Gründen im

Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Darauf müssen Sie achten!

Arzneimittel dürfen Grundsätzlich nur in Apotheken vertrieben werden. Erkenntlich gemacht werden sie durch die Aufdrucke „apothekenpflichtig“ oder „verschreibungspflichtig“. Hühneraugenpflaster, Magnesiumtabletten und andere sogenannte „Freiverkäufliche Arzneimittel“ dürfen auch außerhalb von Apotheken verkauft werden. Vorausgesetzt, die entsprechende Person besitzt die notwendige Sachkenntnis.
Freiverkäufliche Arzneimittel sind in der Wirkung deutlich schwächer als normal Arzneimittel. Das Sortiment von freikäuflichen Arzneimitteln wird im Wesentlichen durch die Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und spezielle Regelungen im Arzneimittel Gesetz definiert.
Der Sachkenntnisnachweis wird durch bestimmte Prüfungen und Nachweise anerkannt. Zum Beispiel ein abgeschlossenes Pharmaziestudium, die Kaufmannsgehilfenprüfung als Drogist oder die Abschlussprüfung als Apothekenhelfer. Ist dies nicht vorhanden kann man auch eine Sachkundeprüfung vor einem Prüfungsausschuss einer Industrie- und Handelskammer ablegen.

Grundsätzliche Informationen zur Gründung

Angebot der IHK Potsdam für Gründer


Im Gründungsbereich unserer Homepage halten wir zahlreiche Informationen für Sie bereit, die Ihnen bereits bei Ihrer Recherche nützliche Hinweise für die Gründung geben. Dazu gehört unsere Broschüre "Gründen im Land Brandenburg – Der Leitfaden für Ihre Existenzgründung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2990 KB)" mit den wichtigsten Informationen kompakt für Sie zusammengefasst. Wer es lieber gedruckt mag, kann sich die Gründermappe bequem bestellen oder in unseren RegionalCentern abholen.

Beratung


Im Rahmen der Planung Ihrer Existenzgründung ist es wichtig, sich einen Überblick über das bestehende Angebot und den Bedarf zu verschaffen. Dabei übernehmen die Industrie- und Handelskammern die wichtige Aufgabe der umfassenden Beratung der Unternehmen und Existenzgründer. Inhalte der Beratung sind u. a. die Möglichkeiten der öffentlichen Finanzierungshilfen, Fragen des Gewerberechts, allgemeine Rechtsfragen, Markt- und Wettbewerbschancen, Standortfragen, etc.
Die IHK Potsdam bietet darüber hinaus angehenden und bestehenden Unternehmen vertiefende Beratungsgespräche an. Wünschen Sie einen Termin? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.