16.12.23
Chile: Neues Handelsabkommen EU-Chile unterzeichnet
Am 13.12.2023 haben die EU und Chile das modernisierte bilaterale Assoziierungsabkommen samt Interim-Handelsabkommen unterzeichnet, das die bilateralen Handels- und Investitionsbeziehungen erleichtert. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, muss es noch vom Europäischen Parlament ratifiziert werden.
Die Unterzeichnung des EU-Chile-Handelsabkommens würdigt Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), als wichtiges Zeichen gegen den weltweit zunehmenden Protektionismus:
"Das Abkommen verbessert den Marktzugang und die Handelsbeziehungen etwa beim Schutz geistigen Eigentums sowie bei nichttarifären Handelshemmnissen", lobt Treier. Das erhöhe die Rechtssicherheit für Unternehmen auf beiden Seiten. "Das Abkommen kann auch dazu beitragen, die Lithiumversorgung Deutschlands abzusichern, die für unsere Mobilitätswende von zentraler Bedeutung ist." (Quelle: DIHK)
Nähere Informationen zum Abkommen finden Sie auf den Seiten der Europäischen Union.
Nähere Informationen zum Abkommen finden Sie auf den Seiten der Europäischen Union.