Dienstleistungen
Antrag auf Zweitschrift Erlaubnis- Registrierungbescheid
Anforderung Zweitschrift
Haben Sie das Original Ihres Erlaubnisbescheides, Erlaubnisbefreiungsbescheides, Registrierungsbescheides gem. § 34d GewO verloren oder ist diese nicht mehr auffindbar?
Dann können Sie die Ausstellung einer Zweitschrift beantragen.
Hierfür wird gem. 6.1 des Gebührentarifes der IHK Pfalz eine Gebühr fällig.
Füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben und schicken ihn im Original per Post an uns.