Erstinformationen

Visum und Einreise

Für die Einreise und den Aufenthalt von ausländischen Fachkräften und Geflüchteten gibt es verschiedene Visa-Arten. Der Visa-Navigator hilft Ihnen, schnell und einfach das richtige Visum zu ermitteln, welches Sie für Ihre Einreise und Ihren Aufenthalt in Deutschland benötigen.

Blaue Karte der EU

Hochschulabsolventen aus Drittstaaten können die Blaue Karte der EU erhalten, wenn sie einen Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Stellenzusage haben (diese muss ihrer Qualifikation angemessen sein). Hier gilt seit November 2023 ein Mindestgehalt von 45,3% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung für Engpassberufe.
Weitere Voraussetzungen:
  • Die Beschäftigungsdauer mindestens sechs Monate
  • Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 45.300 Euro (im Jahr 2024).
Bei Beschäftigungen in Mangelberufen können Sie die Blaue Karte EU auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 41.041,80 Euro (im Jahr 2024) erzielen, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) Ihrer Beschäftigung zugestimmt hat. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat gibt die Gehaltsschwellen für jedes Jahr bekannt.
Diese Berufsgruppen gelten in Deutschland als Mangelberufe.

Visum zum Arbeiten für Fachkräfte

Mit einem Arbeitsvisum für Fachkräfte haben Sie direkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Seit März 2024 können Fachkräfte mit einem mindestens zweijährigen, im Herkunftsland anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss sowie mindestens zwei Jahren Berufserfahrung (die in Verbindung mit der angestrebten Tätigkeit stehen muss) einreisen und eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, sofern es sich um nicht-reglementierte Berufe handelt. Das Mindestgehalt beträgt im Regelfall 45% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Ausnahmen gelten bei tarifgebundenen Arbeitgebern.
Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation wird von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ausgestellt. Sie ist für Personen geeignet, die eine nicht hochschulische berufliche Ausbildung im Ausland absolviert haben.
Die ZAB prüft und bescheinigt, ob
  • die Ausbildung abgeschlossen wurde,
  • im Herkunftsstaat anerkannt ist
  • und mindestens zwei Jahre in Vollzeit absolviert wurde.
Die Auskunft kann bei Ausländerbehörden und Visastellen verwendet werden, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen – zum Beispiel ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. So wird für Fachkräfte eine schnellere Einreise nach Deutschland ermöglicht.
Alles Infos bei der digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Chancenkarten-Visum

Seit Juni 2024 ist es möglich, auch ohne konkretes Jobangebot einzureisen und ein Visum zur Arbeitssuche zu erhalten. Hierfür wird für zwölf bis maximal 24 Monate eine so genannte Chancenkarte erteilt, die für vorhandene Qualifikationen, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und Potential der Ehepartner Punkte vergibt.
Möglich sind sowohl eine zweiwöchige Probebeschäftigung als auch eine Nebenbeschäftigung von 20 Stunden pro Woche. Mit der Chancenkarte (§ 20a AufenthG) verbessern Sie Ihre Möglichkeiten, Kontakte zu deutschen Arbeitgebern zu knüpfen und eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu finden.

Visum, Einreise und Aufenthalt von Flüchtlingen aus der Ukraine

Vor dem Krieg Russlands in der Ukraine fliehen viele Menschen in die EU. Wie geht es hier weiter? Die wichtigsten Informationen für geflüchtete Menschen und ihre Helfer in den Kommunen haben wir zusammengetragen. Zu beachten ist jedoch: Die Rechtslage in Deutschland entwickelt sich immer weiter. Wir versuchen, die Informationen so aktuell wie möglich zu halten.

Einreise und Aufenthalt

Generell gilt: Ukrainer*innen mit einem biometrischen Reisepass können für einen kurzzeitigen Aufenthalt (max. 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) ohne Visum nach Deutschland reisen. Der visumfreie Aufenthalt für Staatsangehörige der Ukraine kann um weitere 90 Tage gemäß § 40 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) verlängert werden. Das gilt auch für ukrainische Staatsangehörige, die sich visumfrei oder mit Besuchsvisum aus privaten Gründen (z.B. Familienbesuch) bereits in Deutschland befinden. Wichtig ist: mit diesem visumfreien Aufenthalt besteht normalerweise keine Arbeitserlaubnis!

Unterkunft und Registrierung in Rheinland-Pfalz

Geflüchtete Menschen, die dauerhaft privat unterkommen, melden sich bitte bei der zuständigen Stadtverwaltung zur Registrierung. Geflüchtete Ukrainer*innen, die keine private Unterbringung finden, können sich an eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende wenden.

Zugang zum Arbeitsmarkt

Ukrainer*innen, die einen Antrag auf § 24 AufenthG gestellt haben, können bereits mit der Fiktionsbescheinigung eine selbstständige oder abhängige Beschäftigung aufnehmen.

Haben ukrainische Flüchtlinge Zugang zu Sozialleistungen?

Ja. Die EU schreibt die Unterbringung und Bereitstellung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie medizinische Grundversorgung vor. Nach §24 AufenthG stehen Betroffenen Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz sowie weitere mögliche Leistungen (z.B. Kindergeld) zu. Zuständig vor Ort ist das Sozialamt der Gemeinde.

Weitere Links und Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Ihre Ansprechpartner bei den IHKs in Rheinland-Pfalz

Die Welcome Center der IHKs in Rheinland-Pfalz sind Ansprechpartner für ausländische Fachkräfte, Unternehmen und Geflüchtete und beraten kostenlos: