Betrugsversuch

Auf falsche Rechnungen richtig reagieren

Unternehmensdaten sind allgemein zugänglich. Gewerbetreibende werden daher oft Zielscheibe bestimmter Täuschungsmethoden. Viele dubiose Anbieter nutzen Handelsregistereintragungen oder Markenanmeldungen, um unter Vortäuschung einer amtlichen Rechnung hohe Geldbeträge zu kassieren.
Solch irreführende Angebote kommen per Post, Fax, E-Mail oder als Anruf. Vor einer schnellen Unterschrift oder Zusage am Telefon sollte stets genau geprüft werden, ob wirklich bereits eine Bestellung vorliegt oder tatsächlich eine Anzeige in Auftrag gegeben wurde. Geht ein bekannter Absender aus dem Schreiben hervor? Wenn weder eine Kontaktadresse noch eine Telefonnummer angegeben ist, ist Vorsicht geboten. Gegebenenfalls sollte im zum Beispiel auf der Seite des Bundesanzeigers oder im Handelsregister nach dem genannten Unternehmen recherchiert werden.
Fehler vermeiden: Es ist sehr wichtig, dass Sie Ihre Mitarbeiter und Ihre Buchhaltung für dieses wichtige Thema sensibilisieren. Besonders zu typischen Urlaubszeiten häufen sich Betrugsversuche. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob es sich um ein offizielles Schreiben, eine Rechnung oder um ein Angebot eines Adressbuchverlages handelt, fragen Sie bei uns nach.

Welche Betrugsmaschen gibt es?

Diese Maschen sollten Sie erkennen:

Die Vorgehensweise ist fast immer gleich: Ein Unternehmensgründer lässt sein neues Unternehmen im Handelsregister eintragen oder eine bestehende Eintragung wird geändert. Wenige Tage später erhält das Unternehmen eine behördenähnliche Rechnung über Beträge von 300 bis 1200 EUR. Das Schreiben hat typische Merkmale von amtlichen Schreiben: Aktenzeichen, Landeswappen, behördentypische Schriftart. Um die Täuschung perfekt zu machen wird sogar das amtlich oft benutzte Umweltpapier verwendet und ein ausgefüllter Überweisungsträger beigefügt. Erst auf den zweiten Blick wird klar, dass es sich nicht um die Gebührenrechnung des Registergerichts, sondern um ein privates Angebot zur Eintragung in ein kostenpflichtiges Firmenadressverzeichnis handelt. Die Betrüger haben sich sich die Adressen der Unternehmen aus den online einsehbaren Handelsregistereinträgen verschafft.
Abwarten: Bezahlen müssen Sie nur die Rechnung Ihres Notars und die (echte) Abrechnung des Registergerichts für die Handelsregistereintragung. Die Registergerichte in Berlin und Brandenburg versenden die Abrechnungen über die Justizkasse. Die Justizkassen haben ihre Konten in der Regel bei Landesbanken oder der Deutschen Bundesbank. Diese Rechnungen kommen erst sehr spät.

Formularfallen: Gewerbeauskunft & Registereintragung
In diesem Fall wird ein amtlich wirkendes Schreiben einer angeblichen „Registerstelle“ o.ä. übersandt, mit der Bitte, die angegebenen Daten zu prüfen und zu bestätigen, zu berichtigen oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer einzutragen. Das Formular soll meist per Telefax kostenlos zurückgesandt werden. Erst aus dem Kleingedruckten ergibt sich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot zur Eintragung in ein privates Adressverzeichnis handelt.
Achtung, Telefonfalle: In einer anderen Variante wird in Ihrem Unternehmen unaufgefordert angerufen und es werden Daten abgefragt. Das Gespräch wird aufgezeichnet und geschickt zusammengeschnitten. Mit diesem Gesprächsmitschnitt wird dann ein Vertrag behauptet.
Rechnungsbetrug – andere Fälle
In diesem Fall, wird durch Zusendung einer Rechnung vorgetäuscht, man hätte bereits einen Vertrag abgeschlossen oder eine Leistung erbracht (z. B. eine Domain reserviert). Nur aus dem Kleingedruckten ergibt sich, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt.
Absender unbekannt: Prüfen Sie, ob der Absender aus dem Schreiben deutlich erkennbar ist. Wenn Sie weder eine Kontaktadresse, noch eine Telefonnummer finden, sollten Sie vorsichtig sein. Eine ausländische Faxnummer als einzige Kontaktmöglichkeit ist auf jeden Fall verdächtig.
Markenverlängerung
Ein amtlich erscheinender Brief informiert darüber, dass die eigene angemeldete Marke oder das Patent demnächst abläuft. Hinter dem Schreiben steckt allerdings nicht das Patent- und Markenamt, sondern das Angebot eines privaten Dritten, die angemeldete Marke gegen eine hohe Bezahlung zu verlängern. Die Täuschung offenbart sich erst dann, wenn eine hohe Rechnung für die „Dienstleistung“ des Dritten im Briefkasten ist.

