Fortbildungsprüfungen

Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen

Kurz vorgestellt: Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen

arbeiten in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, in Institutionen, Organisationen und Verbänden oder sind selbständig tätig. Sie setzen neue Strategien, Prozesse oder Verhaltensweisen in ihren Unternehmen und Organisationen um, leiten und motivieren Auszubildende, Mitarbeiter und Teams.
Bei der eigenständigen Lösung ihrer Aufgaben in der Planung, Organisation und Kontrolle nutzen sie betriebswirtschaftliche und personalwirtschaftliche Steuerungsinstrumente. Sie optimieren betriebliche Vorgänge und beachten neben rechtlichen, wirtschaftlichen, und ökologischen Grundsätzen auch ethische und soziale Aspekte. Sie kennen und beurteilen regionale, nationale und internationale Vernetzungen und deren Einflüsse auf zukünftige Entwicklungen im Bereich sozialer Dienstleistungen. Dabei nutzen sie die Möglichkeiten interdisziplinärer Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sowie multiprofessioneller Teamarbeit zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses.

Wann finden die Prüfungen in Potsdam statt? (Prüfungstermine)

Wir prüfen an allen bundeseinheitlichen Terminen. Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Frühjahr (März bis ggf. Anfang April) und im Herbst (Ende Oktober) statt. Mündliche Prüfungen werden vor den Sommerferien bzw. in den ersten Januarwochen des Folgejahres durchgeführt.

Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die IHKs zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Bereichen der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen sowie für die Abnahme der Aus- und Fortbildungsprüfungen.
Die IHK Potsdam ist örtlich zuständig für Prüfungsbewerber/-innen, die im Kammerbezirk der IHK Potsdam ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen.
In der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 453 KB) der IHK Potsdam sind die übergreifenden Vorgaben für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Prüfung geregelt. Die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen" (VO) enthält konkrete Bestimmungen zu Prüfungsinhalten und -teilen, zur Prüfungsdauer sowie zum Bestehen.
Gemäß der Fünften Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen vom 26. März 2014 (BGBl. I S. 274) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 414 KB) Artikel 6 ist dieser Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 6 zugeordnet.

Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind im § 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB) beschrieben. Abhängig von der beruflichen Qualifikation wird zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung eine einschlägige Berufspraxis von einem bis fünf Jahren benötigt. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben der geprüften Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Hierbei werden auch ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt.


Voraussetzung
erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/ Studienzeiten)
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens mindestens
ein Jahr
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen mindestens
ein Jahr
ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium mindestens
zwei Jahre
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf mindestens
zwei Jahre
keine der o. g. Voraussetzungen mindestens
fünf Jahre

Wie gliedert sich diese Prüfung und wie läuft sie in Potsdam ab?

In der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB) werden im § 3 die Gliederung der Prüfung und die Handlungsbereiche genannt sowie Aussagen zur Prüfungsdauer getroffen. Eine Zusammenfassung finden Sie in folgender Tabelle:
Prüfungsteil Handlungsbereiche Prüfungsdauer Prüfungstage
Schriftliche Prüfung





  1. Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
  2. Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
  3. Gestalten von Schnittstellen und Projekten
  4. Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
  5. Führen und Entwickeln von Personal
  6. Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
2 x 300 Minuten





zwei aufeinander folgende Tage im Frühjahr (März bis ggf. Anfang April) und im Herbst (Ende Oktober)





Mündliche Prüfung
als Präsentation und Fachgespräch*
(* Voraussetzung: Die schriftliche Prüfung wurde bestanden!)

