Ausbildung
Prüfungen für Elektroniker und Systeminformatiker
Informationen Abschlussprüfung Teil 2 in den neuen Elektroberufen
Zum 01. August 2003 ist die Neuordnung der gewerblich-technischen Elektroberufe in Kraft getreten. Dabei wurden nicht nur die Ausbildungsinhalte grundlegend überarbeitet, sondern auch die Prüfungsstrukturen angepasst.
So wurde in den Elektroberufen die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Anstelle der bisher bekannten Zwischenprüfung tritt Teil 1 der Abschlussprüfung.
Nun gilt es für die Auszubildenden, Ausbildungsbetriebe und Prüfer, sich auf den bevorstehenden Teil 2 der Abschlussprüfung vorzubereiten.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
• Arbeitsauftrag - praktische Prüfung Variante 1 oder Variante 2
• Systementwurf - theoretische Prüfung
• Funktions- und Systemanalyse - theoretische Prüfung
• Wirtschafts- und Sozialkunde - theoretische Prüfung
Beim Arbeitsauftrag kann der Auszubildende / Ausbildungsbetrieb zwischen folgenden zwei Varianten wählen, zu beachten sind die jeweiligen Rückgabetermine der Anmeldung zur Prüfung.
Variante 1
Betrieblicher Auftrag – ein konkreter und echter betrieblicher Auftrag aus dem Einsatzgebiet des Auszubildenden. Hierzu sind die Hinweise und Formulare auf den Seiten der IHK Potsdam zu nutzen:
1. http://www.ihk-potsdam.de
2. Dokument-Suche (rechte Seite im Browser-Fenster)
3. Nummer: 10518 oder 14621 eingeben und nur diese Formulare sind zu verwenden
Sollten keine Möglichkeiten des Downloads bestehen, bitte Kontakt zur IHK Potsdam aufnehmen.
Variante 2
Betriebsübergreifende, bundeseinheitliche praktische Aufgabe (erstellt durch die PAL).
Bei beiden Varianten handelt es sich um gleichrangige Verfahren, die mit einem gleichen Prüfungsziel (Feststellung der Prozessqualifikation), einem vergleichbaren Qualifikationsniveau sowie gleichwertigen Bewertungskriterien absolviert werden.
Beschreibung Variante 1:
Der betriebliche Auftrag stammt aus dem Einsatzgebiet des Auszubildenden, es muss eine praktische Arbeit/Aufgabe durchgeführt werden. Dieser muss zur Genehmigung dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden.
Die Durchführungszeiträume betragen 18 bis 30 Stunden je nach Beruf. Über die Durchführung des
betrieblichen Auftrages erstellt der Prüfling praxisbezogene Unterlagen. Diese dienen als Grundlage für das 30-minütige Fachgespräch.
Hinweis zu Variante 1: Die praxisbezogenen Unterlagen sollen während des gesamten Prozesses erstellt und nicht für die Prüfung gesondert erstellt werden. Dies können beispielsweise Prüf- und Messprotokolle sein, aber auch auftragsbezogene Unterlagen wie Liefer- und Materialscheine.
Beschreibung Variante 2:
Die praktische Aufgabe ist eine bundeseinheitliche Aufgabenstellung. In höchstens 18 Stunden muss hier der Prüfling eine praktische Aufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten, mit aufgabenspezifischen Unterlagen dokumentieren sowie darüber ein begleitendes 20-minütiges Fachgespräch führen. Die Vorbereitung der praktischen Aufgabe umfasst 11 Stunden und findet ohne Anwesenheit des Prüfungsausschusses im Ausbildungsbetrieb statt, während die Durchführung und Nachbereitung an einem Prüfungstag unter Anwesenheit des Prüfungsausschusses innerhalb von sieben Stunden stattfindet. Bei beiden Varianten werden die vier Phasen Information, Planung, Durchführung und Kontrolle eines vollständigen, betrieblichen Handlungszyklus abgeprüft.