Innovation

Gewerbliche Schutzrechte

Verschiedene Formen von Schutzrechten – Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Design – schützen die Produkte und Dienstleistungen innovativer Unternehmen für eine festgelegte Zeit vor Nachahmern bzw. generieren Lizenzeinnahmen. Der Erfolg einer Innovation hängt somit auch von der Wahl der richtigen Schutzrechtstrategie ab.
Wir bieten einen Überblick zu den gesetzlich bestehenden Schutzmöglichkeiten.

Wozu Gewerbliche Schutzrechte?

Sie können verhindern, dass andere mit Ihrer Idee das „große” Geld verdienen, Ihren guten (Firmen-)Namen für andere Zwecke missbrauchen und dass Konkurrenzprodukte wie Ihre eigenen aussehen. Gewerbliche Schutzrechte bieten die Möglichkeit, gegen Nachahmer auf Unterlassung und Schadensersatz zu klagen. Weiterhin können Sie mit rechtlichen Mitteln Auskünfte über die Urheber gefälschter Waren durchsetzen und deren Beschlagnahmung und Vernichtung durch den Zoll veranlassen.
ACHTUNG: Gewerbliche Schutzrechte unterliegen dem Territorialprinzip, d. h. sie gelten nur in dem Land, in dem sie angemeldet wurden! Schutzrechte können aber auch so angemeldet werden, dass sie praktisch europaweit oder auch weltweit wirksam sind.

Welche Gewerblichen Schutzrechte gibt es?

Quelle: IHK Karlsruhe

ACHTUNG: „Erst anmelden, dann reden!” Eine Erfindung/Entwicklung kann nur dann als Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet werden, wenn diese vor Anmeldung weder mündlich noch schriftlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde. Bereits ein Beitrag in Fachzeitschriften, die Verteilung von Prospekten oder die Präsentation auf einer Messe gilt in der Regel als Veröffentlichung.

Wie melde ich Gewerbliche Schutzrechte an?

Die Anmeldung erfolgt in der Regel mit einem Anmeldeformular für das jeweilige Schutzrecht. Antragsunterlagen sind direkt bei den Dienststellen des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) in München, Berlin und Jena erhältlich. Das DPMA hält auf seiner Homepage unter den Rubriken Patente, Gebrauchsmuster, Marken, Designs die Dokumente mit ergänzenden Merkblättern auch im Internet zum Herunterladen bereit: 
Anmeldeunterlagen für ein Europäisches Patent hält das Europäische Patentamt (EPA) ebenfalls im Internet zum Herunterladen bereit. Dokumente zur Anmeldung Internationaler Patente stehen auf der Internetseite der World Intellectual Property Organization (WIPO) zur Verfügung. 
Im Allgemeinen werden die Unterlagen persönlich oder per Post bei den Dienststellen des DPMA eingereicht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die elektronische Anmeldung möglich. Auch Europäische und Internationale Patente können über das DPMA eingereicht werden. In Baden-Württemberg können Anträge auch persönlich oder postalisch beim Informationszentrum Patente in Stuttgart eingereicht werden.
Europäische Patentanmeldungen können auf dem Postweg, per Fax oder online eingereicht bzw. bei den Annahmestellen des EPA (München, Berlin, Den Haag) persönlich abgegeben werden. Internationale Patentanmeldungen können ebenfalls beim EPA eingereicht werden.

Was kosten Gewerbliche Schutzrechte?

Grundsätzlich sind für die Anmeldung von Gewerblichen Schutzrechten amtliche Gebühren zu entrichten. Diese fallen je nach Schutzrecht unterschiedlich hoch aus. Zusätzlich werden Gebühren für die zeitliche Aufrechterhaltung fällig. So wird bspw. bei Deutschen Patenten eine mit der Schutzdauer steigende Jahresgebühr fällig. Und für die Aufrechterhaltung einer Marke in Deutschland muss nach 10 Jahren eine Verlängerungsgebühr entrichtet werden.

Warum Recherche nach Schutzrechten?

