Fortbildungsprüfungen

Geprüfter Bilanzbuchhalter/ Geprüfte Bilanzbuchhalterin

Kurz vorgestellt: Geprüfte Bilanzbuchhalter/-innen

Bilanzbuchhalter sind Spezialisten im Rechnungswesen, die im Unternehmen oftmals leitende Positionen besetzen. Aufgrund der wachsenden internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen werden sie in vielen Branchen als entscheidende Berater der Unternehmensführung stark nachgefragt. Bilanzbuchhalter können die wirtschaftliche Situation des gesamten Unternehmens beurteilen und feststellen, welche Aktivitäten Gewinn erwirtschaften. Ihr Tätigkeitsfeld ist je nach Größe, Organisation und Branche eines Unternehmens sehr unterschiedlich.
Das fachliche Ausgangsniveau basiert auf einer abgeschlossenen dualen kaufmännischen Berufsausbildung und auf praktische Berufserfahrung im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen. Auch Diplomkaufleute und Betriebswirte nutzen diesen Abschluss zur Vertiefung und Spezialisierung ihrer Kenntnisse. Sie können die komplette Prüfung ablegen oder sich für die Zusatzqualifikation "Bilanzbuchhaltung International" entscheiden.

Wann prüft die IHK Potsdam?

Wir prüfen an allen bundeseinheitlichen Terminen nach der Verordnung (VO) - bieten aber vorerst keine Prüfungen für die Zusatzqualifikation "Bilanzbuchhaltung International" nach § 14 der Verordnung (VO) an. Die schriftlichen Prüfungen finden jeweils im Frühjahr (März bis ggf. Anfang April) und im Herbst (September bis ggf. Anfang Oktober) statt. Mündliche Prüfungen werden i. d. R. vor den Sommerferien, aber auch gleich nach den Sommerferien und in den ersten Dezember- und Januarwochen durchgeführt.
Eine Übersicht über die noch möglichen bundeseinheitlichen Prüfungstermine der nächsten Jahre finden Sie über diesen Link bzw. auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Informationen und Dokumente für Bilanzbuchhalter" über den Button "Prüfungstermine".

Welche Rechtsvorschriften gelten für diese Prüfung?

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die IHKs zuständige Stelle für die Berufsbildung in den Bereichen der Industrie, des Handels und der Dienstleistungen sowie für die Abnahme der Aus- und Fortbildungsprüfungen.
Die IHK Potsdam ist örtlich zuständig für Prüfungsbewerber/-innen, die im Kammerbezirk der IHK Potsdam ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen.
In der „Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 453 KB) der IHK Potsdam sind die übergreifenden Vorgaben für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung dieser Prüfung geregelt. Die "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin" enthält konkrete Bestimmungen zu Prüfungsinhalten und -teilen, zur Prüfungsdauer sowie zum Bestehen. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor) zugeordnet.

Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?

Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 3 der VO beschrieben. Abhängig von der beruflichen Qualifikation wird eine einschlägige Berufspraxis von mindestens einem bis fünf Jahre/-n benötigt. Die Berufspraxis muss überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. Dafür ist Folgendes nachzuweisen:
Voraussetzung
Erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/Studienzeiten)
erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren keine
anerkannter Fortbildungsabschluss nach BBiG als Fachwirt/in oder Fachkaufmann/frau keine
Abschluss als Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in keine
wirtschaftswissenschaftlicher Diplom- oder Bachelor-Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie anschließend mindestens ein Jahr
keiner der oben genannten Abschlüsse mindestens fünf Jahre
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat (§ 6, Abs. 1 der VO).

Wie gliedert sich diese Prüfung und wie läuft sie in Potsdam ab?

Gliederung der Prüfung:
In der VO werden in den §§ 4-7 die Handlungsbereiche und Prüfungsteile beschrieben sowie Aussagen zur Prüfungsdauer getroffen. Eine Zusammenfassung finden Sie in folgender Tabelle:
Prüfungsteil
Handlungsbereiche (HB)
Prüfungsdauer

schriftlicher Teil


1. Tag
  • Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
  • ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
  • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
240 Minuten
2. Tag
  • Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
  • Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
  • Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
240 Minuten
3. Tag
  • Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
  • Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
240 Minuten
mündlicher Teil 4. Tag Präsentation zu einem selbst gewählten Thema aus dem HB "Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten" mit unmittelbar anschließenden Fachgespräch 15 Minuten + 30 Minuten
Laut § 14 der VO ist das Ablegen der Zusatzqualifikation "Bilanzbuchhaltung International" als weitere Prüfung möglich (derzeit nicht vor der IHK Potsdam).

