Sach- und Fachkundeprüfungen

Gefahrgutfahrer

Wann muss ein Fahrzeugführer geschult sein?

Mit einer erfolgreich absolvierten Gefahrgutfahrerschulung im „Basiskurs” darf der Fahrzeugführer Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern in
  • kennzeichnungspflichtigen Mengen (im Stück- und Schüttguttransport)
  • Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC, deren Einzelfassungsvermögen 3 m³ nicht übersteigt
  • Aufsetztanks oder Batterie-Fahrzeugen mit einem Fassungsraum bis zu 1 m³
transportieren.
Zusätzlich kann der Fahrzeugführer Aufbaukurse besuchen, um den Umfang seiner ADR-Bescheinigung zu erweitern. Wenn der „Aufbaukurs Tank” erfolgreich absolviert wurde, darf der Fahrzeugführer gefährliche Güter in
  • Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC, deren Einzelfassungsraum 3 m³ übersteigt
  • festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als 1 m³
  • oder in Batterie-Fahrzeugen mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als 1 m³
transportieren.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, einen „Aufbaukurs Klasse 1” zu machen. Mit dieser Erweiterung auf der ADR-Bescheinigung darf der Fahrzeugführer gefährliche Stoffe oder Gegenstände der Klasse 1 transportieren. Dazu gehören beispielsweise Explosiv-, Schieß-, Spreng- und Zündstoffe sowie pyrotechnische Sätze.
Der „Aufbaukurs Klasse 7” berechtigt den Fahrzeugführer, gefährliche Stoffe oder Gegenstände der Klasse 7 zu befördern. Zur Klasse 7 gehören radioaktive Stoffe.

ADR-Bescheinigung

Nach lückenloser Teilnahme an den Schulungen und Bestehen der Prüfung erhält der Fahrzeugführer die ADR-Bescheinigung. Diese ist fünf Jahre gültig, bezogen auf das Datum der Prüfung im Basiskurs. Bereits ein Jahr vor Ablauf der ADR-Bescheinigung hat der Fahrzeugführer die Möglichkeit, eine Auffrischungssschulung (AF) zu besuchen und die Auffrischungsprüfung zu absolvieren, um die noch gültige ADR-Bescheinigung um weitere fünf Jahre zu verlängern.

Anerkannte Lehrgangsveranstalter

Veranstalter
Kontaktdaten /
Schulungsstätten
ABS Prignitz GmbH
Ernst-Thälmann-Str. 3
19322 Wittenberge


Frau Kunkel
Tel. 03877 957281
Internet: www.fahrschule-prignitz.de
BK, AKT, AF
Wittenberge
Akademie für Transport und Verkehr
Nordparkstr. 30
03044 Cottbus


Herr Schöbel
Tel. 0355 48696533
Internet: www.atv-mobil.de
E-Mail: info@atv-mobil.de

BK; AKT; AK1; AK7; AF
Oranienburg, Michendorf
DEKRA Akademie GmbH
Karl-Gustav-Str. 1
16816 Neuruppin

Frau Zielke
Tel. 03391 40580-0
Internet: www.dekra-akademie.de
BK; AKT; AF
Neuruppin
DEKRA Akademie GmbH
Am Bürohochhaus 2 – 4
14478 Potsdam

Frau Kramer
Tel. 0331 81718-0, 03381 730006-0
Internet: www.dekra-akademie.de
BK; AKT; AF
Potsdam, Brandenburg a.d.H.
Fahrschule Pegasus
Inh. Holger Elke
Goethestr. 17
14712 Rathenow
Tel. 03385 512893
BK; AKT; AF
Rathenow, Premnitz
Fahrschule Seidel GmbH
Spandauer Str. 18
14943 Luckenwalde

Tel. 03371 621900
Internet: www.fahrschule-seidel-luckenwalde.de
BK; AKT; AF
Luckenwalde
Fahrschule und Kfz-Technische GmbH Wittstock/D.
Röbeler-Str.16
16909 Wittstock/Dosse


Herr Seidel
Tel. 03394 433332
Internet: www.fahrschul-gmbh-wittstock.de
BK; AKT; AF
Wittstock/Dosse
MQL-Bildung
Marschnerstr. 15
12203 Berlin


Herr Müller
Tel. 0176 47822611
Internet: www.mql-bildung.net
BK; AKT; AK1; AK7; AF
Oranienburg
Stadtentsorgung Potsdam GmbH
Drewitzer Str. 47
14478 Potsdam
Herr Gramkow
Tel. 0331 6617023
Internet: www.step-potsdam.de
BK; AKT; AF
Potsdam
Legende:
BK = Basiskurs
AKT = Aufbaukurs Tank
AK1 = Aufbaukurs Klasse 1
AK7 = Aufbaukurs Klasse 7
AF = Auffrischungsschulung