Tiefbaufacharbeiter/-in
- Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
- Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
- Wie lange dauert die Ausbildung?
- Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
- Welche ist die zuständige Berufsschule?
- Wie läuft die Prüfung ab?
- Wann findet die Prüfung statt?
- Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
- Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?
Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterinnen arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen. Sie führen Erdarbeiten durch, stellen Baugruben, Gräben sowie Verkehrswege und Verkehrsflächen her und bauen Ver- und Entsorgungssysteme ein. Sie führen diese Arbeiten auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch. Sie planen und koordinieren ihre Arbeit, richten Baustellen ein, legen die Arbeitsschritte fest und ergreifen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbeiten und fehlerfreie Ausführung, dokumentieren sie und räumen ihren Arbeitsplatz.
Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
Berufliche Qualifikationen:
1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4. Umweltschutz,
5. Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
6. Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
7. Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen,
8. Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen,
9. Durchführen von Messungen,
10. Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen,
11. Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,
12. Herstellen von Baukörpern aus Steinen,
13. Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung,
14. Herstellen von Verkehrswegen,
15. Einbauen und Anschließen von Ver- und Entsorgungssystemen,
16. Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.
Auszuwählende Schwerpunkte:
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Straßenbauarbeiten
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Rohrleitungsbauarbeiten
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Kanalbauarbeiten
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Brunnenbauarbeiten und Spezialtiefbauarbeiten
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Gleisbauarbeiten
Überbetriebliche Ausbildungszeiten:
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1. Lehrjahr: 17-20 Wochen
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2. Lehrjahr: 11-13 Wochen
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3. Lehrjahr: 4 Wochen
Wie lange dauert die Ausbildung?
Die Regelausbildungszeit ist 2 Jahre (24) Monate).
Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?
Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in Bauwirtschaft vom 2. Juni 1999.
Inkrafttreten: 01. August 1999
Welche ist die zuständige Berufsschule?
Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
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Zuständige Berufsschule
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Unterrichtsform
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alle
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OSZ Havelland
Berliner Allee 6
1462 Friesack
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Blockunterricht
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Wie läuft die Prüfung ab?
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen.
Zwischenprüfung
Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
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Praktische Arbeitsaufgabe
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6 Stunden
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Abschlussprüfung
Prüfungsfach | Dauer und Art | Gewichtung |
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Praktische Arbeitsaufgabe
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8 Stunden
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Schriftliche Aufgaben
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240 Minuten
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Ablauf der praktischen Prüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
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im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten:
Herstellen einer Pflasterdecke und eines Plattenbelages mit Längs- und Querneigung und Einfassung; -
im Schwerpunkt Rohrleitungsbauarbeiten:
Herstellen einer Druckrohrleitung unter Verwendung unterschiedlicher Materialien, Zuordnen verschiedener Formstücke und Durchführen einer Druckprüfung; -
im Schwerpunkt Kanalbauarbeiten:
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Herstellen eines Schachtunterteils aus Mauerwerk, Einbau von Gelenkstücken und Herstellen von Bermen und Gerinnen oder
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Herstellen einer Freispiegelleitung unter Verwendung unterschiedlicher Materialien sowie Einbau von Abzweigungen und Formstücken;
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im Schwerpunkt Brunnenbau- und Spezialtiefbauarbeiten:
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Herstellen einer Bohrung und Führen eines Schichtenverzeichnisses,
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Herstellen eines Verbauabschnittes einschließlich Einbauen einer Rohrleitung oder
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Installieren einer Druckkesselanlage einschließlich Herstellen einer Werkstückkomponente;
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im Schwerpunkt Gleisbauarbeiten:
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Herstellen eines Gleisjoches einschließlich einer Notlaschenverbindung oder
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Herstellen eines Bahndammes.
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Wann findet die Prüfung statt?
Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil | Prüfungszeitpunkt |
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Zwischenprüfung
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Am Ende des ersten Ausbildungsjahres
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Abschlussprüfung
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Am Ende der Berufsausbildung
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Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (IHK-PAL)
Die Termine der praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.
Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?
Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?
Nach dem zweijährigen Beruf (Stufe 1), kann mit der Absolvierung eines weiteren Jahres der dreijährige Beruf (Stufe 2), entsprechend dem vorherigen Schwerpunkt, erlangt werden.
Fortbildung | Einordnung im DQR |
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Straßenbauer/in
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DQR 4
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Rohrleitungsbauer/in
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DQR 4
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Kanalbauer/in
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DQR 4
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Gleisbauer/in
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DQR 4
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Brunnen- und Spezialtiefbauer/in
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DQR 4
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