10 Minuten Präsentation und 20 Minuten Fachgespräch etwa 10 Wochen nach der schriftlichen Prüfung.
Ablauf der Prüfung:
  • Am 1. Tag der schriftlichen Prüfung ist das Thema der Präsentation mit einer Kurzbeschreibung abzugeben. Hierfür haben wir einen Vordruck (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 108 KB) erstellt, der mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung versandt wird.
  • Die schriftlichen Prüfungen werden mit praxisorientierten, situationsbezogenen Aufgaben durchgeführt. Hierzu setzen wir bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben zu bundeseinheitlichen Terminen und Zeiten ein.
  • Aus einer betrieblichen Situationsbeschreibung werden für die schriftlichen Prüfungen zwei aufeinander abgestimmte, gleichgewichtige Aufgabenstellungen abgeleitet, in denen insgesamt alle sechs Handlungsbereiche thematisiert werden. Die schriftlichen Prüfungen finden an zwei aufeinander folgenden Tagen statt und dauern jeweils 300 Minuten. (Da es keine Pause gibt, empfehlen wir den Prüfungsteilnehmern sich Getränke und Snacks mitzubringen.)
  • Nach Abschluss der Korrektur der Prüfungsarbeiten findet eine Prüfungsausschusssitzung statt, in der die Prüfer ihre Bewertungen miteinander abstimmen. Anschließend werden die endgültigen Prüfungsergebnisse von allen Prüfern beschlossen.
    Die Punktebewertung für das Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung wird gleichgewichtig aus den beiden schriftlichen Prüfungsleistungen (Aufgabenstellung 1 und 2) gebildet. Wer durchschnittlich auf mindestens 50 von 100 möglichen Punkten gekommen ist, hat die schriftlichen Prüfungen bestanden und ist zur mündlichen Prüfung zugelassen.
  • Am Folgetag der Prüfungsausschusssitzung werden die Briefe mit den Prüfungsergebnissen und weiteren Informationen verschickt. Sollte die schriftliche Prüfung nicht bestanden worden sein, wird dies ausdrücklich vermerkt und der Brief mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen. In diesem Fall liegt dem Schreiben, sofern es nicht die 2. Wiederholungsprüfung war, ein Anmeldeformular für die Wiederholung der Prüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 246 KB) bei.
  • Der Versandtermin der Prüfungsergebnisse und die geplanten Termine der mündlichen Prüfungen werden bereits mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung bekannt gegeben.
  • Die mündliche Prüfung gliedert sich in Präsentation und Fachgespräch. Das Thema der Präsentation wird von den Prüfungsteilnehmern selbst formuliert und mit einer Kurzbeschreibung am ersten Tag der schriftlichen Prüfung eingereicht (vgl. VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB) § 3, Abs. 5-8). Die Themenstellung muss sich auf den Handlungsbereich „Führen und Entwickeln von Personal“ und auf einen weiteren frei wählbaren Handlungsbereich beziehen. Dabei soll die Dauer der Präsentation zehn Minuten betragen. Im Prüfungsraum stehen für die Präsentation Flip-Chart + Block + Stifte, Pinnwand + Moderationsmaterial, Beamer, Laptop und Presenter zur Verfügung. Der Vordruck zum Einreichen der Themenstellung wird mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung verschickt. Sie finden ihn zusätzlich im Downloadbereich. Im anschließenden Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation nachgewiesen werden, dass auch in weiteren Handlungsbereichen des Gesundheits- und Sozialwesens komplexe fachliche Sachverhalte und Zusammenhänge beurteilt sowie Lösungen und Vorgehensweisen vorgeschlagen und begründet werden können. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein, das Fachgespräch mit zwei Dritteln.

Wie melde ich mich zu dieser Prüfung an?

Haben Sie bereits Ihren Zulassungsbescheid, dann lesen Sie hier gern weiter. Andernfalls lesen Sie bitte unter dem Punkt ‘Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?’ weiter.
Prüfungsbewerber/-innen, die einen Vorbereitungslehrgang im Bildungszentrum der IHK Potsdam besuchen, erhalten vom Projektleiter mit den Anmeldeunterlagen für den Lehrgang auch das Formular zur Prüfungsanmeldung. Bei der Lehrgangsorganisation und der Planung des Unterrichts werden die bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungstermine berücksichtigt. Der Projektleiter gibt die Prüfungsanmeldeunterlagen der gesamten Lehrgangsgruppe an die zuständige Mitarbeiterin der IHK Potsdam weiter.
Externe Prüfungsbewerber/-innen, die einen anderen Lehrgangsanbieter gewählt haben, sich über einen Fernlehrgang oder autodidaktisch vorbereiten, nutzen das Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 891 KB). Ihre schriftliche Anmeldung muss bis Ende Juni für die Herbstprüfung des laufenden Jahres bzw. bis Ende Dezember für die Frühjahrsprüfung des Folgejahres mit den im Anmeldeformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 891 KB) genannten Anlagen eingegangen sein (z. B. Abschlusszeugnis als Kauffrau im Gesundheitswesen und Nachweis/-e über die Berufspraxis in Bereichen und Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens). Diese Anlagen werden benötigt, um das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen überprüfen zu können. Wer seine Weiterbildung und Prüfung über das Meister- bzw. Aufstiegs-BAföG fördern lassen will, fügt das Formblatt Z bei (Zeilen 1-7 bitte selbst ausfüllen). Spätestens zehn Tage nach Eingang der Anmeldeunterlagen verschicken wir einen Zulassungsbescheid, fordern evtl. noch fehlende Unterlagen ab oder informieren die Prüfungsbewerber/-innen, dass sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen.
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung in Präsenz teilnehmen. Ihre zuständige IHK finden Sie hier

Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?

Die Einladungen zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid werden i. d. R. sechs bis vier Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden hierin bereits angekündigt. Nachdem die Korrekturen abgeschlossen sind, erhalten Sie einen Brief in dem wir die Ergebnisse der schriftlichen Prüfung mitteilen und informieren, ob Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen sind. Der für Sie geplante Prüfungstag wird genannt. Sie haben eine knappe Woche Zeit, diesen Termin noch abzusagen, zu verschieben oder zu konkretisieren. Wenn diese Frist vorbei ist, verschicken wir die Einladungen zu den mündlichen Prüfungen mit den genauen Prüfungszeiten.

Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?

Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung am jeweiligen Prüfungstag mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung. Mit den genannten Gesetzestexten (wie z. B. HGB, BGB, GmbH-Gesetz, Aktiengesetz, Sozialgesetzbuch, ...) und der Formelsammlung sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden. Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Gesundheits- und Sozialwesen (Fachwirte)".

Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?

Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über den Shop der DIHK-Bildungs-GmbH bestellen. Alte Prüfungsaufgaben werden nicht über die IHKs vertrieben!

Was kostet diese Prüfung?

Die Gebühren wurden im März 2021 angepasst und betragen für die gesamte Prüfung 395,00 EUR. Für den schriftlichen Teil (2 x komplexe schriftliche Prüfung) fällt eine Gesamtgebühr in Höhe von 220,00 EUR an und für den mündlichen Teil (Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch) von 175,00 EUR an. Im Falle einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
Schriftlicher Teil
Je komplexe schriftliche Prüfung, ab180 min Prüfungsdauer 110,00 EUR
Mündlicher Teil
Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation 175,00 EUR
Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.

Kann ich noch von der Prüfung zurücktreten, nachdem ich mich angemeldet habe?

Ein Rücktritt (Prüfung wird endgültig abgesagt) oder eine Rückstellung (Prüfungstermin soll verschoben werden) sind möglich. Dazu muss Ihre schriftliche Erklärung (E-Mail, Fax oder Brief) über den Rücktritt oder über die Rückstellung vor Prüfungsbeginn bei unserem/unserer Prüfungssachbearbeiter/in vorliegen. In dem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Fehlen Sie zur Prüfung oder zu einem Prüfungsteil unentschuldigt wird die Prüfung/der Prüfungsteil mit 0 Punkte = ungenügend bewertet.
Im Falle eines Rücktritts oder eines Fehlens, fallen prozentuale Anteile der Prüfungsgebühren an. Diese richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts:
Rücktritt nach Anmeldeschluss bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn 30 %
Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Prüfungsbeginn 50 %
Entschuldigtes Fernbleiben 50 %
Unentschuldigtes Fernbleiben 100 %

Was muss ich beachten, wenn ich am Prüfungstag krank bin/krank werde?

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist der/die Prüfungssachbearbeiter/in unverzüglich zu informieren. Als Nachweis benötigen wir im Krankheitsfall die Kopie Ihres Krankenscheines, der Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Versäumte Prüfungsleistungen können ggf. zu einem späteren Termin nachgeholt werden.
Achtung: Sollten Sie einen Tag der schriftlichen Prüfung versäumt haben, müssen Sie die komplette schriftliche Prüfung nachholen.

Wann habe ich diese Prüfung bestanden, und wann bekomme ich meine Zeugnisse?

In VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB) sind im § 6 folgende Aussagen zum Bestehen der Prüfung zu finden: „Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Über das Bestehen der Prüfung ist jeweils ein Zeugnis nach der Anlage 1 und 2 auszustellen. …"
Ihre letzte Prüfungsleistung ist die mündlichen Prüfung, die sich in Präsentation und Fachgespräch gliedert. Nach Beendigung des Fachgespräches werden Sie gebeten, einige Minuten vor dem Prüfungsraum zu warten. Die Prüfungsausschussmitglieder beraten sich. Danach bittet man Sie wieder in den Prüfungsraum. Die Prüfungsausschussvorsitzende teilt Ihnen das Ergebnis Ihrer Prüfung mit. Im Falle des Bestehens übergibt sie Ihnen zwei Zeugnisse. Im ersten Zeugnis wird bestätigt, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Im zweiten Zeugnis sind außerdem die erreichten Punkte und Noten aufgeführt (Muster siehe Anlage 1 und 2 der VO).

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Sollten Sie die schriftlichen Prüfungen oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen Prüfungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 246 KB).
Ein Prüfungsteil, der nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Wer die schriftliche Prüfung insgesamt nicht bestanden hat, muss beide Aufgabenstellungen an beiden Prüfungstagen wiederholen.
Wenn Sie die mündliche Prüfung insgesamt nicht bestanden haben, werden Sie mit der Anmeldung zur Wiederholung der mündlichen Prüfung auf Antrag vom erneuten Ablegen der schriftlichen Prüfungen befreit, wenn Sie sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmelden. (Auf Antrag könnten Sie auch die bestandene schriftliche Prüfung einmal wiederholen, falls Sie das bereits erreichte Ergebnis verbessern wollten. In diesem Fall gilt das Ergebnis der letzten Prüfung.)
Achtung: Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf der Seite "Gesundheits- und Sozialwesen (Fachwirte)" weitere Informationen für Prüfungsteilnehmende und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).