IHK24

Prüfung Kaufleute für Büromanagement

Im neuen Büroberuf entfällt die bisherige Zwischenprüfung, da eine gestreckte Abschlussprüfung eingeführt wurde. Somit erfolgt die Abschlussprüfung im Bereich "Informationstechnisches Büromanagement" bereits nach ca. 18 Monaten (Teil1) und geht in die Bewertung des Endergebnisses ein.

Teil 1 der Abschlussprüfung


  • nach 18 Monaten („Mitte des zweiten Ausbildungsjahres“)
  • Gewichtung: 25%
  • Dauer: 120 Minuten
  • Computer gestützte Bearbeitung berufstypischer Aufgaben
  • Der Prüfling soll nachweisen, dass er im Rahmen eines ganzheitlichen Arbeitsauftrages Büro- und Beschaffungsprozesse organisieren und kundenorientiert bearbeiten kann. Dabei soll er nachweisen, dass er unter Anwendung von Textverarbeitung sowie Tabellenkalkulation recherchieren, dokumentieren und kalkulieren kann.
  • zugelassene Hilfsmittel zugelassen:
  • Unkommentiertes Rechtschreibwörterbuch in gedruckter Form
  • Unkommentierte Ausgabe der DIN 5008 („Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung“) in gedruckter Form
  • Über die in Teil 1 erbrachten Leistungen erhält der Prüfling eine schriftliche Bescheinigung (ca. 6 Wochen danach, an Firma 3-fach).

Teil 2 der Abschlussprüfung

Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten schriftlich Gewichtung: 10 %
Kundenbeziehungsprozesse: 150 Minuten schriftlich Gewichtung: 30 %
Fallbezogenes Fachgespräch: 20 Minuten mündlich Gewichtung: 35 %

Zugangsweg zum Fallbezogenen Fachgespräch

Grundlage der Prüfung sind die beiden vermittelten Wahlqualifikationen. Diese wurden bereits im Ausbildungsvertrag festgelegt, können aber bis zur Anmeldung für Teil 2 geändert werden.
Jeder Prüfling muss sich auf beide Wahlqualifikationen vorbereiten. Der Prüfungsausschuss legt fest, in welcher von beiden die Prüfung erfolgt.
Für den Zugang zum Fallbezogenen Fachgespräch gibt es 2 Varianten (klassische und Reportvariante).
Mit der Prüfungsanmeldung legt man verbindlich die Variante fest!
„Klassische“ Variante:
Grundlage für das Fachgespräch ist eine von zwei vom Prüfungsausschuss gestellten praxisbezogenen Aufgaben.
Report-Variante:
Grundlage für das Fachgespräch ist ein max. dreiseitiger Report pro Wahlqualifikation, die der Prüfling über durchgeführte betriebliche Fachaufgaben anfertigt.
Für den Report gibt es konkrete Vorgaben. In diesem Tutorial erklären wir welche:
Die Reporte sind online zu übermitteln. Die Zugangsdaten werden an die Prüflinge versendet, die sich mit der Reportvariante angemeldet haben.

Zusatzqualifikation

Leistungsstarken Auszubildenden kann eine 3. Wahlqualifikation vermittelt werden, welche dann als Zusatzqualifikation geprüft werden kann. Der Prüfling muss glaubhaft machen, dass in einer weiteren (dritten) Wahlqualifikation die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind. Der betriebliche Ausbildungsplan muss entsprechend angepasst werden.
Es erfolgt eine gesonderte Prüfung“ im Rahmen der Abschlussprüfung, die separat bescheinigt wird. Die Anmeldung zur ZQ-Prüfung muss spätestens bis zur Anmeldung zu Teil 2 der Abschlussprüfung erfolgen. Das Prüfungsverfahren ist wie bei der „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ entsprechend auszuwählen. Die ZQ-Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.