Förderung

Potsdamer Förderprogramm "Messeförderung"

Antragsberechtigte

  • eigenständige kleine und Kleinstunternehmen mit Firmensitz in Potsdam
  • Unternehmen aus ausgewählten Wirtschaftszweigen (Siehe Richtlinie; Messeförderungs-RL gültig vom 01.01.2019 bis 31.12.2021, veröffentlicht am 21.12.2018)
  • die
    • weniger als 50 Personen beschäftigen
    • einen Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR erzielen
    • eigenständig sind
    • sich nicht in Schwierigkeiten befinden

Verwendungszweck

Ziel ist
  • die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und Kleinstunternehmen in der Landeshauptstadt Potsdam durch verbesserten Marktzugang und Absatz von einheimischen Produkten und Leistungen

Art/Konditionen der Förderung

  • Zuwendungsart: Projektförderung
  • Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
  • Form der Zuwendung: Zuschuss
  • Höhe der Förderung: 50 % der zuwendungsfähigen (messebezogenen) Ausgabe für die Teilnahme an einer Messe, Ausstellung oder Kooperationsbörse
  • max. Zuschuss: 1.500 EUR je Vorhaben
  • pro Jahr kann je Unternehmen höchstens eine Messeteilnahme bezuschusst werden
  • je Unternehmen können maximal drei Messeteilnahmen gefördert werden

Antragstellung

Landeshauptstadt Potsdam
Wirtschaftsservice
Tel: 0331-289-2821
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die IHK Potsdam oder das für Sie zuständige Regional-Center.
Weitere Informationen hier.