Bäcker/-in

Welche Arbeitsgebiete sind typisch für den Beruf?

Bäcker/Bäckerinnen arbeiten sowohl im Nahrungsmittelhandwerk als auch in der Nahrungsmittelindustrie, z.B. in Großbäckereien. Beschäftigung finden sie auch in Spezial- und Diät-Bäckereien sowie in der Gastronomie und im Catering.

Welche beruflichen Fähigkeiten werden erlangt?

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
  • Umweltschutz,
  • Umsetzen von Hygienevorschriften,
  • Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechniken,
  • Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team,
  • Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
  • Kundenberatung und Verkauf,
  • Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten,
  • Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterialien und Betriebsmitteln,
  • Herstellen von Weizenbrot und Weizenkleingebäck,
  • Herstellen von Brot und Kleingebäck,
  • Herstellen von Feinen Backwaren aus Teigen,
  • Herstellen und Weiterverarbeiten von Massen,
  • Herstellen und Verarbeiten von Überzügen, Füllungen und Cremes,
  • Herstellen von Partykleingebäck,
  • Herstellen von Süßspeisen,
  • Entwerfen und Herstellen von Torten und Desserts,
  • Herstellen von Backwarensnacks,
  • Herstellen von kleinen Gerichten unter Verwendung frischer Rohstoffe.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Regelausbildungszeit ist 3 Jahre (36 Monate).

Nach welcher Ausbildungsordnung wird ausgebildet?

Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bäcker/ zur Bäckerin vom 21.04.2004.
Inkrafttreten: 01.08.2004

Welche ist die zuständige Berufsschule?

Für Ausbildungsunternehmen in Landkreisen
Zuständige Berufsschule
Beschulungsform
  • Brandenburg a.d.H. (BRB)
  • Havelland (HVL)
  • Oberhavel (OHV)
  • Ostprignitz-Ruppin (OPR)
  • Potsdam (P)
  • Potsdam-Mittelmark (PM)
  • Prignitz (PR)
  • Teltow-Fläming (TF)
Berufliche Schule B 11 Nürnberg
Deumentenstraße 1
90489 Nürnberg
Wochenblock

Wie läuft die Prüfung ab?

Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes.

Zwischenprüfung

Prüfungsteil Dauer
Schriftlicher Teil
180 Minuten
Praktischer Teil
5 Stunden

Abschlussprüfung

Prüfungsteil Dauer
Schriftlicher Teil
360 Minuten
Praktischer Teil
7 Stunden

Zusatzqualifikation

Laut Ausbildungsordnung ist keine Zusatzqualifikation möglich.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfungszeitpunkte sind in der Ausbildungsordnung geregelt:
Prüfungsteil Prüfungszeitpunkt
Zwischenprüfung
vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahr
Abschlussprüfung
am Ende der Berufsausbildung
Die Prüfungszeitpunkte werden durch die zuständige Stelle (IHK Potsdam) festgelegt. Die festgelegten Prüfungszeitpunkte werden mit Eintragungsbestätigung des Ausbildungsvertrages mitgeteilt.
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Terminen statt. Informationen zu Prüfungsterminen:
Die Termine der mündlichen/praktischen Prüfung teilt die zuständige Stelle (IHK Potsdam) 4-6 Wochen vor Termin mit.

Wie ist der Berufsabschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) zuzuordnen?

Dieser Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 4 zugeordnet.