IHK24
Prüfungsinformationen Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement
Die Abschlussprüfung zum/zur Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement findet in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen statt:
Teil 1 der Abschlussprüfung
- Im vierten Ausbildungshalbjahr zum Zeitpunkt der Herbst- bzw. Frühjahrsprüfung
- Gewichtung: 25 %
- Dauer: 90 Minuten
- Prüfungsform: Schriftliche Prüfung im Prüfungsbereich „Organisieren des Warensortiments und von Dienstleistungen“
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist:
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- Bedarfe und Absatzchancen zu ermitteln, Informationen über Waren und Dienstleistungen einzuholen und marktorientierte Warensortimente und kundenbezogene Dienstleistungsangebote zu bewerten;
- Angebote von Lieferanten einzuholen und zu vergleichen, Waren zu bestellen und Dienstleistungen zu beauftragen;
- Kundenanfragen zu bearbeiten, Angebote zu erstellen und Aufträge unter Beachtung von Liefer- und Zahlungsbedingungen zu bearbeiten;
- Adressatengerecht, situations- und zielorientiert zu kommunizieren sowie
- Kundendaten zu verwalten und dabei rechtliche Regelungen zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit einzuhalten.
- Die Note wird auf dem Prüfungszeugnis separat ausgewiesen
- Der Prüfungsteilnehmer erhält nach der Prüfung ein vorläufiges Ergebnis, die endgültige Feststellung des Ergebnisses erfolgt zum Zeitpunkt der Abschlussprüfung Teil 2
- Für Teil 1 der Abschlussprüfung ist keine mündliche Ergänzungsprüfung möglich
Teil 2 der Abschlussprüfung
- zum Ende der Ausbildungszeit in der Sommer- bzw. Winterprüfung
Kaufmännische Steuerung von Geschäftsprozessen
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60 Min. schriftlich
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Gewichtung: 15 %
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Großhandel: Prozessorientierte Organisation von Großhandelsgeschäften
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Außenhandel: Prozessorientierte Organisation von Außenhandelsgeschäften
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120 Min. schriftlich
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Gewichtung: 30 %
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Min. schriftlich
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Gewichtung: 10 %
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Fallbezogenes Fachgespräch
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30 Min. mündlich
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Gewichtung: 20 %
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Zugangsweg zum Fallbezogenen Fachgespräch
Die Abfrage der gewählten Gebiete erfolgt mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung (siehe auch Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement § 13 bzw. § 21)
Bei der Prüfungsanmeldung wählt der Ausbildungsbetrieb (idealerweise nach zuvor erfolgter betriebsinterner Absprache mit dem/der Auszubildenden) zwischen zwei Varianten für das Fallbezogene Fachgespräch.
In der Report-Variante (Fachaufgabe des Ausbildungsbetriebes mit Report) basiert das Gespräch auf einer vom Prüfling durchgeführten und dokumentierten betrieblichen, praxisbezogenen Fachaufgabe.
In der klassischen Variante gibt der Prüfungsausschuss am Tag der Prüfung praxisbezogene Aufgaben vor.
Report-Variante
Bei der Report-Variante erstellt der Prüfling für zwei Gebiete jeweils einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer betrieblichen, praxisbezogenen Fachaufgabe.
Der Ausbildungsbetrieb bestätigt die eigenständige Durchführung der Aufgabe und Erstellung der Reporte.
Spätestens zu Beginn des 3. Ausbildungsjahres sollten sich Ausbildungsbetrieb und Prüfling darüber verständigen, welche zwei Gebiete ausgewählt werden und wann die Durchführung der praxisbezogenen Aufgaben im Betrieb erfolgen soll. Die Durchführungsdauer der Aufgaben ist in der Verordnung nicht festgelegt.
Als Orientierungsmaßstab können folgende Anforderungen für die praxisbezogene Aufgabe zu Grunde gelegt werden:
Jede dieser praxisbezogenen Aufgaben soll Bezug zu den Ausbildungsinhalten des Berufsbildes „Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement“ haben und eine a) Planungs-, Vorbereitungs-, b) Durchführungs- sowie c) Auswertungsphase umfassen.
Die Bearbeitung der praxisbezogenen Aufgabe soll einen Lösungsprozess erfordern und mindestens einen Teil eines realen Geschäftsprozesses abbilden. Die Umsetzung des Lösungsprozesses soll die Berücksichtigung bzw. Abstimmung mit verschiedenen Schnittstellen (z.B. vor- und nachgelagerte betriebliche Abläufe/Bereiche, Vertriebspartner, Kollegen, Vorgesetzte, Experten etc.) erfordern. Auch sollte es alternative Lösungswege und Vorgehensweisen, die der/die Auszubildende zur Bearbeitung der praxisbezogenen Aufgabe wählen bzw. selbstständig (in Absprache mit dem Ausbildungsverantwortlichen) entwickeln kann.
Sie ist keine Routineaufgabe für den Auszubildenden, sondern hat herausfordernden Charakter. Bei ihrer Bearbeitung können Probleme und Konflikte bzw. veränderte Bedingungen auftreten, die eine flexible Reaktion erforderlich machen.
Die Fachaufgabe muss nicht genehmigt werden und der Report wird auch nicht bewertet. Er stellt die Gesprächsgrundlage für das fallbezogene Fachgespräch dar.
Das Fachgespräch beginnt mit einer Darstellung der Fachaufgabe und des Lösungsweges durch den Prüfling. Bewertet werden die Leistungen, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch zeigt.
Beachten Sie bitte die verbindlichen Vorgaben zur Erstellung der Reporte (Deckblatt, Schriftgröße etc.); siehe „Vorgaben für die Reporte im Beruf Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement“.
Klassische Variante
Wählt der Ausbildungsbetrieb die klassische Variante, bekommt der Prüfling am Tag des Fachgespräches vom Prüfungsausschuss zwei praxisbezogene Fachaufgaben zur Wahl gestellt. Die beiden Fachaufgaben werden aus unterschiedlichen Gebieten gestellt. Der Prüfling wählt eine Aufgabe aus und erhält zur Bearbeitung der von ihm gewählten Fachaufgabe und der Entwicklung von Lösungswegen eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten. Auch bei dieser Variante beträgt die Prüfungszeit 30 Minuten und wird durch den Prüfling mit der Darstellung der Bearbeitung und des Lösungsweges eingeleitet.
Bestehensregelungen
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
- das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist;
- das Ergebnis von Teil 2 mindestens „ausreichend“ ist;
- in mindestens drei der Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens „ausreichende“ Leistungen erzielt
- und in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 „ungenügende“ Leistungen erbracht wurden.
- Auf Antrag des Prüflings kann die Prüfung in einem der schriftlichen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten ergänzt werden, wenn der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.