Ausbildung
Anmeldefristen Abschlussprüfung
Durch die Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die Prüfungsteilnehmer die erforderlichen Fähigkeiten beherrschen, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzen und mit dem ihnen im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut sind. Die IHK Pfalz wird dabei von ehrenamtlich tätigen Prüfungsausschüssen unterstützt.
Auszubildende, deren Ausbildungsverhältnis zwischen dem 1. April und dem 30. September endet, werden zur Sommerprüfung vorgesehen. Endet die Ausbildungszeit zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März des Folgejahres werden die Auszubildenden für die Winterprüfung eingeplant.
Die Anmeldung der Auszubildenden erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb. Die erforderlichen Anmeldeformulare werden durch die IHK Pfalz zu gegebener Zeit zugeschickt.
Anmeldeschluss
- Sommerprüfung: 1. Februar
- Winterprüfung: 1. September
Anmeldeschluss Teil 1 der Abschlussprüfung:
- Frühjahrsprüfung: 1. Dezember des Vorjahres
- Herbstprüfung: 1. Juni
Diese Termine gelten auch für solche Auszubildende, die beabsichtigen , wegen überdurchschnittlicher betrieblicher und schulischer Leistungen einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zu stellen sowie für Prüfungsteilnehmer, die nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz ihre Prüfung aufgrund ausnahmsweiser Zulassung ablegen möchten.