Ablauf der Prüfung:
  • Beide Prüfungsteile, der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil, sind eigenständige Prüfungsteile. Zur mündlichen Prüfung kann nur zugelassen werden, wer die schriftliche Prüfung innerhalb der letzten zwei Jahre bestanden hat.
  • Für die schriftliche Prüfung setzen wir bundeseinheitliche Prüfungsaufgaben zu bundeseinheitlichen Terminen und Zeiten ein. Die schriftliche Prüfung wird auf Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt, aus der einzelne Prüfungsaufgaben abgeleitet wurden. Für alle drei Prüfungstage gilt die selbe Ausgangssituation. (Darum sind weder eine Befreiung von der Teilnahme an einzelnen Prüfungstagen noch das Nachholen versäumter Prüfungstage möglich.)
  • Die Prüfungsdauer für die schriftliche Prüfung beträgt je Prüfungstag 240 Minuten. Da es keine Pause gibt, empfehlen wir den Prüfungsteilnehmern sich Getränke und Snacks mitzubringen.
  • Am 3. Tag der schriftlichen Prüfung ist das Thema der Präsentation mit einer Kurzbeschreibung abzugeben. Hierfür haben wir einen Vordruck erstellt, der mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung versandt wird, aber gern auch im rechts im Downloadbereich heruntergeladen werden kann.
  • Die Einladungen zur schriftlichen Prüfung mit Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid verschicken wir ca. 4-6 Wochen vor dem Prüfungstermin.
  • Nach Abschluss der Korrektur der Prüfungsarbeiten findet eine Prüfungsausschusssitzung statt, in der die Prüfer ihre Bewertungen miteinander abstimmen. Anschließend werden die endgültigen Prüfungsergebnisse von allen Prüfern beschlossen. Sofern in allen drei Aufgabenstellungen mind. 50 % erreicht wurden, wird das Gesamtergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung gleichgewichtig aus den drei schriftlichen Aufgabenstellungen gebildet und Sie werden zur mündlichen Prüfung zugelassen. Fallen Sie also in einer oder zwei der schriftlichen Aufgabenstellungen durch (weniger als 50 %), dann haben Sie nicht bestanden und alle drei Aufgabenstellungen sind im nächsten Versuch zu wiederholen, sofern Sie sich für eine Wiederholung der Prüfung entscheiden.
  • Kurz darauf werden die Briefe mit den Prüfungsergebnissen und weiteren Informationen verschickt. Sollte die schriftliche Prüfung nicht bestanden worden sein, liegt dem Brief ein Formular für die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung bei.
  • Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt. In der Präsentation, die nicht länger als 15 Minuten dauern soll, stellen die Prüfungsteilnehmer ihr selbst gewähltes Thema aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ vor. Im Prüfungsraum stehen dafür Beamer, Laptop und Presenter, Overheadprojektor, Flip-Chart-Ständer, Whiteboard, Pinnwand, Moderationsmaterial und Stifte zur Verfügung.
  • Das sich unmittelbar an die Präsentation anschließenden Fachgespräch geht von der gezeigten Präsentation aus. Im ihm sollen die Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass sie in der Lage sind, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ werden weitere Handlungsbereiche im Fachgespräch thematisiert. Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.
  • Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung wird das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt gewichtet (siehe § 9 Abs. 3 der VO).
  • Die Gesamtnote wird aus dem arithmetischen Mittel der Bewertungen der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung gebildet (siehe § 10 Abs. 3 der VO).

Wie und bis wann melde ich mich für eine Prüfung an?

Haben Sie bereits Ihren Zulassungsbescheid, dann lesen Sie hier gern weiter. Andernfalls lesen Sie bitte unter dem Punkt ‘Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?’ weiter.
Anmeldungen sind nur bis zum Anmeldeschluss und online möglich.
Prüfung Anmeldeschluss Onlineanmeldung
Herbstprüfung 2024 (Oktober) 30.06.2024 jetzt anmelden
Frühjahrsprüfung 2025 (März) 31.12.2024 jetzt anmelden
Herbstprüfung 2025 (Oktober) 30.06.2025 jetzt anmelden
HINWEIS: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Bilanzbuchhalter/in ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung in Präsenz teilnehmen. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.

Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?

Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. vier bis sechs Wochen vor dem Prüfungstermin versandt. Die Termine für die mündlichen Prüfungen werden Ihnen hierin bereits angekündigt. Das Angebot für die Teilnahme an der mündlichen Prüfung verschicken wir mit den Ergebnissen der schriftlichen Prüfung. Dabei wird Ihnen der für Sie geplante Prüfungstag genannt. Sie haben eine knappe Woche Zeit, dieses Angebot abzulehnen. Wenn die Frist vorbei ist, verschicken wir die Einladungen zu den mündlichen Prüfungen mit den genauen Prüfungszeiten.

Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?

Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung. Mit den genannten Gesetzestexten (wie z. B. HGB, BGB, GmbH-Gesetz, Aktiengesetz, Solidaritätszuschlagsgesetz, IFRS, deutsche Steuergesetze ...) sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden. Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie hier bzw. auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH für den Gepr. Bilanzbuchhalter im Downloadbereich.

Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?

