Fortbildungsprüfungen
Geprüfte/r Industriemeister/in Fachrichtung Metall
- Was ist das Ziel der Prüfung?
- Wie gliedert sich die Prüfung?
- Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
- Wann sind die Prüfungstermine?
- Welche Prüfungsgebühren fallen an?
- Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?
- Woher bekomme ich weitere Informationen?
- Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
Was ist das Ziel der Prüfung?
Als Industriemeister/in Fachrichtung Metall wirken Sie mit bei der Planung und Einrichtung von Betriebsmitteln und übertragen Aufgaben an Mitarbeitende unter Berücksichtigung von deren Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung. Sie überwachen Kostenentwicklungen und stellen Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse sicher. Sie gewährleisten ein störungsfreies und termingerechtes Arbeiten und optimieren die Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten. Zielgruppe für diese Fortbildungsprüfung ist der Personenkreis, der nach einer in der Regel einschlägigen Berufsausbildung mehrjährige, der Weiterbildung dienliche Berufspraxis erworben hat.
Wie gliedert sich die Prüfung?
Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
2. Handlungsspezifische Qualifikationen
2. Handlungsspezifische Qualifikationen
Inhalte:
1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Zusammenarbeit im Betrieb
Bei mangelhafter Leistung in maximal zwei Prüfungsfächern kann eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.
2. Handlungsspezifische Qualifikationen
- Handlungsbereich Technik
- Betriebstechnik
- Fertigungstechnik
- Montagetechnik
- Handlungsbereich Organisation
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs- Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Handlungsbereich Führung und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
Die aufgeführten Qualifikationsbereiche werden schriftlich geprüft.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils “Handlungsspezifische Qualifikationen ein situationsbezogenes Fachgespräch mündlich durchgeführt. Das Fachgespräch soll sich inhaltlich auf die beiden Qualifikations- und Handlungsbereiche mit Schwerpunkt auf den Handlungsbereich „ Führung und Personal” beziehen.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils “Handlungsspezifische Qualifikationen ein situationsbezogenes Fachgespräch mündlich durchgeführt. Das Fachgespräch soll sich inhaltlich auf die beiden Qualifikations- und Handlungsbereiche mit Schwerpunkt auf den Handlungsbereich „ Führung und Personal” beziehen.
Der Nachweis der AEVO-Prüfung ist vor Beginn der letzten HQ-Prüfungsleistung (Fachgespräch) vorzulegen.
Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind im § 2 Abs. 2 und § 3 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB) beschrieben.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters Metall haben.
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters Metall haben.
Die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen müssen zuerst abgelegt werden. Dafür ist folgendes nachzuweisen:
Zulassungsvoraussetzungen
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Erforderliche einschlägige Berufspraxis (ohne Ausbildungs-/ Studienzeiten)
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Die Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen liegen vor, nach erfolgreich abgelegter Prüfung nach § 4 Ausbildereignungsverordnung (AEVO) spätestens vor dem Ablegen der letzten Prüfungsleistung
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keine
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mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der den Metallberufen zugeordnet werden kann
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null bis ein Jahr
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eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Metallbranche.
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zwei bis drei Jahre
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keiner der oben genannten Abschüsse
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mindestens vier Jahre
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Zu den handlungsspezifischen Qualifikationen kann nur zugelassen werden, wer innerhalb der letzten zwei Jahre die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen abgelegt hat und ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist. (der Basisteil muss nicht bestanden sein!)
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Industriemeister/in Fachrichtung Metall ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen, ihren Wohnsitz haben bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.
Wann sind die Prüfungstermine?
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Metall (Industriemeister)" bzw. über diesen Link.
Anmeldeschluss der Prüfungen:
1. Teilprüfung Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Frühjahrsprüfung
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31.12.
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Herbstprüfung
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30.06.
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2. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
Frühjahrsprüfung
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keine Prüfung im Frühjahr!
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Herbstprüfung
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30.06.
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Welche Prüfungsgebühren fallen an?
Die Gebühren wurden ab März 2021 angepasst und betragen für die gesamte Prüfung 745,00 EUR. Für die Basisqualifikation (5x einfache schriftliche Prüfung) fällt eine Gesamtgebühr in Höhe von 350,00 EUR und für die Handlungsspezifische Qualifikation (2x komplexe schriftliche Prüfung + mündliche Prüfung/Fachgespräch) von 395,00 EUR an.
Im Falle einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
Die Prüfungsgebühr für den Prüfungsteil fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen beträgt zurzeit 280,00 EUR und 395,00 EUR für den Prüfungsteil der handlungsspezifischen Qualifikationen. Bei einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an.
Basisqualifikationen
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Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer
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70,00 EUR
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Handlungsspezifische Qualifikationen
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Je komplexe schriftliche Prüfung, ab 180 min Prüfungsdauer
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110,00 EUR
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Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation
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175,00 EUR
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Die Kosten für den Prüfungsteil AEVO betragen 102,00 EUR.
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt nach Anmeldung bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn
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30 % der Prüfungsgebühr
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Rücktritt weniger als 4 Wochen
vor der Prüfung:
(auch entschuldigtes Fernbleiben) |
50 % der Prüfungsgebühr
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Unentschuldigtes Fernbleiben
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100 % der Prüfungsgebühr
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Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.
Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?
Die Prüfung wird nach Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der “Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister/Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Metall" 2014 (VO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 95 KB)” und in der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (PDF-Datei · 438 KB) der Industrie- und Handelskammer Potsdam durchgeführt.
Gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 414 KB) Artikel 64 ist dieser Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet; vergleiche Bekanntmachung vom 1. August 2013 (BAnz AT 20.11.2013 B2). (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 190 KB)
Woher bekomme ich weitere Informationen?
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf "Informationen und Dokumente für Industriemeister Metall über die Buttons „Strukturierungen“ und „Rahmenpläne" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Melanie Ring unter der Telefonnummer 0331 2786-286 oder per E-Mail melanie.ring@ihk-potsdam.de gern zur Verfügung.
Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).