie erfolgt die Registrierung?
Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:- www.e-ata.de/potsdam aufrufen
- Unternehmen registrieren
- eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten, aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 779 KB).Wie läuft die Online-Beantragung ab?
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/potsdam ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 779 KB).Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben!Hinweise:- Ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK dürfen
- keine Änderung oder Ergänzungen vorgenommen werden
- keine Plomben entfernt werden
- Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich noch im Ausland befinden, ist ein Ersatz-Carnet bei der IHK zu beantragen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte umgehend mit der IHK in Verbindung. Bitte fordern Sie über die Chatfunktion im ursprünglichen Carnetantrag ein Ersatzcarnet an.
- Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich bereits wieder in der EU befinden, müssen die Waren beim zuständigen Zollamt zur Besichtigung vorgeführt werden. Das Zollamt bestätigt auf dem Bereinigungsbescheid, dass sich die Ware wieder in der EU befindet (dies ist wichtig, um mögliche Zollforderungen aus dem Ausland zu vermeiden).
- Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von der IHK einheften zu lassen.
- Bei nicht ordnungsgemäß abgefertigten Carnets (z.B. kein Vermerk von der Wiedereifuhr in die EU) ist mit der IHK umgehend Rücksprache zu halten. Keinesfalls die Sache auf sich beruhen lassen.
Jetzt einen Termin mit uns vereinbaren!
Alternativen zum Carnet
Nimmt ein Land nicht am Carnet-Verfahren teil, haben Sie grundsätzlich die Alternative der vorübergehenden Verwendung mit Hinterlegung einer Sicherheit.
- Wie Sie vorgehen müssen, erfahren Sie hier.