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Gründungsform

7 Tipps, um neben dem Job zu gründen

Sie haben eine Geschäftsidee, wollen aber nicht sofort aufs Ganze gehen? Wer das Risiko bei der Unternehmensgründung reduzieren möchte, der gründet erstmal im Nebenerwerb. Neben dem Job kann man so ausprobieren, ob die eigene Idee markttauglich ist und man selbst zum Unternehmer taugt.

Hier geht’s zum Check, welche Fragen man sich stellen sollte:



Interesse geweckt? Hier finden Sie sieben Einsteiger-Tipps:


Nebenbei selbständig machen? Worauf Sie achten müssen

Das Arbeitsschutzgesetzt beschränkt ihre Existenzgründung im Nebenerwerb auf einen kleinen zeitlichen Rahmen. Die maximal erlaubte Arbeitszeit pro Woche beträgt 48 Stunden (Montag bis Samstag jeweils acht Stunden). Wenn Sie also Vollzeit in einem Betrieb arbeiten, verbleiben noch acht Stunden für ihre Nebentätigkeit. Eine zeitweilige Erhöhung auf 10 Stunden pro Werktag ist möglich, allerdings nur, wenn diese innerhalb eines Halbjahreszeitraum ausgeglichen wird.

Wenn Sie arbeitslos sind, darf eine Grenze von 15 Stunden pro Woche nicht überschritten werden. Darüber hinaus gelten Sie nicht mehr als arbeitslos und erhalten keine Leistungen mehr.
Wie könnte es für ihr kleines Unternehmen weitergehen? Wenn Sie zum Beispiel mit einem Backservice für Kuchen und Torten starten, ist eine Entwicklung hin zum eigenen Café denkbar. Laufen Sie nicht in eine Sackgasse, sondern überlegen Sie sich frühzeitig, wie Sie ihre Geschäftsidee weiterentwickeln bzw. expandieren können, um vielleicht irgendwann hauptberuflich davon leben zu können.
In den meisten Arbeitsverträgen ist geregelt, ob und inwiefern Sie nebenberuflich tätig sein dürfen. Vielen Chefs genügt es über den Nebenerwerb informiert zu werden, bei manchen Betrieben besteht aber auch eine Genehmigungspflicht. Für das gemeinsame Arbeitsklima ist es so oder so ratsam, den Vorgesetzen zu informieren. Transparenz gewinnt.
Achten Sie darauf, dass ihre Geschäftsidee nicht in Konkurrenz zum Unternehmen ihres Arbeitgebers steht. Das kann nicht nur intern zu Konflikten führen, sondern auch rechtliche Folgen mit sich bringen. Erst recht verboten ist natürlich das Abwerben von Kunden.
Das Gründen mit einem oder mehreren Partnern ist nicht nur erlaubt, sondern auch in mancher Hinsicht sinnvoll. Denn bei einer Teamgründung können Kosten geteilt und Investitionen zusammen geschultert werden. So trägt am Ende nur jeder einen Teil des Risikos.
Prüfen Sie, ob ihre Geschäftsidee tatsächlich nur stundenweise zu betreiben ist. Ein Einzelhandelsgeschäft etwa würde diese Voraussetzung nur schwerlich erfüllen.
Fachberaterin Existenzgründung/Unternehmensförderung
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Nadine Bones
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