Fachkräftesicherung

Berufsabschlüsse anerkennen lassen

Sie haben im Ausland oder in der DDR einen kaufmännischen oder gewerblich-technischen Berufsabschluss erworben und möchten diesen anerkennen lassen? Oder wollen Sie eine Fachkraft aus dem Ausland einstellen, können aber die vorliegenden Qualifikationen und Zeugnisse nicht einordnen?
Wir beraten Sie gern und helfen bei der Antragstellung auf Anerkennung des Berufsabschlusses. Die Beratung ist kostenlos.

Ausländische Berufsabschlüsse

Um herauszufinden, ob Ihre beruflichen Qualifikationen einem deutschen Berufsabschluss entsprechen, müssen Sie einen Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung nach dem BQFG (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz) stellen. Dieser wird von der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) in Nürnberg bearbeitet.
Die Prüfung Ihres Antrags kann bis zu drei Monate dauern. Je nach Aufwand kostet die Gleichwertigkeitsprüfung zwischen 100 und 600 Euro.
Wenn Ihre Qualifikation einer deutschen Ausbildung entspricht, wird Ihr Berufsabschluss voll anerkannt. Ist das nur teilweise der Fall, erhalten Sie eine Teilanerkennung und erfahren, was Sie noch dazulernen müssen, damit Ihr Abschluss voll anerkannt werden kann.
Noch Fragen? Die wichtigsten Infos zum Thema gibt’s in unserem FAQ.
Das Antragsformular für die Gleichwertigkeitsprüfung finden Sie hier.
An alles gedacht? Hier finden Sie eine Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 141 KB), damit Sie nichts vergessen können.
Möglichkeiten der Finanzierung:

DDR-Facharbeiterzeugnisse

Wenn Sie eine Ausbildung in der DDR absolviert haben und diese in den Aufgabenbereich der Industrie- und Handelskammer (gewerblich-technisch und kaufmännische Berufe) fällt, können Sie bei uns einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit stellen.
Eine Antragstellung bei der IHK Potsdam kann aber nur erfolgen, wenn sich Ihr Wohnsitz in unserem IHK-Bezirk (Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Teltow-Fläming sowie die Städte Potsdam und Brandenburg a. d. Havel) befindet. Ansonsten wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche IHK.
Für die Überprüfung benötigen wir folgende Unterlagen:
Alle Kopien müssen amtlich beglaubigt sein. Für die Erstellung des Bescheides werden laut Gebührenordnung der IHK Potsdam 26,00 EUR erhoben.

Berufsabschlüsse aus Frankreich, Österreich und der Schweiz

Mit Frankreich, Österreich und der Schweiz bestehen bilaterale Abkommen, die bestimmte Berufsabschlüsse mit den entsprechenden deutschen Abschlüssen gleichstellen. Wir beraten Sie hierzu gern, stellen einen auf Basis Ihres formlosen schriftlichen oder auch telefonischen Antrags eine Gleichstellungsbestätigung aus.
Sollte Ihr Abschluss nicht über eines der Abkommen als gleichwertig eingestuft worden sein, haben Sie natürlich trotzdem die Möglichkeit, eine Gleichwertigkeitsüberprüfung nach dem BQFG (siehe Ausländische Berufsabschlüsse) zu beantragen.

Berufsabschlüsse von Bundesvertriebenen und Spätaussiedlern

Personen mit einer Spätaussiedlerbescheinigung oder einem Vertriebenenausweis, die Prüfungszeugnisse oder Befähigungsnachweise in den ehemaligen Ländern der Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn erworben haben, haben gemäß §10 BVFG einen Rechtsanspruch auf Anerkennung ihrer Zeugnisse. Die in der Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen aber den in Deutschland gültigen Berufsabschlüssen inhaltlich und in ihrer Ausbildungsdauer gleichwertig sein.
Wichtig: Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Antragssteller*in eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzt. Wer kein solches Dokument besitzt, muss dieses zuerst beim Bundesverwaltungsamt beantragen.
Wird der Abschluss anerkannt, erhalten Sie die gleichen Berechtigungen verliehen, wie mit einem entsprechenden Zeugnis aus der BRD. Ein deutsches Prüfungszeugnis wird damit jedoch nicht extra ausgestellt.