Durch Recherche nach Schutzrechten können Sie:
  • den Stand der Technik erfassen
  • Doppelentwicklungen vermeiden
  • Verletzung fremder Schutzrechte vermeiden
  • Aktivitäten der Konkurrenz beobachten
  • Anregungen für eigene neue Aktivitäten erhalten
  • Lizenznehmer finden
  • Kreative Köpfe ermitteln
Lediglich beim Patent wird bei der Anmeldung eine Sachprüfung vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) vorgenommen. Hier hilft eine Recherche (z. B. zum Stand der Technik) im Voraus, die Patentschrift so zu formulieren, dass ein Patent erteilt wird.
Alle anderen Schutzrechte werden bei der Anmeldung nur formal geprüft. Hier sind Sie selbst verantwortlich dafür, dass Sie bereits bestehende Schutzrechte nicht verletzen bzw. nicht Geld für die Anmeldung nutzloser „Scheinrechte” ausgeben.
Sie können in den Datenbanken des Deutschen Patent- und Markenamtes kostenfrei recherchieren. Bitte bedenken Sie, dass weltweit generell nur veröffentlichte Patente und Gebrauchsmuster recherchierbar sind! Entscheidend für Ihren Rechercheerfolg sind die Wahl geeigneter Datenbanken und Suchstrategien.
Wichtige Rechercheinstrumente/-datenbanken sind:
  • IPC – Recherche nach Internationaler Patentklassifikation
  • DPMAregister – Amtliche Publikations- und Registerdatenbank
  • DEPATISnet – Weltweite Sammlung von ca. 60 Mio. Patentdokumenten
  • DPMA kurier – Überwachung publikationspflichtiger Rechts- und Verfahrensstände
  • Espacenet - Patentdatenbank des Europäischen Patentamts
  • CTM-Online – Recherche nach europäischen Gemeinschaftsmarken
  • Madrid Express Database – Recherche nach international registrierten Marken
  • Sie können Recherchen nach Schutzrechten kostenpflichtig auch beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Informationszentrum Patente in Stuttgart oder bei Patentanwälten in Auftrag geben.

Wie kann ich Schutzrechte verwerten?

Hierfür gibt es leider kein allgemeingültiges Rezept! Aber – nur eine erfolgreiche Verwertung macht aus einer Erfindung eine nützliche Innovation. Die Zahl der Patentanmeldungen hat in den letzten Jahren weltweit kontinuierlich zugenommen.
Allerdings werden, wie statistische Erhebungen zeigen, höchstens fünf bis sieben Prozent der patentierten Erfindungen auch wirtschaftlich verwertet. Langjährige Erfahrungen zeigen ebenfalls, dass für den erfolgreichen Transfer einer Erfindung in die Wirtschaft drei engagierte Personen notwendig sind:
  1. der Erfinder, der mehr" aus seiner Idee machen möchte
  2. der Ansprechpartner im Betrieb, der die Erfindung in die Praxis umsetzen will,
  3. als Bindeglied der Innovationsmanager, der das Potenzial der Erfindung erkennt und den Transfer aktiv begleitet.
Die schwierigste Aufgabe ist, den künftigen Lizenznehmer zu identifizieren, ihn anzusprechen und ihn von den Vorteilen der Erfindung zu überzeugen. Dabei ist eine Kosten-Nutzen Rechnung, die speziell auf das Unternehmen zugeschnitten ist, eine überzeugende Argumentationshilfe.
Ein häufiges Hindernis für eine gewinnbringende Nutzung ist immer noch die unzureichende Übermittlung des Wissens an potenzielle Anwender, z. B. KMU. Professionelles Verkaufen wird bei der Vermarktung von Innovationen nicht ausreichend genutzt!
Die Präsentation von geschützten Ergebnissen kann z. B. über Messeauftritte, Internetmärkte, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder so genannten Patentverwertungsagenturen erfolgen. Diese Formen der Präsentationen scheinen oftmals nicht auszureichen, um letztendlich einen Lizenz- oder Kaufvertrag zustande zu bringen. Hier hilft nur "aktives Verkaufen", also Zugehen auf den zukünftigen Kunden weiter.
ACHTUNG: Nutzen statt technischer Merkmale! Für den potenziellen Lizenznehmer eines Patents ist neben dem technischen vor allem der ökonomische Nutzen von Bedeutung! Der Anbieter einer Erfindung sollte sich somit im Vorfeld der Verwertung unbedingt über Punkte wie Marktsegmentierung im Bereich der Erfindung, Nutzendefinition und Marktanalyse Gedanken machen.1
Quelle: Lehmann F., Schneller A. (2002): Patentfibel – Von der Idee bis zum Patent. – 59 S., Innovationsgesellschaft Universität Hannover mbH.