Arbeitsrecht
Minijobs
Was sind geringfügige Beschäftigungen - sog. Minijobs?
Minijobs zählen zu den abhängigen Beschäftigungen. Als Beschäftigung wird die nicht selbständige Arbeit in einem Arbeitsverhältnis gesehen, welches durch die Wechselwirkung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geprägt ist.
Bei geringfügiger Beschäftigung wird zwischen 538 - Euro - Minijob und kurzfristiger Beschäftigung unterschieden.
Ausführliche Informationen zu Versicherung und Abgaben finden Sie bei der Minijobzentrale.
Was bedeutet 538 – Euro – Minijob?
538-Euro-Minijobs sind nach dem Gesetz geringfügig entlohnte Beschäftigungen. Eine Beschäftigung ist geringfügig entlohnt, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt die Höchstgrenze von 538 Euro im Monat nicht überschreitet. Auf ein Jahr gerechnet sind das bis zu 6.456 Euro. Grundsätzlich sind Schwankungen im Verdienst unproblematisch – solange die jährliche Verdienstgrenze von 6.456 Euro nicht überschritten wird.
538-Euro-Minijobs sind sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, verdient der Arbeitnehmer bis zu 538 Euro regelmäßig im Monat, muss er keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sondern erhält sein Arbeitsentgelt in der Regel brutto für netto. Die pauschalen Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt der Arbeitgeber.
538-Euro-Minijobs sind grundsätzlich steuerpflichtig.
© ldprod/fotolia
Was ist unter kurzfristiger Beschäftigung zu verstehen?
Ein kurzfristiger Minijob liegt vor, wenn die Beschäftigung im Voraus auf drei Monate oder insgesamt 70 Tage in einem Kalenderjahr befristet ist und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Auf die Höhe des Einkommens aus einer solchen Beschäftigung kommt es nicht an.
Kurzfristige Minijobs sind sozialversicherungsfrei. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Zudem ist diese Beschäftigungsart in der Regel beitragsfrei für den Arbeitgeber.
Kurzfristige Minijobs sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Wo finden Sie weiterführende Informationen?
Ausführliche Informationen sowohl zu den Voraussetzungen als auch zu Fragen der Anmeldung und der Abführung der Beiträge erhalten Sie bei der Minijobzentrale und bei der Bundesagentur für Arbeit.