Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Fachkräfte im Fahrbetrieb arbeiten in Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

Berufsprofilgebende Qualifikationen:

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht;
  2. Organisation des Ausbildungsbetriebes;
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit;
  4. Umweltschutz;
  5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme:
  6. Qualitätsmanagement;
  7. Verkehrsträger und Verkehrsmittel im Personenverkehr:
  8. Marketing und Vertrieb:
  9. Umgang mit Kunden:
  10. Kaufmännische Betriebsführung:
  11. Planung und Disposition:
  12. Betriebssicherheit und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Anlagen:
  13. Verkehrssicherheit und Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum:
  14. Rechtsvorschriften im Verkehr;
  15. Einweisung in den Fahrbetrieb:
  16. Umgang mit Störungen im Fahrbetrieb:
  17. Fitness im Fahrdienst, Stressbewältigung

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb
Inkrafttreten: 11.07.2002
Erste Verordnung zur Änderung vom 16.10.2017

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
Georg-Schlesinger Schule (OSZ Maschinen- und Fertigungstechnik)
Kühleweinstraße 5
13409 Berlin
https://www.gs-schule.de
Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Zwischenprüfung

Es findet eine schriftliche Prüfung sowie ein Kundengespräch vor dem Prüfungsausschuss statt. Am zweiten Tag wird das “Vorbereiten einer Fahrt” geprüft.
Prüfungszeit höchstens 200 Minuten

Abschlussprüfung

Prüfungsfach Dauer und Art Gewichtung
Wirtschafts- und Sozialkunde
45 Minuten schriftlich
20%
Personenverkehr und Beförderungsleistungen
90 Minuten schriftlich
40%
Planung und Disposition des Fahrbetriebes
90 Minuten schriftlich
40%

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Die praktische Aufgabe I umfasst das Führen eines Fahrzeuges der Klasse D mit einer Mindestlänge von 11,80 Metern auf öffentlichen Straßen oder einer Straßen- oder U-Bahn im Strecken- und Liniennetz des öffentlichen Personennahverkehrs sowie weitere Tätigkeiten im Fahrdienst.
Für die praktischen Aufgaben II (mündliche Prüfung) kommen insbesondere Aufgaben ausfolgenden Gebieten in Betracht:
  1. Planung und Disposition des Fahrbetriebes,
  2. Beschaffung, Verkauf und Vertrieb von Dienstleistungen einschließlich vor- und nachgelagerter Unternehmen sowie Bearbeitung von Kundeneingaben,
  3. Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.
Bei der Durchführung der praktischen Aufgaben II soll der Prüfling zeigen, dass er das Leistungsangebot umsetzen, Kommunikationssysteme anwenden, mit Kunden umgehen und Geschäftsvorfälle bearbeiten kann.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
i.d. Regel vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres
Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen: AKA/PAL
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Meister/-in für Kraftverkehr (Geprüfte/-r)
DQR 6