Fortbildungsprüfungen
Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/in
- Was ist das Ziel der Prüfung?
- Wie gliedert sich die Prüfung?
- Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Wann sind die Prüfungstermine?
- Welche Prüfungsgebühren fallen an?
- Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?
- Woher bekomme ich weitere Informationen?
- Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
Was ist das Ziel der Prüfung?
Die zu prüfende Person soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Befähigung verfügt, in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können und damit die Befähigung,
- betriebswirtschaftliche Sachverhalte und Problemstellungen eines Unternehmens zu analysieren und einer Lösung zuzuführen
- Geschäftsprozesse und Projekte unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte zu bewerten, zu planen und durchzuführen
- anhand einer zielorientierten Führung Geschäftsprozesse und Projekte zu gestalten und
zu kontrollieren.
Wie gliedert sich die Prüfung?
Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
2. Handlungsspezifische Qualifikationen
2. Handlungsspezifische Qualifikationen
Inhalte:
1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Bei mangelhafter Leistung in einem Prüfungsfach kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.
2. Handlungsspezifische Qualifikationen
- Betriebliches Management
- Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
- Logistik
- Marketing und Vertrieb
- Führung und Zusammenarbeit
Die aufgeführten Qualifikationsbereiche werden schriftlich geprüft.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils “Handlungsspezifische Qualifikationen ein situationsbezogenes Fachgespräch mündlich durchgeführt. Das Fachgespräch soll sich inhaltlich auf die beiden Qualifikations- und Handlungsbereiche mit Schwerpunkt auf den Handlungsbereich „Führung und Zusammenarbeit” beziehen.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils “Handlungsspezifische Qualifikationen ein situationsbezogenes Fachgespräch mündlich durchgeführt. Das Fachgespräch soll sich inhaltlich auf die beiden Qualifikations- und Handlungsbereiche mit Schwerpunkt auf den Handlungsbereich „Führung und Zusammenarbeit” beziehen.
Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) beschrieben.
Die wirtschaftsbezogenen Qualifikationen sind zuerst abzulegen. Dafür ist Folgendes nachzuweisen:
Voraussetzung
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Erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/Studienzeiten) |
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren
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keine
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren
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ein Jahr
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf
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zwei Jahre
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keiner der oben genannten Abschlüsse
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drei Jahre
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Die Zulassung zu den handlungsspezifischen Qualifikationen erfordert den Nachweis über die abgelegte 1. Teilprüfung wirtschaftsbezogene Qualifikationen, die nicht länger als 5 Jahre zurück liegt und ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Zum Fachgespräch kann nur zugelassen werden, wer alle schriftlichen Prüfungen bestanden hat.
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/in ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.
Wann sind die Prüfungstermine?
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Wirtschaftsfachwirte" bzw. über diesen Link.
Anmeldeschluss der Prüfungen:
1. Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Frühjahrsprüfung
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31.12.
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Herbstprüfung
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30.06.
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2. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
Frühjahrsprüfung
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31.12.
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Herbstprüfung
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30.06.
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Welche Prüfungsgebühren fallen an?
Die Prüfungsgebühr für den Prüfungsteil wirtschaftsbezogenen Qualifikationen beträgt zurzeit 280,00 EUR und 395,00 EUR für den Prüfungsteil der handlungsspezifischen Qualifikationen. Bei einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
1. Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
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Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer
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70,00 EUR
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2. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
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Je komplexe schriftliche Prüfung, ab 180 min Prüfungsdauer
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110,00 EUR
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Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation
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175,00 EUR
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Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt weniger als 4 Wochen
vor der Prüfung:
(auch entschuldigtes Fernbleiben) |
50 % der Prüfungsgebühr
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Unentschuldigtes Fernbleiben
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100 % der Prüfungsgebühr
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Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.
Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?
Die Prüfung wir nach Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin" (VO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) und in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 453 KB) der Industrie- und Handelskammer Potsdam durchgeführt.
Woher bekomme ich weitere Informationen?
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf den Seiten ”Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Wirtschaftsfachwirte" weitere Informationen für Prüfungsteilnehmende und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Stephanie Schaar unter der Telefonnummer 0331 2786-411 oder per E-Mail stephanie.schaar@ihk-potsdam.de gern zur Verfügung.
Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).