Ausbildung

Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Für den Prüfungsbereich Schutz und Sicherheit bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    a) Gefährdungspotenziale erkennen,
    b) Maßnahmen der Sicherung durchführen und dokumentieren,
    c) sein Verhalten an sicherheitsrelevante Situationen anpassen sowie
    d) den rechtlichen Handlungsrahmen beachten kann;
  2. der Prüfling soll berufstypische Aufgaben schriftlich bearbeiten;
  3. die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Situationsgerechtes Verhalten und Handeln: 60 Minuten
  • Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste: 90 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 45 Minuten
  • Durchführung von Schutz und Sicherheitsmaßnahme: 45 Minuten

Mündliche/Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch führen; Grundlage des Fachgesprächs ist eine von zwei von ihm durchgeführten und dokumentierten betrieblichen Aufgaben aus seinem Einsatzbereich; die Dokumentationen sollen eine Beschreibung der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise bei der Ausführung sowie eine Bewertung des Ergebnisses beinhalten; jede Dokumentation soll drei Seiten nicht überschreiten; betriebsübliche Unterlagen sind beizufügen; die Dokumentationen sind dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Prüfung zuzuleiten; hieraus wählt der Prüfungsausschuss eine aus; der Ausbildende hat zu bestätigen, dass die Aufgaben von dem Prüfling im Betrieb selbstständig durchgeführt worden sind; die Dokumentation wird nicht bewertet; Die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten; das Ergebnis der schriftlichen Aufgabenbearbeitung ist mit 30 Prozent, das fallbezogene Fachgespräch mit 70 Prozent zu gewichten.

Bestehensregeln

Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  • Situationsgerechtes Verhalten und Handeln: 20%
  • Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste: 30%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
  • Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen: 40%
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. in dem Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

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