Fortbildungsprüfungen

Ausbildereignungsprüfung nach AEVO

Im August 2009 trat die heute gültige Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft. Darin wird das Kompetenzprofil von Ausbildern und Ausbilderinnen vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und der berufs- und arbeitspädagogischen Entwicklungen beschrieben.

Was ist das Ziel der Prüfung?

Die zu prüfende Person soll in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.

Wie gliedert sich die Prüfung?

Inhalte:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung abschließen

Ablauf:

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
In der schriftlichen Prüfung werden aus allen Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (Multiple Choice) gestellt.
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation oder aus der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten.
Für den praktischen Teil wählt die zu prüfende Person eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Das Thema muss berufsbezogen und so ausgewählt sein, dass die Ausbildungssituation in einer Zeit von maximal 15 Minuten präsentiert oder durchgeführt werden kann. Das anschließende Fachgespräch dauert maximal 15 Minuten.
Benötigte Hilfsmittel müssen von der zu prüfenden Person selbst ausgewählt und mitgebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die praktische Prüfung in den Räumen der IHK stattfindet und keine Werkstätten zur Verfügung stehen. Die Rolle des Auszubildenden übernimmt ein Mitglied des Prüfungsausschusses.
Bis zum Tag der schriftlichen Prüfung muss von der zu prüfenden Person ein Konzept zur berufstypische Ausbildungssituation der praktischen Prüfung vorliegen.

Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die AEVO sieht keine Zulassungsvoraussetzungen vor (z. B. Mindestalter, Beruf/Studium, Besuch eines Lehrganges etc.).
Die IHK Potsdam ist örtlich zuständig für Prüfungsbewerber/innen, die im Kammerbezirk der IHK Potsdam ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen.

Wann sind die Prüfungstermine und wie melde ich mich an?

Der schriftliche Prüfungsteil findet i. d. R. immer am 1. Dienstag im Monat statt. Der praktische Prüfungsteil erfolgt 1 - 2 Wochen danach. Dieser Termin wird Ihnen bereits in der Einladung zum schriftlichen Prüfungsteil mitgeteilt. Die Einladung erhalten Sie in der Regel 2 Wochen vorher.
Schriftliche Prüfungstermine Anmeldeschluss Onlineanmeldung für
Gruppen
Onlineanmeldung für
Einzelpersonen
Okt 2024 01.10.2024 ausgebucht
Nov 2024 05.11.2024 ausgebucht
Dez 2024 03.12.2024 ausgebucht
Jan 2025 keine Prüfung
Feb 2025 04.02.2025 jetzt anmelden jetzt anmelden
Mär 2025 11.03.2025 jetzt anmelden jetzt anmelden
Apr 2025 01.04.2025 jetzt anmelden jetzt anmelden
Mai 2025 06.05.2025 jetzt anmelden jetzt anmelden
Jun 2025 03.06.2025 jetzt anmelden jetzt anmelden
Jul 2025 keine Prüfung
Aug 2025 keine Prüfung
Sep 2025 02.09.2025 jetzt anmelden jetzt anmelden
Okt 2025 07.10.2025 jetzt anmelden jetzt anmelden
Nov 2025 04.11.2025 jetzt anmelden jetzt anmelden
Dez 2025 02.12.2025 jetzt anmelden jetzt anmelden
Die Termine für das Jahr 2025 werden gegen Ende des Jahres 2024 bekanntgegeben.

Welche Prüfungsgebühren fallen an?

Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit für beide Prüfungsteile insgesamt 102,00 EUR.
Schriftlicher Prüfungsteil: 38,00 EUR
Praktischer Prüfungsteil: 64,00 EUR
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt weniger als 4 Wochen
vor der Prüfung:
(auch entschuldigtes Fernbleiben)
51,00 EUR
Unentschuldigtes Fernbleiben: 102,00 EUR
Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?

Welche Hilfsmittel stehen mir für die Prüfung zur Verfügung?

Prüfungsart erlaubte Hilfsmittel / Hinweise
schriftliche Prüfung
(findet am PC statt)
  • dokumentenechtes Schreibmaterial
  • netzunabhängiger, nicht kommunikationsfähiger, programmierbarer Taschenrechner
  • unkommentierte Gesetzestexte:
    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
    Berufsbildungsgesetz
    Betriebsverfassungsgesetz
    Bundesurlaubsgesetz
    Mutterschutzgesetz
    Jugendarbeitsschutzgesetz
    Ausbildereignungsverordnung
  • Es dürfen nur unkommentierte Fassungen verwendet werden; Klebezettel, Unterstreichungen und Normenverweise sind zulässig.
praktische Prüfung
  • eigenes Konzept*
  • Overheadprojektor
  • Whiteboard
  • Flipchart
  • Beamer
  • Metaplanwand
  • Flipcharts, Präsentationsfolien, Kärtchen o.ä. sind vorher anzufertigen
  • Sollten Sie eine Präsentation via Laptop planen, ist dieser mit Zubehör (Lautsprecher, Präsenter, Verbindungskabel etc.) von Ihnen mitzubringen. Die IHK Potsdam übernimmt keinerlei Haftung bzgl. Ihrer Wertsachen und garantiert keine Funktionalität der technischen Ausstattung.
*Informationen zum Konzept:
Das Konzept ist zum Tag der schriftlichen Prüfung in dreifacher Ausfertigung mitzubringen.
Das Konzept ist mit dem einheitlichen Deckblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 105 KB) der IHK Potsdam einzureichen.
Sollten Sie vom schriftlichen Prüfungsteil befreit sein, ist das Konzept dennoch bis zum 1. Dienstag des Monats einzureichen.

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Stephanie Schaar unter der Telefonnummer 0331 2786-411 oder per E-Mail aevo@ihk-potsdam.de gern zur Verfügung.

Welche Lehrgangsanbieter gibt es?

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).