Geprüfte/r Küchenmeister/in
- Was ist das Ziel der Prüfung?
- Wie gliedert sich die Prüfung?
- Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?
- Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?
- Wann finden die Prüfungen statt? (Prüfungstermine)
- Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- Welche Prüfungsgebühren fallen an?
- Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?
- Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?
- Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?
- Was passiert, wenn ich krank bin?
- Wann habe ich diese Prüfung bestanden und wann bekomme ich meine Zeugnisse?
- Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?
- Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
- Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?
- Woher bekomme ich weitere Informationen?
Was ist das Ziel der Prüfung?
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation, folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Küchenmeisters/ einer Geprüften Küchenmeisterin als Fach- und Führungskraft beim Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen gästeorientiert wahrnehmen und sich dabei auf sich verändernde Anforderungen und Systeme unter Beachtung der Nachhaltigkeit einstellen zu können:
- Disponieren, Einkaufen, Verwalten und Einsetzen von Produkten; Beachten von Qualitätsanforderungen und einschlägigen Rechtsvorschriften; Veranlassen der sachgerechten Lagerung von Waren, Werkstoffen und Hilfsmitteln; Überprüfen des Bestandes; Veranlassen der Instandhaltung von Einrichtungen, Maschinen, Geräten und Gebrauchsgütern;
- Selbstständiges Planen, Ausführen und Kontrollieren von gastorientierten Dienstleistungen; Durchführen von Kostenrechnung und Preiskalkulation; Überwachen der Kostenentwicklung sowie der Arbeitsleistung; Herstellen von gastronomischen Produkten unter Berücksichtigung ernährungsphysiologischer Aspekte;
- Erstellen von Marketingkonzepten; Planen und Durchführen von verkaufsfördernden Aktionen; Beraten von Gästen und Führen von Verkaufsgesprächen;
- Einsetzen des Personals zur Gewährleistung eines termingerechten und wirtschaftlichen Arbeitens unter Beachtung der Lebensmittel- und Hygienevorschriften; Hinwirken auf eine reibungslose Zusammenarbeit im Betriebsablauf; Zusammenarbeit mit anderen Betriebsbereichen, Betrieben und Institutionen;
- Übertragen von Aufgaben unter Berücksichtigung fachspezifischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte auf die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Leistungsfähigkeit und Eignung; Motivieren, Führen und Fördern der Mitarbeiter; Fördern der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter; Zusammenarbeiten mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat;
- Durchführen erforderlicher Maßnahmen des Infektionsschutzes, des Arbeitsschutzes, insbesondere der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung und der Unfallverhütung in Abstimmung mit den mit Arbeitssicherheit befassten Stellen und Personen innerhalb und außerhalb des Betriebes; Erkennen betriebsbedingter Umweltbelastungen und Beachten der Umweltschutzbestimmungen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zu dem anerkannten Abschluss "Geprüfter Küchenmeister” bzw. "Geprüfte Küchenmeisterin".
Wie gliedert sich die Prüfung?
Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
- Praktische Prüfung
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
Handlungsspezifische Qualifikation
- Mitarbeiter führen und fördern
- Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
- Produkte beschaffen und pflegen
- Speisentechnologie und ernährungswissenschaftliche Kenntnisse anwenden
- Gäste beraten und Produkte vermarkten
- Fachgespräch
Diese Prüfungen werden schriftlich und mündlich durchgeführt.
Praktische Prüfung
Im Prüfungsteil "Praktische Prüfung" ist eine Situationsaufgabe zu bearbeiten, die vollständige Handlungen beinhaltet, wie sie für die betriebliche Praxis des Küchenmeisters und der Küchenmeisterin typisch sind. Es soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, aus einem vorgegebenen Warenkorb eine fünfteilige Speisenfolge für sechs Personen, bestehend aus Vorspeise, Suppe, Zwischengericht, Hauptgericht und Nachspeise, planen, zubereiten und präsentieren zu können. Die kalte und die warme Küche sowie die Küchenkonditorei sind zu berücksichtigen.
Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?
