Ausbildung
Berufsausbildungsvertrag
Der Berufsausbildungsvertrag
Zwar kann auch ein Ausbildungsvertrag zunächst mündlich geschlossen werden, jedoch ist gem. Berufsbildungsgesetz die Niederschrift der wesentlichen Inhalte vorgeschrieben.
Daher ist es grundsätzlich empfehlenswert, einen IHK-Vordruck für die Vertragsniederschrift zu verwenden oder besser noch, den Service "Ausbildungsvertrag online" zu nutzen.
Sollten dennoch andere Vertragsvordrucke verwendet werden, ist darauf zu achten, dass alle erforderlichen Angaben enthalten sind.
In jedem Fall sind die vollständigen Vertragsunterlagen zur Registrierung im Original bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Berufsausbildungsverträge im Internet
Als Service bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Potsdam Ihren Ausbildungsbetrieben an, die Ausbildungsvertragsdaten online zu erfassen und den Ausbildungsvertrag digital zu erstellen. Das spart Zeit:
- Das Programm führt durch alle erforderlichen Felder des Berufsausbildungsvertragsformulars - unvollständig ausgefüllte Ausbildungsverträge sind somit ausgeschlossen.
- Der Inhalt der Felder wird sofort überprüft.
- In bestimmten Fällen wird ein Standard vorgeschlagen (z. B. Ausbildungsdauer, Tarife, Urlaub).
- Bei Auswahlfeldern werden Vorschläge zum derzeitigen Firmenstatus unterbreitet.
Um die Rechtsverbindlichkeit feststellen zu können, braucht die IHK allerdings bis zur Einführung der digitalen Signatur den am PC ausgefüllten und ausgedruckten sowie von beiden Parteien unterschriebenen Vertrag in kompletter Ausfertigung. Kurzfristig werden die bearbeiteten und registrierten Ausbildungsverträge zurückgesandt.
Betriebe, denen erst jetzt die Ausbildungsberechtigung erteilt wurde, brauchen natürlich nicht auf diesen Vorteil verzichten.
Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse hilft Ihnen gerne bei der Klärung von Fragen.
Hinweise zum Berufsausbildungsvertrag
- Partner zur Begründung eines Berufsausbildungsverhältnisses sind der Ausbildende und der Auszubildende. Sie haben vor Beginn der Berufsausbildung einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen. Der Berufsausbildungsvertrag muss bestimmte Mindestangaben enthalten.
- Im Ausbildungsvertragsformular sind alle wesentlichen Vertragsbestandteile ersichtlich.
- Wichtig ist, dass der Ausbildende alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien getroffen werden, unverzüglich, spätestens aber vor Beginn der Berufsausbildung, schriftlich niederlegt. Der Vertrag muss vom Ausbildenden, vom Auszubildenden und seinen gesetzlichen Vertretern unterzeichnet werden. Jeder Partei ist eine Niederschrift auszuhändigen; die letzte Seite ist für die Anmeldung bei der Berufsschule vorgesehen.
- Die IHK führt ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Jeder abgeschlossene Berufsausbildungsvertrag muss vom Ausbildenden unverzüglich zur Registrierung der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Vertragsänderungen
- Jede Veränderung von Inhalten des Berufsausbildungsvertrages müssen unverzüglich der IHK mitgeteilt werden.
- Bei Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit und einem Wechsel des Berufes verwenden Sie bitte den Vordruck zum Änderungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 129 KB).
- Ändert sich die Adresse des Auszubildenden genügt eine E-Mail.
- Wird ein neuer Ausbilder benannt, sind die entsprechenden Ausbilderunterlagen, die Ausbilderkarte, einzureichen.
- Ändern sich andere Vertragsinhalte, so kontaktieren Sie Ihren Ausbildungsberater.