Ausbildung

Fachkraft für Schutz und Sicherheit

gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)

  • Situationsgerechtes Verhalten und Handeln: 60 Minuten
  • Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste: 90 Minuten

gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)

  • Konzepte für Schutz und Sicherheit: 90 Minuten
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 60 Minuten

Mündliche/Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Sicherheitsorientiertes Kundengespräch bestehen folgende Vorgaben: Der Prüfling soll nachweisen, dass er kunden- und serviceorientiert handeln und kommunizieren, sein Konzept vorstellen und die Vorteile gegenüber alternativen Lösungen aufzeigen sowie Sicherheitsleistungen im Team qualitätssichernd organisieren kann; Ausgehend von dem erstellten Konzept soll mit dem Prüfling eine Gesprächssimulation durchgeführt werden. Die Prüfungszeit für die Gesprächssimulation beträgt höchstens 30 Minuten.
Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  • Situationsgerechtes Verhalten und Handeln: 20%
  • Anwenden von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste: 20%
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 10%
  • Konzepte für Schutz und Sicherheit: 30%
  • Sicherheitsorientiertes Kundengespräch: 20%

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Konzepte für Schutz und Sicherheit mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
  5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

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