Die kompletten Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen der letzten Jahre können Sie sich über die DIHK-Bildungs-GmbH bestellen. Nutzen Sie dazu auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite "Informationen und Dokumente für Bilanzbuchhalter" den Button "Produkte aus unserem Shop". Alte Prüfungsaufgaben werden nicht über die IHKs vertrieben!

Was kostet diese Prüfung?

Die Gebühren wurden im März 2022 (gültig ab 01.07.2022) angepasst und betragen für die gesamte Prüfung 505,00 EUR. Für den schriftlichen Teil (3 x komplexe schriftliche Prüfung) fällt eine Gesamtgebühr in Höhe von 330,00 EUR an und für den mündlichen Teil (Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch) von 175,00 EUR an. Im Falle einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
Prüfungsteil Anzahl Summe
Schriftlicher Teil
Je komplexe schriftliche Prüfung, ab180 min Prüfungsdauer 110,00 EUR x3 330,00 EUR
Mündlicher Teil
Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation 175,00 EUR x1 175,00 EUR
Gesamt 505,00 EUR
Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.

Kann ich noch von der Prüfung zurücktreten, nachdem ich mich angemeldet habe?

Ein Rücktritt (Prüfung wird endgültig abgesagt) oder eine Rückstellung (Prüfungstermin soll verschoben werden) sind möglich. Dazu muss Ihre schriftliche Erklärung (E-Mail, Fax oder Brief) über den Rücktritt oder über die Rückstellung vor Prüfungsbeginn bei unserem Mitarbeiter Herrn Dustin Melz vorliegen. In dem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Fehlen Sie zur Prüfung oder zu einem Prüfungsteil unentschuldigt wird die Prüfung/der Prüfungsteil mit null Punkten (ungenügend) bewertet und gilt als nicht bestanden.
Im Falle eines Rücktrittes, einer Rückstellung oder eines Fehlens, entstehen ggf. prozentuale Anteile der Prüfungsgebühren. Diese richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktrittes:
Rücktritt nach Anmeldefrist bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn 30 %
Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Prüfungsbeginn 50 %
entschuldigtes Fehlen 50 %
unentschuldigtes Fehlen 100 %

Was muss ich beachten, wenn ich am Prüfungstag krank bin/krank werde?

Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist unser Mitarbeiter Herr Dustin Melz unverzüglich zu informieren. Als Nachweis benötigen wir im Krankheitsfall die Kopie Ihres Krankenscheines, der Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang, Fax oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen.
Achtung: Sollten Sie einen oder zwei Tage der schriftlichen Prüfung versäumt haben, müssen Sie die komplette schriftliche Prüfung nachholen.

Wann habe ich diese Prüfung bestanden und wann bekomme ich meine Zeugnisse?

In der VO sind im § 10 folgende Aussagen zum Bestehen zu finden: „Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils die schriftliche und die mündliche Prüfung mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden sind" (ausreichend = mindestens 50 Punkte).
Ihre letzte Prüfungsleistung ist die mündliche Prüfung – Präsentation und Fachgespräch. Nach Beendigung des Fachgespräches werden Sie gebeten, einige Minuten vor dem Prüfungsraum zu warten. Die Prüfungsausschussmitglieder beraten sich. Danach bittet man Sie wieder in den Prüfungsraum. Der Prüfungsausschussvorsitzende teilt Ihnen das Ergebnis Ihrer Prüfung mit. Im Falle des Bestehens übergibt er Ihnen zwei Zeugnisse. Im ersten Zeugnis wird bestätigt, dass Sie die Prüfung bestanden haben. Im zweiten Zeugnis sind außerdem die erreichten Punkte und Noten aufgeführt.
Sollten Sie die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie ein paar Tage nach Ihrer Prüfung per Post Ihren Prüfungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht Ihre letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?

Sollten Sie die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Ihren Prüfungsergebnissen und einer Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Eine nicht bestandene schriftliche oder eine nicht bestandene mündliche Prüfung kann jeweils zweimal wiederholt werden. Wer die Wiederholung der mündlichen Prüfung innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der nicht bestandenen Prüfung an, beantragt, wird von der schriftlichen Prüfung befreit, wenn in der vorangegangenen schriftlichen Prüfung mindestens 50 Punkte erzielt wurden. Auf Antrag kann im Fall der Wiederholung der nicht bestandenen mündlichen Prüfung auch eine bereits bestandene schriftliche Prüfung wiederholt werden (siehe § 12 Abs. 4 der VO). In diesem Fall gilt nur das Ergebnis der letzten Prüfung.
Achtung: Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf der Seite "Informationen und Dokumente für Bilanzbuchhalter" über die Buttons "Strukturierungen" und "Rahmenpläne" weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung steht Ihnen unser Mitarbeiter Herr Dustin Melz unter der Telefonnummer 0331 2786-272 oder per E-Mail dustin.melz@ihk-potsdam.de gern zur Verfügung.