Die Prüfung wir nach Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Küchenmeister/Geprüfte Küchenmeisterin" 2014 (VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB) und der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 453 KB) der IHK Potsdam durchgeführt.
Gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) Artikel 64 ist dieser Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2).
Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.
Ihre Zulassung können Sie im IHK-Bildungsportal beantragen. Hier geht's zum Portal: #BerufsBildungOnline
Ihre Zulassung können Sie im IHK-Bildungsportal beantragen. Hier geht's zum Portal: #BerufsBildungOnline
Die Zulassungsvoraussetzungen sind im § 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB) beschrieben. Abhängig von der beruflichen Qualifikation wird eine einschlägige Berufspraxis von ein bis zehn Jahren benötigt. Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Küchenmeisters haben.
Die wirtschaftsbezogenen Qualifikationen müssen zuerst abgelegt werden.
Zulassungsvoraussetzungen | Erforderliche einschlägige Berufspraxis (ohne Ausbildungs-/ Studienzeiten) |
Die Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen liegen vor, nach erfolgreich abgelegter Prüfung nach § 4 Ausbildereignungsverordnung (AEVO) spätestens vor dem Ablegen der letzten Prüfungsleistung | keine |
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der der Gastronomie zugeordnet werden kann | ein, zwei und vier Jahre |
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten zweijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Gastronomie. | zwei, drei und fünf Jahre |
keiner der oben genannten Abschüsse | mindestens vier bis zehn Jahre |
Zu den handlungsspezifischen Qualifikationen kann nur zugelassen werden, wer innerhalb der letzten zwei Jahre die wirtschaftsbezogenen Qualifikationen abgelegt hat und zum Praxisteil wird nur zuglassen, wer auch den Handlungsteil absolviert hat. (Achtung: diese Teile müssen nicht bestanden sein!)
Wann finden die Prüfungen statt? (Prüfungstermine)
Wir prüfen bedarfsweise an bundeseinheitlichen Terminen. Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Frühjahr und Herbst statt. Mündliche Prüfungen (insbesondere mündliche Ergänzungsprüfungen) erfolgen ca. 4 - 6 Wochen später. Die praktische Prüfung findet i. d. R. zwischen März - Juni in der Lehrküche und im Lehrrestaurant des Ausbildungsverbundes Teltow e. V. statt.
HINWEIS: In 2025 findet keine praktische Prüfung statt.
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf auf den Seiten "Informationen und Dokumente für Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Informationen und Dokumente für Küchenmeister" über den Button "Prüfungstermine" bzw. unter diesem Link.
Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung zum Prüfungstermin ausschließlich in schriftlicher Form bei uns eingehen muss. Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung formlos per E-Mail zu.
- Für die Herbstprüfung muss Ihre Anmeldung bis spätestens 30.06. vorliegen
- Für die Frühjahrsprüfung ist die Anmeldefrist 31.12.
Welche Prüfungsgebühren fallen an?
Die Gebühren betragen für die gesamte Prüfung 1.020,00 EUR. Für die Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen (Basisteil) (4 x einfache schriftliche Prüfung) fällt eine Gesamtgebühr in Höhe von 280,00 EUR und für die Handlungsspezifische Qualifikation (5 x einfache schriftliche Prüfung + mündliche Prüfung/Fachgespräch) von 525,00 EUR an.
Im Falle einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (Basisteil) | |
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer | 70,00 EUR |
Handlungsspezifische Qualifikationen | |
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer | 70,00 EUR |
Mündliche Prüfung/Fachgespräch (mit Präsentation) | 175,00 EUR |
Praktische Prüfung (Praxisteil) | |
Praktische Prüfung (ohne Material) | 215,00 EUR |
Achtung: Bei der praktischen Prüfung fallen außerdem Kosten für den Warenkorb an. Die Kosten richten sich nach den aktuellen Handelspreisen.
Die Gebühren für die AEVO Ausbildereignungsprüfung betragen 102,00 EUR. Den vollständigen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.
Ein Rücktritt (Prüfung wird endgültig abgesagt) oder eine Rückstellung (Prüfungstermin soll verschoben werden) sind möglich. Dazu muss Ihre schriftliche Erklärung (E-Mail, Fax oder Brief) über den Rücktritt oder über die Rückstellung vor Prüfungsbeginn bei dem/der zuständigen Prüfungskoordinator*in vorliegen. In dem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Fehlen Sie zur Prüfung oder zu einem Prüfungsteil unentschuldigt wird die Prüfung/der Prüfungsteil mit null Punkten (ungenügend) bewertet und gilt als nicht bestanden.
Im Falle eines Rücktrittes, einer Rückstellung oder eines Fehlens, entstehen ggf. prozentuale Anteile der Prüfungsgebühren. Diese richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktrittes:
Rücktritt nach Anmeldefrist bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | 30 % |
Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | 50 % |
entschuldigtes Fehlen | 50 % |
unentschuldigtes Fehlen | 100 % |
Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?
Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. sechs bis vier Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Ergänzungsprüfungen und für das Fachgespräch werden Ihnen rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vorher angekündigt. Das Angebot für die Teilnahme an der mündlichen Ergänzungsprüfung verschicken wir mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung. Dabei wird Ihnen der für Sie geplante Prüfungstag mit Uhrzeit genannt.
Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?
Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Mit den genannten Gesetzestexten (wie z. B. HGB, BGB, Sozialgesetze, Arbeitsgesetze, BetrVerfG, ...) sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden.
Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf den Seiten "Informationen und Dokumente für Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Informationen und Dokumente für Küchenmeister" über den Button "Hilfsmittellisten".
Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?
Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über die DIHK-Bildungs-GmbH bestellen. Nutzen Sie dazu auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf den Seiten "Informationen und Dokumente für Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Informationen und Dokumente für Küchenmeister" über den Button "Produkte aus unserem Shop". Prüfungsaufgaben werden grundsätzlich nicht über die IHKs vertrieben!
Was passiert, wenn ich krank bin?
Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist unverzüglich Frau Melanie Ring zu informieren. Als Nachweis benötigen wir im Krankheitsfall die Kopie Ihres Krankenscheines, die Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Versäumte Prüfungsleistungen können ggf. zu einem späteren Termin nachgeholt werden.
Wann habe ich diese Prüfung bestanden und wann bekomme ich meine Zeugnisse?
Im § 7 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB) sind folgende Aussagen zum Bestehen zu finden: Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen, mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden (mindestens 50 Punkte). Die einzelnen Prüfungsleistungen sind jeweils gesondert zu bewerten. Über das Bestehen der Prüfung ist ein Zeugnis nach der Anlage 1 und 2 auszustellen.
Im Falle des Bestehens übersendet Ihnen die IHK Potsdam i. d. R. innerhalb von 14 Tagen zwei Zeugnisse. Im ersten Zeugnis wird bestätigt, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Im zweiten Zeugnis sind außerdem die erreichten Punkte und Noten aufgeführt (Muster siehe Anlage 1 und 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB)).
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?
Sollten Sie einzelne Handlungsbereiche in der schriftlichen Prüfung, eine mündliche Ergänzungsprüfung oder das Fachgespräch nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, auch ein Anmeldeformular für die nächste Wiederholungsprüfung.
Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Mit der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung werden Sie von einzelnen Prüfungsleistungen befreit, wenn die in der vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend waren (mindestens 50 Punkte) und Sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmelden. Auf Antrag können auch bestandene Prüfungsleistungen einmal wiederholt werden, wenn das bereits erreichte Ergebnis verbessert werden soll. In diesem Falle gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.
Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), dem regionalen Portal für Berlin auf WDB Suchportal sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), dem regionalen Portal für Berlin auf WDB Suchportal sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.
Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten?
Infos zur finanziellen Förderung Ihrer Fortbildung
Woher bekomme ich weitere Informationen?
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf den Seiten "Informationen und Dokumente für Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und "Informationen und Dokumente für Küchenmeister" über die Buttons „Strukturierungen“ und „Rahmenpläne" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Melanie Ring unter der Telefonnummer 0331 2786-286 oder per E-Mail melanie.ring@ihk-potsdam.de gern zur Verfügung.