Ausbildung

Kaufmann/-frau für IT-System-Management

Teil 1 der Abschlussprüfung

Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes

  • nach 18 Monaten
  • Gewichtung: 20 %
  • Dauer: 90 Minuten
Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er in der Lage ist:
  1. Kundenbedarfe zielgruppengerecht zu ermitteln,
  2. Hard- und Software auszuwählen und ihre Beschaffung einzuleiten,
  3. einen IT-Arbeitsplatz zu konfigurieren und zu testen und dabei die Bestimmungen und die betrieblichen Vorgaben zum Datenschutz, zur IT-Sicherheit und zur Qualitätssicherung einzuhalten,
  4. Kunden und Kundinnen in die Nutzung des Arbeitsplatzes einzuweisen und
  5. die Leistungserbringung zu kontrollieren und zu protokollieren.

Teil 2 der Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Gewichtung Dauer
Abwicklung eines Kundenauftrags Gewichtung 50% Projektarbeit sowie Präsentation und Fachgespräch
Einführen einer IT-Systemlösung Gewichtung 10% 90 Minuten schriftlich
Kaufmännische Unterstützungsprozesse Gewichtung 10% 90 Minuten schriftlich
Wirtschafts- und Sozialkunde Gewichtung 10% 60 Minuten schriftlich

Prüfungsbereich Abwicklung eines Kundenauftrages

Die Prüfung besteht aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor der Durchführung der betrieblichen Projektarbeit hat er dem Prüfungsausschuss eine Projektbeschreibung zur Genehmigung vorzulegen. In der Projektbeschreibung hat er die Ausgangssituation und das Projektziel zu beschreiben und eine Zeitplanung aufzustellen. Die Prüfungszeit beträgt für die betriebliche Projektarbeit und für die Dokumentation mit praxisbezogenen Unterlagen höchstens 40 Stunden.
Im zweiten Teil hat der Prüfling die betriebliche Projektarbeit zu präsentieren. Nach der Präsentation wird mit ihm ein Fachgespräch über die betriebliche Projektarbeit und die präsentierten Arbeitsergebnisse geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt höchstens 30 Minuten. Die Präsentation soll höchstens 15 Minuten dauern.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen der beiden Teile jeweils mit 50 % zu gewichten.

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

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