Ausbildung
Kaufmann/-frau für Tourismus und Freizeit
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung ist schriftlich in höchstens 180 Minuten durchzuführen. Der Prüfling soll dabei praxisbezogene Aufgaben oder Fälle aus den folgenden Gebieten bearbeiten:
- Leistungserstellung,
- Rechnungswesen,
- Arbeits- und Ablauforganisation,
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
Schriftliche Abschlussprüfung
- Produkte und Leistungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft: 150 Minuten
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle: 90 Minuten
- Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten
Mündliche/Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Die gewählte Wahlqualifikationseinheit gemäß § 5 Abs. 2 ist Grundlage für die Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss. Im Rahmen eines Fachgespräches soll der Prüfling zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert kommunizieren und handeln sowie Arbeitsabläufe selbstständig planen, durchführen und kontrollieren kann. Darüber hinaus sind Aspekte der Region zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist für die von ihm gewählte Aufgabe eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten zu gewähren. Das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.
Bestehensregeln
Für die Ermittlung des Gesamtergebnisses hat der Prüfungsbereich Produkte und Leistungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche doppeltes Gewicht.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in mindestens zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche sowie im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch mindestens ausreichende Prüfungsleistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Links und Downloads
- Anmeldefristen Abschlussprüfung (Nr. 1273022)
- Zwischenprüfungstermine der kaufmännisch und kaufmännisch verwandten Ausbildungsberufe (Nr. 1273020)
- Änderungsmeldungen zur Zwischenprüfung (Nr. 1273018)
- Prüfungstermine Kaufmännische Berufe (Link: https://www.ihk-aka.de/pruefungen)
- Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BiBB) Berufsinformationen Ausbildungsverordnung / Rahmenlehrplan (Link: https://www.bibb.de/de/berufeinfo.php)
- Prüfungstermine kaufmännisch (Nr. 4834622)