Beton- und Stahlbetonbauer/-in

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Sie arbeiten überwiegend in Baubetrieben im Hochbau oder Fertigteilbau, z.B. für den Wohnungs-, Büro-, Verwaltungs- und Gewerbebau. Außer im Baugewerbe können Beton- und Stahlbetonbauer/innen auch in der Beton- und Fertigteilherstellung beschäftigt sein.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan,
  • Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen,
  • Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton,
  • Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz,
  • Instandhalten und Sanieren von Beton- und Stahlbetonbauteilen,
  • Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen.

Überbetriebliche Ausbildungszeiten:

  • 1. Lehrjahr: 17-20 Wochen
  • 2. Lehrjahr: 11-13 Wochen
  • 3. Lehrjahr: 4 Wochen

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (2. Stufe), bzw. 1 Jahr nach der zweijährigen 1. Stufe Hochbauchfacharbeiter, Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonarbeiten.

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Bauwirtschaft vom 02.06.1999
Inkrafttreten: 01.08.1999

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
  • Brandenburg a.d.H. (BRB)
  • Havelland (HVL)
  • Oberhavel (OHV)
  • Ostprignitz-Ruppin (OPR)
  • Potsdam (P)
  • Potsdam-Mittelmark (PM)
  • Prignitz (PR)
  • Teltow-Fläming (TF)
OSZ 1 Technik Potsdam
Jägerallee 23a
14469 Potsdam
Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.

Zwischenprüfung

Prüfungsteil Dauer
Schriftlicher Teil
240 Minuten
Praktischer Teil
8 Stunden

Abschlussprüfung

Prüfungsteil Dauer
Schriftlicher Teil
360 Minuten
Praktischer Teil
8 Stunden

Ablauf der mündlichen/praktischen Prüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische
Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen,
Arbeitszusammenhänge erkennen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
  1. Herstellen einer Schalung mit Bewehrung für Stürze, Unterzüge, Stützen und Kragplatten mit Deckenanschlüssen oder
  2. Herstellen einer Schalung mit Bewehrung für eine Treppe einschließlich Podest.

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsart Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
Im vierten Ausbildungshalbjahr
Abschlussprüfung
Am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen:
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten habe ich?

Fortbildung Einordnung im DQR
Gepr. Polier/in
DQR6
Meister/in „Hochbau“
DQR6