Fortbildungsprüfungen
Geprüfter Immobilienfachwirt/ Geprüfte Immobilienfachwirtin
- Was ist das Ziel der Prüfung?
- Wie gliedert sich die Prüfung?
- Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Wann sind die Prüfungstermine?
- Welche Prüfungsgebühren fallen an?
- Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?
- Woher bekomme ich weitere Informationen?
- Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
Was ist das Ziel der Prüfung?
Der Bewerber soll in der Prüfung nachweisen, dass er über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen verfügt, um in der Immobilienwirtschaft sowohl in Immobilienunternehmen als auch bei einer selbständigen Tätigkeit, eigenständig verantwortliche Tätigkeiten auszuüben. Durch ein umfassendes und vertieftes Verständnis von Kernprozessen der Immobilienwirtschaft sowie durch umfassende kognitive Fertigkeiten können insbesondere folgende Aufgaben wahrgenommen werden:
- Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis volkswirtschaftlicher, betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge
- Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten
- Bearbeitung komplexer Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft.
Wie gliedert sich die Prüfung?
Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
- Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
- Unternehmenssteuerung und Kontrolle
- Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
- Immobilienbewirtschaftung
- Bauprojektmanagement
- Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
Die aufgeführten Bereiche werden schriftlich und mündlich durchgeführt. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch.
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer in allen schriftlich geprüften Handlungsbereichen und in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Bei mangelhafter Leistung in zwei Prüfungsfächern kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.
Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 63 KB) beschrieben.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Immobilienfachwirtes/einer Geprüften Immobilienfachwirtin haben.
Dafür ist Folgendes nachzuweisen:
Voraussetzung
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Erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs- bzw. Studienzeiten) |
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren
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ein Jahr
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren
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zwei Jahre
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf
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drei Jahre
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keiner der oben genannten Abschlüsse
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fünf Jahre
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Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/in ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.
Wann sind die Prüfungstermine?
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Immobilienfachwirte" bzw. über diesen Link.
Welche Prüfungsgebühren fallen an?
Die Prüfungsgebühr für den schriftlichen Prüfungsteil beträgt zurzeit 420,00 EUR und 175,00 EUR für den mündlichen Prüfungsteil. Bei einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer
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70,00 EUR
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Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation
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175,00 EUR
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Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt nach Anmeldung zur Prüfung
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30 % der Prüfungsgebühr
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Rücktritt weniger als 4 Wochen
vor der Prüfung:
(auch entschuldigtes Fernbleiben) |
50 % der Prüfungsgebühr
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Unentschuldigtes Fernbleiben
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100 % der Prüfungsgebühr
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Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.
Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?
Die Prüfung wir nach Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin" (VO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 63 KB) und in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 438 KB) der Industrie- und Handelskammer Potsdam durchgeführt.
Woher bekomme ich weitere Informationen?
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf der Seite "Informationen und Dokumente für Immobilienfachwirte" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).