In diesen Fällen werden die Anzeigentexte der Unternehmen genutzt, die diese tatsächlich anderweitig schon einmal als Werbeanzeige veröffentlicht haben. Der flüchtige Leser erkennt seine eigene Anzeige wieder und glaubt, nur einen Korrekturabzug seines Verlages zu unterzeichnen, tatsächlich gibt er aber eine neue Anzeige bei einem Dritten in Auftrag. Häufig wird auch vorgetäuscht, dass die Anzeigenbroschüre von der Stadt oder Gemeinde sei.


Erstellung von Internetseiten
Im Stil von Haustürgeschäften werden Unternehmen angerufen oder am Firmensitz aufgesucht und die Erstellung einer Firmen-Website aufgedrängt. Nach einer kostenfreien Testphase wandelt sich der Vertrag in ein mehrjähriges Abo mit Kosten von mehr als 2000 EUR für eine einfache „Baukastenwebseite“ um.
Achtung: Gelegentlich behaupten diese „Vertreter“, dass Sie ein zweiwöchiges Widerrufsrecht hätten; dieses Rücktrittsrecht von Haustürgeschäften gilt aber tatsächlich nur für Verbraucher. Lassen Sie sich daher immer erst ein unverbindliches Angebot übersenden und unterzeichnen Sie nicht leichtfertig angeblich zu widerrufende Verträge. Lassen Sie sich mit kurzen Angebotsfristen nicht unter Druck setzen.

Was tun gegen unseriöse Anbieter?

Schon unterschrieben?
Wer Opfer eines „Formularbetrugs“ wurde und ein irreführendes Angebot mit seiner Unterschrift angenommen hat, kann eine Anfechtung erklären. Zudem sollte vorsorglich das Vertragsverhältnis gekündigt werden. Eine solche Anfechtung mit vorsorglicher Kündigung sollte unbedingt schriftlich, zum Nachweis per Einwurf-Einschreiben und zusätzlich per Fax oder per E-Mail verschickt werden.
Rechnung nicht bezahlen!
Wenn Sie unterschrieben haben, kommt auch schon bald die erste „Rechnung“. Wenn Sie ungewollt ein irreführendes Angebot der oben beschriebenen Art angenommen haben, sollten Sie sich informieren, die Anfechtung erklären und die Rechnungen der unseriösen Anbieter bis auf Weiteres nicht begleichen. Die Industrie- und Handelskammern helfen mit kostenfreien Musterformulierungen. Es besteht aber selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt mit der rechtlichen Interessenvertretung zu beauftragen.
Trotz der erfolgten Anfechtung besteht das Restrisiko einer Zahlungsklage. Bevor es jedoch zu einer Zahlungsklage kommt, werden Mahnschreiben versandt bzw. Rechtsanwälte und Inkassobüros eingeschaltet. Kommen Schreiben vom Inkassobüro, sollte man auch diesen Schreiben widersprechen.
Kurze Frist – nicht abwarten!
Bei einem Mahnbescheid des Gerichts muss man unbedingt aktiv werden und innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Denn der Mahnbescheid wird vom Gericht ungeprüft erlassen. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie Ihren Rechtsanwalt oder Ihre Industrie- und Handelskammer.
Schon gezahlt?
Falls die „falsche“ Rechnung schon bezahlt wurde, kann versucht werden, über die eigene Bank die Überweisung zu stoppen. Es ist auch sinnvoll, die Empfängerbank zu informieren. Wenn die Zahlung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, bleibt nur noch die Möglichkeit, den gezahlten Betrag im Wege des Klageverfahrens zurück zu bekommen.
Betrugsversuche melden!
Die oben beschriebenen dreisten Geschäftspraktiken erfüllen oft strafrechtlich gesehen den Tatbestand des Betruges, i.S.d. § 263 Strafgesetzbuch. Daher sollten geschädigte Unternehmer die zuständige Polizeibehörde kontaktieren und Strafanzeige stellen. Nur so können die unseriösen Anbieter effektiv bekämpft werden.
Die Industrie- und Handelskammern arbeiten mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammen. Vorgelegte Beschwerden werden an den DSW weitergeleitet, der gerichtliche Schritte einleitet und ggf. Strafanzeige erstattet. Unsere Mitgliedsunternehmen können uns gern Formularschreiben und fingierte Rechnungen zusenden. Wir prüfen die Schreiben und informieren über die weitere Vorgehensweise.