Ausbildung

Restaurantfachmann/-frau

Zwischenprüfung

Der/die Auszubildende soll zeigen, dass er Arbeit planen, durchführen und präsentieren, die Ergebnisse kontrollieren und Gesichtspunkte der Hygiene, des Umweltschutzes, der Wirtschaftlichkeit und der Gästeorientierung berücksichtigen kann.
Hierfür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Planen von Arbeitsschritten,
  2. Anwenden von Arbeitstechniken und
  3. Präsentieren von Produkten.

Schriftliche Abschlussprüfung

  • Restaurantorganisation: 90 Minuten
  • Service: 60 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Praktische Prüfung

In der praktischen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er Gäste beraten, den Service planen und durchführen, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich und ökologisch einsetzen und Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie Hygiene bei der Arbeit berücksichtigen kann. Er soll in insgesamt höchstens drei Stunden eine komplexe Prüfungsaufgabe sowie in höchstens drei Stunden zwei weitere Prüfungsaufgaben bearbeiten.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. als komplexe Prüfungsaufgabe:
    Planen des Service für eine Veranstaltung. Hierzu sind ein Ablaufplan sowie Menüvorschläge einschließlich korrespondierender Getränke und eine Liste organisatorischer Vorarbeiten zu erstellen. Diese Aufgabe soll Ausgangspunkt für ein gastorientiertes Gespräch sein. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Leistungen anbieten und verkaufen kann. Innerhalb der Prüfungsaufgabe sollen höchstens 20 Minuten auf das Gespräch entfallen;
  2. als Prüfungsaufgabe 1:
    Servieren einer Menüfolge einschließlich korrespondierender Getränke
  3. als Prüfungsaufgabe 2:
    a) Zubereiten von Getränken, Präsentieren und Servieren,
    b) Zubereiten von Speisen im Gästebereich, Präsentieren und Servieren oder
    c) Erstellen einer Abrechnung.

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

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