IHK24
Zimmerer/-in
Arbeitsgebiet:
Zimmerer und Zimmerinnen verarbeiten Holz, holzartige Bauplatten, Leichtbauplatten, Holzfaserplatten, Gipskartonplatten, Mineralfaserplatten, Dämmstoffe und Kunststoffe. Sie stellen Holzbalkendecken, Trennwände, Wand- und Deckenverkleidungen her und bauen Holztreppen, Geländer, Fußböden und errichten Brücken sowie komplizierte Verschalungen und Arbeitsgerüste für den Betonbau.
Zimmerer und Zimmerinnen verarbeiten Holz, holzartige Bauplatten, Leichtbauplatten, Holzfaserplatten, Gipskartonplatten, Mineralfaserplatten, Dämmstoffe und Kunststoffe. Sie stellen Holzbalkendecken, Trennwände, Wand- und Deckenverkleidungen her und bauen Holztreppen, Geländer, Fußböden und errichten Brücken sowie komplizierte Verschalungen und Arbeitsgerüste für den Betonbau.
Branchen/ Betriebe: Unternehmen der Bauindustrie
Berufliche Fähigkeiten:
Zimmerer und Zimmerinnen
Zimmerer und Zimmerinnen
- führen vorbereitende Arbeiten aus, z.B. Auswahl und Beurteilung unterschiedlicher Hölzer und Lagern der Hölzer,
- entwerfen und berechnen Holzkonstruktionen, z.B. Dachstühle, Fachwerkbauten und Holztreppen,
- messen Balken, Bretter und Platten ab, reißen sie an und richten sie zu,
- schüren Knotenpunkte auf,
- fügen einzelne Teile mit unterschiedlichen Füge- und Verbindungstechniken zusammen und bauen sie auf,
- bauen Gerüste, Verschalungen und Absperrungen auf,
- führen Akustik- und Trockenbauarbeiten aus,
- führen Reparatur- und Sanierungsarbeiten an Bauwerken und Bauwerkstellen durch,
- erstellen die Kalkulation und führen die Abrechnung durch,
- führen Holzschutzarbeiten durch.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
- Herstellen von Holzkonstruktionen
- Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz
- Herstellen von Unterkonstruktionen und Bekleidungen
- Herstellen, Einbauen und Befestigen von Bauteilen
- Bedienen und Warten von Holzkonstruktionen
- Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen
Ausbildungsdauer:
|
3 Jahre
|
Inkrafttreten:
|
1. August 1999 Verordnung vom 2. Juni 1999 |
Berufsschule:
|
Unterrichtsform: Blockunterricht
|
Fortbildungsmöglichkeiten: (Auswahl) | Geprüfter Polier/ Geprüfte Polierin, Technischer Fachwirt/ Technische Fachwirtin, Technischer Betriebswirt (IHK)/ Technische Betriebswirtin(IHK) |
zuständig für Ausbildungsberatung :
|
Stefanie Polzin-Wertmann
Tel. 0331 2786-407 |
zuständig für Prüfungswesen:
|
Nadine Wesener
Tel. 0331 27 86-413 |
Alle Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 12 KB) auf einen Blick. |