Ausbildung

Ausbaufacharbeiter/-in

Die Berufsausbildung in der 1. Stufe dauert 24 Monate und gliedert sich in eine der folgenden Schwerpunkte:

  • Zimmerarbeiten
  • Stukkateurarbeiten
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten
  • Estricharbeiten
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten
  • Trockenbauarbeiten

Die auf dem Ausbaufacharbeiter/der Ausbaufacharbeiterin aufbauenden Ausbildungsberufe in der 2. Stufe dauern weitere 12 Monate und sind:

  • Zimmerer/-in
  • Stukkateur/-in
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in
  • Estrichleger/-in
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/-in

Zwischenprüfung

Umfasst das Berufsausbildungsverhältnis eine Ausbildung für die erste Stufe, so soll die Zwischenprüfung am Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden. Der Prüfling soll in insgesamt höchstens sechs Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte planen, Baustoffe und Werkzeuge festlegen, den Arbeitsplatz sichern, den Gesundheitsschutz beachten und die Ausführung der Aufgabe mündlich oder schriftlich begründen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Herstellen von Wand-Trockenputz,
  2. erstellen eines Holzbauteils mit mindestens zwei unterschiedlichen Holzverbindungen,
  3. Herstellen eines geraden Stuckprofils,
  4. Herstellen einer Unterkonstruktion einschließlich Beplankung,
  5. Herstellen eines Verbundestrichs,
  6. Herstellen einer Dämmung mit Ummantelung,
  7. Ansetzen von Fliesen im Dickbett- oder Dünnbettverfahren,
  8. Verlegen von Bodenfliesen im Dickbettverfahren.

Zeitraum

Zwischenprüfung Frühjahr: März / April
Zwischenprüfung Herbst: September / Oktober
Im Kammerbezirk gibt es NUR für den Schwerpunkt Trockenbauarbeiten einen eigenen Prüfungsausschuss. Prüflinge mit anderen Schwerpunkten werden zur Handwerkskammer Kaiserlautern überstellt.

Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Prüfungsbereich Schwerpunktbezogene Aufgaben: 100 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Bauwerke im Ausbau: 100 Minuten Prüfungszeit
  • Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde: 40 Minuten Prüfungszeit

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann.
Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
  • im Schwerpunkt Zimmerarbeiten:
    a) Herstellen eines Dachkonstruktionsteiles für ein Satteldach oder Walmdach,
    b) Herstellen einer Balkenlage mit Auswechslung oder
    c) Herstellen einer Fachwerkwand
  • im Schwerpunkt Stukkateurarbeiten:
    Herstellen einer Wand- oder Deckenfläche aus einer Kombination von Stuck-, Putz- und Trockenbauarbeiten
  • im Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten:
    a) Verlegen von Bodenfliesen oder -platten im Dickbettverfahren einschließlich Vorbereiten des Untergrundes und Ansetzen von Sockelfliesen,
    b) Ansetzen von Wandfliesen oder -platten im Dickbettverfahren einschließlich Spritzbewurf und Verfugen oder
    c) Ansetzen von Wandfliesen und Verlegen von Bodenfliesen im Dünnbettverfahren und Verfugen
  • im Schwerpunkt Estricharbeiten:
    a) Herstellen eines Ausgleichestrichs mit verschiedenen Neigungen,
    b) Herstellen eines Verbundestrichs mit Hohlkehle oder Wandanschluss aus Estrich oder
    c) Verlegen eines Bodenbelages aus Bahnen oder Platten
  • im Schwerpunkt Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten:
    Anbringen von Dämmstoffen an Rohrleitungen sowie Herstellen und Montieren einer Ummantelung mit zwei Abwicklungen
  • im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten:
    Herstellen einer Wand- und Deckenkonstruktion mit Spachtelarbeiten

Materialbereitstellung

Die Materialbereitstellungsunterlagen für den Ausbildungs- und Prüfbetrieb finden Sie unter "Weitere Informationen".

Zeitraum

Abschlussprüfung Sommer: Mai / Juni
Abschlussprüfung Winter: Dezember / Januar
Im Kammerbezirk gibt es NUR für den Schwerpunkt Trockenbauarbeiten einen eigenen Prüfungsausschuss. Prüflinge mit anderen Schwerpunkten werden zur Handwerkskammer Kaiserlautern überstellt.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

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