Ausbildung
Zimmerer/-in
Die Berufsausbildung in der 2. Stufe dauert 12 Monate und baut auf dem 24 Monate dauernden Ausbildungsberuf "Ausbaufacharbeiter" auf.
1. Stufenabschlussprüfung
Die 1. Stufenabschlussprüfung ist identisch mit der Abschlussprüfung der Ausbaufacharbeiter.
Schriftliche Prüfung
- Schwerpunktbezogene Aufgaben: 100 Minuten
- Bauwerke im Ausbau: 100 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 40 Minuten
Praktische Prüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann.
Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
im Schwerpunkt Zimmerarbeiten:
- Herstellen eines Dachkonstruktionsteiles für ein Satteldach oder Walmdach,
- Herstellen einer Balkenlage mit Auswechslung oder
- Herstellen einer Fachwerkwand
Zeitraum
1. Stufe Sommer: Mai / Juni
2. Stufe Winter: Dezember / Januar
2. Stufe Winter: Dezember / Januar
Für den Ausbildungsberuf des Zimmerers/der Zimmerin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur Handwerkskammer Kaiserslautern überstellt.
2. Stufenabschlussprüfung
Schriftliche Prüfung
- Holzkonstruktionen: 180 Minuten
- Bauteile: 120 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er den Arbeitsablauf selbständig planen, Arbeitszusammenhänge erkennen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann.
Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
- Aufreißen und Herstellen einer Dachkonstruktion, insbesondere mit Grat-, Kehl- und Schiftersparren,
- Aufreißen und Herstellen von Knotenpunkten an Dachkonstruktionen, insbesondere an Hänge- und Sprengwerken, mit Streben, Kopfbändern, Schmiegen und Versätzen,
- Herstellen einer Dachgaube oder
- Aufreißen und Herstellen eines Teiles einer Treppe
Zeitraum
Für den Ausbildungsberuf des Zimmerers/der Zimmerin gibt es keinen eigenen Prüfungsausschuss im Kammerbezirk. Prüflinge werden zur Handwerkskammer Kaiserslautern überstellt.
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die HWK Kaiserslautern.
Links und Downloads
- Ausbaufacharbeiter/-in (Nr. 1280408)
- HWK Pfalz (Link: https://www.hwk-pfalz.de/berufe/zimmerer-m-w-d-51,1436,bazdetail.html?id=10)
- Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BiBB) Berufsinformationen Ausbildungsverordnung / Rahmenlehrplan (Link: https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php)
- Prüfungsübersichten und Materialbereitstellungslisten A - Z (Link: https://www.ihk.de/stuttgart/pal/berufe-a-bis-z)