Fortbildungsprüfungen
Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Elektrotechnik
- Was ist das Ziel der Prüfung?
- Wie gliedert sich die Prüfung?
- Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Wann sind die Prüfungstermine?
- Welche Prüfungsgebühren fallen an?
- Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?
- Woher bekomme ich weitere Informationen?
- Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
Was ist das Ziel der Prüfung?
Die zu prüfende Person soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die Befähigung verfügt, in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen.
ldung. Im Gegensatz zum Handwerksmeister wird mit dieser Meisterprüfung nicht eine spätere Selbständigkeit verfolgt.
Wie gliedert sich die Prüfung?
Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
2. Handlungsspezifische Qualifikationen
2. Handlungsspezifische Qualifikationen
Inhalte:
1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
Bei mangelhafter Leistung in maximal zwei Prüfungsfächern kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.
2. Handlungsspezifische Qualifikationen
- Handlungsbereich Technik
- ausschließlich Automatisierungs- und Informationstechnik!
- Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
Die aufgeführten Qualifikationsbereiche werden schriftlich geprüft.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils “Handlungsspezifische Qualifikationen ein situationsbezogenes Fachgespräch mündlich durchgeführt. Das Fachgespräch soll sich inhaltlich auf die beiden Qualifikations- und Handlungsbereiche mit Schwerpunkt auf den Handlungsbereich „ Führung und Personal” beziehen.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils “Handlungsspezifische Qualifikationen ein situationsbezogenes Fachgespräch mündlich durchgeführt. Das Fachgespräch soll sich inhaltlich auf die beiden Qualifikations- und Handlungsbereiche mit Schwerpunkt auf den Handlungsbereich „ Führung und Personal” beziehen.
Der Nachweis der AEVO-Prüfung ist vor Beginn der letzten HQ-Prüfungsleistung (Fachgespräch) vorzulegen.
Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind im § 2 Abs. 2 und § 3 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 93 KB) beschrieben.
Die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen müssen zuerst abgelegt werden. Dafür ist folgendes nachzuweisen:
Zulassungsvoraussetzungen
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Erforderliche einschlägige Berufspraxis (ohne Ausbildungs-/Studienzeiten)
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Die Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen liegen vor, nach erfolgreich abgelegter Prüfung nach § 4 Ausbildereignungsverordnung (AEVO) spätestens vor dem Ablegen der letzten Prüfungsleistung
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keine
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mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der den Elektroberufen zugeordnet werden kann
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null bis ein Jahr
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Elektrobranche.
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zwei bis drei Jahre
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keiner der oben genannten Abschüsse
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mindestens vier Jahre
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Die Zulassung zu den handlungsspezifischen Qualifikationen erfordert den Nachweis über die abgelegte 1. Teilprüfung fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen, die nicht länger als 5 Jahre zurück liegt und ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Zum Fachgespräch kann nur zugelassen werden, wer alle schriftlichen Prüfungen abgelegt hat.
Der Nachweis über den Erwerb beruf- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (AEVO) (Ausbildereignungsprüfung nach AEVO - IHK Potsdam) gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/in ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.
Wann sind die Prüfungstermine?
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Elektrotechnik (Industriemeister)" bzw. über diesen Link.
Anmeldeschluss der Prüfungen:
1. Teilprüfung Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Frühjahrsprüfung
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31.12.
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Herbstprüfung
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30.06.
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2. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
Frühjahrsprüfung
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keine Prüfung im Frühjahr!
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Herbstprüfung
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30.06.
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Welche Prüfungsgebühren fallen an?
Die Gebühren wurden ab März 2021 angepasst und betragen für die gesamte Prüfung 745,00 EUR. Für die Basisqualifikation (5x einfache schriftliche Prüfung) fällt eine Gesamtgebühr in Höhe von 350,00 EUR und für die Handlungsspezifische Qualifikation (2x komplexe schriftliche Prüfung + mündliche Prüfung/Fachgespräch) von 395,00 EUR an.
Im Falle einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
Die Prüfungsgebühr für den Prüfungsteil fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen beträgt zurzeit 280,00 EUR und 395,00 EUR für den Prüfungsteil der handlungsspezifischen Qualifikationen. Bei einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an
Basisqualifikationen
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Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer
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70,00 EUR
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Handlungsspezifische Qualifikationen
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Je komplexe schriftliche Prüfung, ab 180 min Prüfungsdauer
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110,00 EUR
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Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation
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175,00 EUR
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Die Kosten für den Prüfungsteil AEVO betragen 102,00 EUR.
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt nach Anmeldung bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn
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30 % der Prüfungsgebühr
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Rücktritt weniger als 4 Wochen
vor der Prüfung:
(auch entschuldigtes Fernbleiben) |
50 % der Prüfungsgebühr
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Unentschuldigtes Fernbleiben
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100 % der Prüfungsgebühr
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Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.
Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?
Die Prüfung wir nach Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtun (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 93 KB)g) und in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 438 KB) der Industrie- und Handelskammer Potsdam durchgeführt.
Gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 414 KB) Artikel 64 ist dieser Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2). (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 190 KB)
Woher bekomme ich weitere Informationen?
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf den Seiten "Informationen und Dokumente für Industriemeister - Basisqualifikationen" und "Informationen und Dokumente für Industriemeister Elektrotechnik" über die Buttons „Strukturierungen“ und „Rahmenpläne" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Melanie Ring unter der Telefonnummer 0331 2786-286 oder per E-Mail melanie.ring@ihk-potsdam.de gern zur Verfügung.
Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).