Ausbildung
Fördermittel im Überblick
Um es vorweg zu nehmen: eine Übernahme oder einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gibt es aktuell im Regelfall nicht. Bei besonderen Einzelfällen (Vorliegen gravierender Ausbildungshemmnisse) nehmen Sie bitte Kontakt zum Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit auf.
- Einstiegsqualifizierung - Praktikum vor der Ausbildung
- Behindertengerechte Ausbildungsplätze
- Verbundausbildung
- Kostenerstattung für den Berufsschulbesuch
- Nachhilfe für Auszubildende
- Berufsbildung ohne Grenzen
- Besondere Projekte im Rahmen der Ausbildung und Berufsorientierung
- Begabtenförderung
- Weiterbildungsförderung
Dennoch gibt es eine Reihe von Finanzierungshilfen, die Auszubildende und Ausbildungsbetriebe unterstützen.
Einstiegsqualifizierung - Praktikum vor der Ausbildung
Erscheint ein Bewerber noch nicht für die klassische Ausbildung geeignet (z.B. schlechte Schulnoten, nicht ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache) oder hat aus anderen Gründen eine eingeschränkte Vermittlungsperspektive, stellt die Einstiegsqualifizierung eine Chance sowohl für den jungen Menschen als auch für den Ausbildungsbetrieb dar, sich im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung kennen zu lernen. Dies ist ein gefördertes 6 – 12-monatiges Praktikum vor der Ausbildung. Weitere Informationen finden Sie hier.
Behindertengerechte Ausbildungsplätze
Arbeitgeber erhalten Darlehen oder Zuschüsse für die Schaffung behindertengerecht ausgestatteter Ausbildungsplätze bei der Einstellung schwerbehinderter* Personen (*ab einem Grad der Behinderung von 30 möglich). Hierbei handelt es um pauschale Zuschüsse zu den Ausbildungskosten bis 2000 € je Ausbildungsjahr. Zusätzlich sind 2000 € Prämie je Ausbildung und ein Zuschuss zu den Prüfungsgebühren möglich. Die Antragstellung und Beratung erfolgt über das Landesamt für Soziales und Versorgung, Land Brandenburg / Integrationsamt.
Verbundausbildung
Ist ein Ausbildungsbetrieb nur bedingt für die Ausbildung in einem bestimmten Beruf geeignet, da dort nicht alle erforderlichen Ausbildungsinhalte vermittelt werden können, so ist der Betrieb verpflichtet, diese Inhalte im Rahmen einer Verbundausbildung abzusichern. Dabei werden die fehlenden Inhalte durch ein anderes Unternehmen (Betrieb oder Bildungsträger) in Form von praktischer Ausbildung oder Lehrgängen vermittelt. Entstehen dadurch zusätzliche Kosten, so sind diese im Rahmen der Verbundrichtlinie förderfähig. Auch Zusatzqualifikationen und Lehrgänge zur Prüfungsvorbereitung können gefördert werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Kostenerstattung für den Berufsschulbesuch
Auszubildende, deren tägliche Hin-und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule 3 Stunden übersteigt, können beim Schulverwaltungsamt einen Zuschuss von bis zu 10€ je Aufenthaltstag für die entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten beantragen.
Nachhilfe für Auszubildende
Manch einem Auszubildenden fällt es schwer, insbesondere die theoretischen Ausbildungsinhalte in der vorgesehenen Zeit zu erlernen. Hier stellt sich zunächst die Frage, ob dem Azubi Grundlagen aus der allgemeinbildenden Schule fehlen (z.B. Prozentrechnung). In diesem Fall können Ausbildungsbetriebe die Förderung von Basisqualifikationen beantragen.
Benötigt ein Azubi Nachhilfe oder Stützunterricht zum Erlernen der fachtheoretischen Inhalte, so kann man bei der Agentur für Arbeit Ausbildungsbegleitende Hilfen beantragen. Dabei wird in kleinen Gruppen oder im Einzelunterricht der Berufsschulstoff durchgearbeitet, Aufgaben trainiert oder gezielt auf die Prüfung vorbereitet. Der Unterricht findet bei festgelegten Trägern durch erfahrene Ausbilder und Sozialpädagogen, in der Regel außerhalb der Ausbildungszeit statt. Außerdem können die Jugendlichen Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen erhalten. Das Angebot ist für den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieb kostenlos. Junge Menschen, die die ausbildungsbegleitenden Hilfen nutzen möchten, sollten schnell Kontakt zur Berufsberatung der Arbeitsagentur aufnehmen. Für Ausbildungsbetriebe steht zudem der gemeinsame Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur und Jobcenter als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Hotline ist unter der Rufnummer 0800 4555500 erreichbar.
Berufsbildung ohne Grenzen
Im Rahmen der Ausbildung ist es möglich, Auszubildende für eine begrenzte Zeit in ein anderes Land zu entsenden. Dadurch kann der Auszubildende nicht nur fachliche Themen vertiefen sowie sprachliche und interkulturelle Kompetenzen erwerben. Die Teilnahme an Austauschprogrammen fördert die Motivation von Auszubildenden und Fachkräften und erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb. Auch Ausbilder haben die Möglichkeit, an einer Bildungsreise teilzunehmen. Die Mobilität in der Ausbildung wird über verschiedene Programme teilfinanziert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Besondere Projekte im Rahmen der Ausbildung und Berufsorientierung
Die Industrie und Handelskammer Potsdam hat im Jahr 2010 die gemeinnützige Stiftung Fachkräfte für Brandenburg gegründet, um die berufliche Bildung in der Region zu stärken.
Die Stiftung fördert Projekte und kooperiert mit Partnern im Rahmen ihrer Programme in den Themenschwerpunkten Bildung & Ausbildung, (frühzeitige) Berufsorientierung & Kompetenzentwicklung.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der Stiftung: Stiftung Fachkräfte für Brandenburg
Begabtenförderung
Junge Fachkräfte können nach besonders erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung (mindestens 87 Punkte im Gesamtergebnis /Note 1,9) ein Weiterbildungsstipendium von bis zu 8.700 € für eine anspruchsvolle Weiterbildung beantragen. Hier finden Sie weiterführende Informationen.
Weiterbildungsförderung
Wer Mitarbeiter oder sich selbst nach der Ausbildung beruflich weiterqualifizieren möchte, findet ein breites Angebot an Lehrgängen für die berufliche Aufstiegsfortbildung, Spezialisierung oder Vertiefung. Hierfür empfehlen sich verschiedene Finanzierungshilfen von der Bildungsprämie bis zum Meister- bzw. Aufstiegs-BAföG. Eine Übersicht der Fördermöglichkeiten finden Sie hier.