Sach- und Fachkundeprüfungen

Unternehmer im Verkehr mit Omnibussen (KOM)

Wer als Unternehmer Verkehr mit Omnibussen (KOM) – hierzu zählen Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen (auch mit Pkw) – betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde (Genehmigungsbehörde).
Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte den Hinweisen zu freigestellten Verkehren.
Für die Erteilung der Genehmigungen sind die Verkehrsbehörden (die untere Verkehrsbehörde bis 9 Sitzplätze, >9 - das Landesamt für Bauen und Verkehr) zuständig. Ansprechpartner und Anschriften sind Inhalt des Merkblattes.
Ausgenommen ist hierbei der Taxen- und Mietwagenverkehr. Informationen für Unternehmer im Taxen- und Mietwagenverkehr finden Sie hier.
Haben Sie grundsätzliche Fragen zur Existenzgründung, Unternehmenserweiterungen und Unternehmensförderung, können Sie sich hier und/oder bei unseren RegionalCentern in Ihrer Region informieren.

Welche Voraussetzungen sind für die Genehmigung im Verkehr mit Omnibussen (KOM), ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen zu erfüllen?

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung sind in der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) geregelt. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers (bzw. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person) sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, muss der Unternehmer (oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person) nachweisen, dass er zur Führung eines Unternehmens des Omnibusverkehrs fachlich geeignet ist.

Persönliche Zuverlässigkeit (§ 1 PBZugV)

Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister).

Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens (§ 2 PBZugV)

Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist von den Verkehrsbehörden bei Straßenpersonenverkehrsunternehmen u. a. zu verneinen, wenn beim Verkehr mit Kraftomnibussen das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens weniger als 9 000 Euro – für das erste Fahrzeug oder weniger als 5 000 Euro – für jedes weitere Fahrzeug beträgt.
Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster (BGBl. 2000 I S. 855), die u. a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbringen.

Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.

Fachliche Eignung (§ 3 PBZugV)

Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
  • eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (Wohnsitz). Der IHK-Bezirk Potsdam erstreckt sich über Westbrandenburg (P, BRB, PM, HVL, OHV, OPR, PR, TF). (§ 4 PBZugV)
  • eine gleichwertige Abschlussprüfung (§ 6 PBZugV)
    zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
    zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
    als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
    als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
    Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/ Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden
  • eine mindestens zehnjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen, das Straßenpersonenverkehr mit Omnisbussen betreibt. Der Antragsteller muss in einem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 4.12.2009 ununterbrochen ein Unternehmen in einem Mitgliedsstaat der EU geleitet haben, dass Straßenpersonenverkehr betreibt. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten (siehe Orientierungsrahmen) vermittelt haben (§ 7 PBZugV).
    Bitte sprechen Sie uns dazu an.

Woraus besteht die Fachkundeprüfung im Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Taxen- und Mietwagenverkehr? (§ 4 PBZuGV)

Die Prüfung besteht aus drei Teilprüfungen: zwei schriftlichen Teilen (jeweils 120 Minuten) und einer mündlichen Prüfung (max. 30 Minuten), die wie folgt von der Gesamtpunktzahl (300 Punkte) gewichtet sind:
  • Teil 1: Schriftliche Fragen (offene und geschlossene Fragen) zu 40 % (120 Punkte),
  • Teil 2: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 % (105 Punkte),
  • mündliche Prüfung (Fragen vom Prüfungsausschuss aus allen Kenntnisbereichen) zu 25 % (75 Punkte).
Für die schriftliche Prüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.
Zur mündlichen Prüfung werden alle eingeladen, die in beiden schriftlichen Teilen jeweils mindestens 50 % erreicht haben.
Die mündliche Prüfung ist nicht erforderlich, wenn bereits 180 Punkte (60 % der Gesamtprüfung) in den schriftlichen Teilen erreicht wurden.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsteil min. 50 % und min. 60 % der Gesamtprüfung erzielt wurden (180 Punkte von 300 möglichen Punkten). Andernfalls ist die Prüfung insgesamt nicht bestanden. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
Die PBZugV enthält bezüglich der Prüfungssachgebiete einen Verweis auf den Anhang I der sog. EG-Berufszugangsrichtlinie (Verordnung (EG) Nr. 1071/2009).

Anmeldung zur Prüfung

Wir arbeiten bei der Durchführung der Fachkundeprüfungen Verkehr mit den Brandenburger Kammern und der IHK Berlin zusammen. Die Fachkundeprüfung Omnibusverkehr wird daher ab dem Jahr 2020 nur durch die IHK Berlin durchgeführt.
In Absprache mit der IHK Berlin müssen die Teilnehmer mit Brandenburger Wohnanschrift für alle Termine ab Januar 2020 keinen Antrag auf Verweisung bzw. Freistellung an die IHK Potsdam stellen. Jeder Prüfungsteilnehmer kann sich also direkt für einen Prüfungstermin bei der IHK Berlin anmelden.

Vorbereitung auf die Prüfung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Verschiedene Bildungseinrichtungen bieten Vorbereitungskurse in Präsenzform oder als E-Learning an. Sie können u. a. auf folgenden Portalen nach der für Sie passenden Vorbereitung suchen:
www.wdb-suchportal.de
www.wis.ihk.de
www.arbeitsagentur.de/kursnet
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen können wir keine Auskünfte zu einzelnen Anbietern oder zur Qualität bestimmter Kurse erteilen.
Wir empfehlen Ihnen, sich erst nach gründlicher inhaltlicher Vorbereitung zur Fachkundeprüfung anzumelden.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) ist zuständiger Unfallversicherungsträger u. a. für das Straßentransportgewerbe. Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Teil der sozialen Sicherung Deutschlands.
Die Zugehörigkeit zur BG Verkehr und der Versicherungsschutz beginnen bereits mit den vorbereitenden Tätigkeiten zur Gründung eines Unternehmens. Innerhalb einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens besteht dann die gesetzliche Verpflichtung, das Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden.
BG Verkehr – Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Hauptverwaltung Hamburg (HV)
Ottenser Hauptstr. 54, 22765 Hamburg
Tel.: 040 3980-0, Fax: 040 3980-1666
Internet: www.bg-verkehr.de
E-Mail: info@bg-verkehr.de
Bezirksverwaltung Berlin
Regionalabteilung Prävention
Axel-Springer-Str. 52, 10969 Berlin
Tel.: 030 25997-0, Fax: 030 25997-299
E-Mail: berlin@bg-verkehr.de

Genehmigungsbehörden

Ihre Genehmigungsbehörde (Erlaubnisbehörde) im Land Brandenburg ist die untere Verkehrsbehörde Ihres Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem Sie Ihren Betriebssitz haben (werden).
Für Straßenpersonenverkehr mit Bussen (ab 10 Personen):
Für Taxen- und Mietwagenverkehr, Straßenpersonenverkehr mit PKW (bis 9 Personen):